Ein Glas zuviel erwischt und per E-Bike unterwegs? Dann das Gefährt lieber stehenlassen: Denn für Fahrer von schnellen E-Bikes mit einer elektrischen Unterstützung bis zu 45 km/h gelten dieselben Promillegrenzen wie für Auto- und Motorradfahrer. Damit drohe ab 0,5 Promille ein Fahrverbot, erklärte Carolin Eckert vom TÜV Süd in München.
Wird der Fahrer eines E-Bikes gar mit 1,6 oder mehr Promille im Blut erwischt, muss er eine MPU – eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung – über sich ergehen lassen. Bei wiederholt alkoholisiert aufgegriffenen Fahrern kann die MPU schon bei einem niedrigeren Alkoholpegel fällig werden.
Ganz anders sieht es bei Pedelecs aus, deren Hilfsantrieb sich bei Tempo 25 abschaltet. Damit gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor: Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 4 RBs 47/13) gelten Pedelecs nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Daher führt das Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze auch nicht zwangsläufig zu einem Fahrverbot.