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Autofahrer: Das ändert sich im Jahr 2015

22.12.2014 in Lifestyle, Politik von Thomas Langenbucher

Auch im kommenden Jahr müssen sich Deutschlands Verkehrsteilnehmer wieder auf einige Neuerungen einstellen. Brachte 2014 vor allem die Warnwestenpflicht und einen überarbeiteten Bußgeldkatalog, so stehen für 2015 unter anderem neue Vorgaben für Verbandskästen, QR-Codes auf Nummernschildern und neue Möglichkeiten bei der An- und Abmeldung von Fahrzeugen ins Haus. Die heiß diskutierte Pkw-Maut hingegen soll erst ab 2016 erhoben werden.

An- und Abmeldung per Internet

Wer nächstes Jahr ein Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug abmelden möchte, muss sich dazu nicht mehr persönlich zu seiner örtlichen Zulassungsbehörde begeben, sondern kann dies alternativ auch vom heimischen Computer aus via Internet erledigen. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein spezielles Internetportal einrichten, das zum 1. Januar 2015 online geschaltet werden soll – so zumindest die Planung. Hinter den Kulissen kursieren jedoch noch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der „internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“ später noch die Online-Zulassung und -Wiederzulassung folgen zu lassen. Bei Anmeldungen ab Januar 2015 sollen Nummernschilder und Fahrzeugschein außerdem einen QR-Code erhalten.

Abgasnorm Euro 6

Für neue Dieselfahrzeugtypen gilt ab Jahresbeginn zudem die neue Abgasnorm Euro 6. Sie zielt darauf ab, den Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden spürbar zu senken. Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich durch die Emissionsnorm 6 nichts – die grünen Plaketten für „Euro 4-“ oder „Euro 5“-Fahrzeuge sichern auch weiterhin die Zufahrt zu den Innenstädten.

Notrufsystem E-Call

In den ab 2015 angebotenen Neuwagen wird sich dann auch das automatische Notrufsystem E-Call (emergency call) befinden. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Notrufnummer an die Telefonnummer 112 ab.

Verbandskästen

Verbandskästen muss ab kommenden Jahr die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen, die neuste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.

Reifendrucksensoren

Bereits seit 1. November 2014: Neuwagen müssen mit Luftdrucksensoren für Reifen ausgestattet sein. Je nach Hersteller und Modell kann das künftig die Neuanschaffung von Reifen deutlich teurer werden lassen. Das System soll allerdings auch für kürzere Bremswege, längere Laufleistung der Reifen und weniger Kraftstoffverbrauch sorgen. Eine Alternative zu den direkt messenden Sensoren stellt die Messung mithilfe der ABS-Sensoren und dem Abrollumfang des Reifens dar, die ohne zusätzliche Technik stattfindet – am besten vor dem Neuwagenkauf informieren, mit welcher Technik der Reifendruck bei dem betreffenden Fahrzeug gemessen wird.

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Via: Auto-Medienportal.net
Tags: Euro 6

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

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