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Kraftfahrt-Bundesamt bezieht Stellung gegen Tesla „Autopilot“

17.10.2016 in Sicherheit von Thomas Langenbucher | 4 Kommentare

tesla-autopilot-verbot

Bild: Tesla

Das in Deutschland für den Straßenverkehr zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bezieht Stellung gegen die Selbstfahr-Funktion „Autopilot“ von US-Hersteller Tesla Motors. Die Behörde hat den Elektroautobauer laut der Bild am Sonntag nach mehreren Unfällen dazu aufgefordert, das fortschrittliche Fahrerassistenzsystem nicht mehr als „Autopilot“ zu bezeichnen. Darüber hinaus wurden Tesla-Kunden ermahnt, die Bedienungsanleitung ihres Fahrzeugs zu lesen und stets das Verkehrsgeschehen im Blick zu behalten.

„Um Missverständnissen und falschen Kundenerwartungen vorzubeugen, fordern wir den irreführenden Begriff Autopilot bei der Bewerbung des Systems nicht mehr zu nutzen“, so das KBA in einem Schreiben an Tesla Motors. Auch die Besitzer eines Tesla in Deutschland wurden kontaktiert, in einem persönlichen Brief hieß es: „Bei dem in Ihrem Fahrzeug verbauten sogenannten ‚Autopilot‘ handelt es sich um ein reines Fahrerassistenzsystem und nicht um ein hochautomatisiertes Fahrzeug, das ohne ständige Aufmerksamkeit des Fahrers betrieben werden kann“. Das KBA forderte die Fahrer eines Tesla dazu auf, „unbedingt auch die in den Bedienungsanleitungen des Herstellers hierzu ausgewiesenen Verhaltenshinweise“ zu beachten.

Erst kürzlich wurde Teslas Selbstfahr-Assistenzsystem in einem vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten als „erhebliche Verkehrsgefährdung“ bezeichnet. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) habe das Elektroauto Tests unterzogen und eine Reihe von Kritikpunkten festgestellt. Schon durch die Bezeichnung „Autopilot“ werde der Fahrer irregeführt, erklärten die Experten des BASt. Tesla hat in der Vergangenheit stets betont, dass der „Autopilot“ nur im Zusammenspiel mit dem Fahrer funktioniere, der das System laufend überwachen müsse. Das Notbremssystem entspräche „dem Stand der Technik“, so das kalifornische Unternehmen.

Als Reaktion auf Unfälle mit möglichem Bezug zur Nutzung des „Autopiloten“ hat Tesla im September im Rahmen eines Software-Updates eine Optimierung des Systems vorgenommen, die für mehr Sicherheit sorgen soll. Die stärkere Einbindung von Radarsignalen soll bei der neuen Version Unfälle besser verhindern können. Außerdem wird nun die Lenkautomatik deaktiviert, wenn Warnhinweise vom Fahrer ignoriert werden. Dauerhaftes freihändiges Fahren soll so künftig nicht mehr möglich sein.

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Via: Bild.de
Tags: Tesla Model S, Tesla Model XUnternehmen: Tesla
Antrieb: Elektroauto, Modern Mobility

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. orinoco meint

    17.10.2016 um 23:03

    Für die Dummheit derer, die es gerade mal geschafft haben einen Führerschein zu machen oder die im KBA sitzen und Bleistifte anspitzen, und für die der Begriff „Autopilot“ beliebig unsinnig definiert werden kann, können Tesla und der Begriff „Autopilot“ nichts.
    Es gibt weit irreführendere Begriffe wie z.B. „Erneuerbare Energien Gesetz“ (es sind schlicht alternative, nicht fossile Energiequellen wie Ökostrom aus Photovoltaik und Windkraft, Biogas, Solarthermie etc. gemeint, „erneuerbare Energie“ ist thermodynamischer Schwachsinn, siehe Entropiesatz aka 2. Hauptsatz der Thermodynamik) und darüber regt sich kein Schwein (außer mir) auf. Dagegen ist der „Autopilot“ im Tesla keine irreführende sondern analoge Bezeichnung zur Luftfahrt, die keine Aussage über den Grad der Autonomie des Systems trifft, so wie KBA&Co. hinein interpretieren.
    Vielleicht hätten KBA&Co. mal im Duden nachschlagen sollen, dann wären ihnen vielleicht aufgefallen, dass das „Auto“ in „Autopilot“ nicht von autonom sondern von automatisch kommt.
    Also irgendwie tun sich alle Bundesämter, bei dem was sie in letzter Zeit in die Öffentlichkeit absondern, nicht mit Ruhm bekleckern.

  2. Weber J. meint

    17.10.2016 um 10:41

    Was steht denn in dem Brief drin?
    Vermutlich: „read the fucking manuel“!!

    • Basti E. meint

      17.10.2016 um 16:23

      Ziemlich genau das… der Brief ist in meinen Augen eher peinlich für eine Behörde, sowohl von der Wortwahl als auch von der Sprache.

      Es mag sein, dass der Name Autopilot unglücklich gewählt ist, wobei er mehr tut als ein „Autopilot“ in der Luftfahrt (was der Otto-Normalverbraucher aber unter Umständen auch nicht weiß). Aus persönlicher Erfahrung funktioniert er aber deutlich besser und sicherer als der „Drive-Pilot“ von Mercedes.
      Daher finde ich persönlich, dass hier mit unverhältnismäßigem Medienrummel auf EINEN Hersteller eingedroschen wird. Level-2 autonome Systeme sind Assistenzsysteme, egal ob von Tesla, MB, BMW, Audi,… die bieten das nämlich alle an.
      Im Sinne einer Gleichbehandlung durch Behörden fände ich es daher besser entweder gar keine Halter zu belästigen (die kennen die Einschränkungen nämlich, nur manche Vollidioten ignorieren sie bewusst!) oder ALLE.
      Aber bitte nicht nur die eines Herstellers.

      • HermanTheGerman meint

        18.10.2016 um 00:25

        Naja, auch als Tesla Fan muß ich sagen, „Autopilot“ hättens das wirklich nicht taufen sollen.
        „Lenkassistent“ oder so ähnlich wär besser gewesen.

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