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Carsharing-Gesetz für Deutschland verabschiedet

03.04.2017 in Car- & Ridesharing, Politik von Thomas Langenbucher | 1 Kommentar

Carsharing-Gesetz-Deutschland-verabschiedet-2017

Bild: BMW

Der deutsche Bundestag hat sich für die bundesweite Förderung von Geschäftsmodellen für das Carsharing ausgesprochen. Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD stimmten bei Enthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein Carsharinggesetz (18/11285) in geänderter Fassung. Dadurch wird die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt.

Mit dem Gesetz soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage Carsharing-Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Gekennzeichnete Carsharing-Fahrzeuge könnten im Straßenverkehr bevorrechtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Mit ihrem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung auch definieren, was unter dem Begriff Carsharing zu verstehen ist und damit die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge schaffen. Bevorrechtigt werden sollen das stationsgebundene Carsharing wie auch nicht stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge. Speziell für das stationsbasierte Carsharing soll im Rahmen eines Auswahlverfahrens die Möglichkeit eröffnet werden, die Abhol- und Rückgabestelle an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern.

„CarSharing gibt es in 600 Städten und Gemeinden in Deutschland. In 588 davon handelt es sich ausschließlich um stationsbasierte Angebote meist mittelständischer Anbieter. Deren Fahrzeuge parken, anders als die Flotten der großen Autohersteller, zu über 90 Prozent auf privaten Flächen. In Innenstädten gibt es oft gar keine Flächen mehr, auf die diese Anbieter ihr Angebot ausweiten können. Das muss sich dringend ändern, denn gerade die stationsbasierten Fahrzeuge tragen besonders stark zur Verkehrsentlastung bei. Hier kann uns das CarSharing-Gesetz helfen“, so der Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V. Willi Loose.

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Via: Bundestag.de & Carsharing.de
Tags: RechtAntrieb: Modern Mobility

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Fritz! meint

    03.04.2017 um 12:42

    Wollen die sich jetzt mit diesem sinnvollen und vernünftigen Gesetz von ihrer Blamage bei der PKW Maut wieder reinwaschen?

    Hat so ein wenig den Anschein, oder?

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