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Nio legt im Rechtsstreit mit Audi um Modellbezeichnungen Berufung ein

25.01.2023 in Autoindustrie | 14 Kommentare

NIO-ES8

Bild: Nio

Audi hat sich im Januar in Namensstreit um zwei Modelle gegen das chinesische Elektroauto-Start-up Nio durchgesetzt. Das Landgericht München untersagte Nio wegen Verwechslungsgefahr, weiterhin für die Modelle namens ES6 und ES8 zu werben. Das Unternehmen will sich damit nicht abfinden.

Die Richter sehen wie Audi zu starke Ähnlichkeit mit den Modellnamen S6 und S8 des bayerischen Autobauers. Der zusätzliche Buchstabe „E“ bei Nio sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft, weil er als Abkürzung für „Elektro“ fast allgegenwärtig sei. Deshalb sei zu erwarten, dass viele potenzielle Kunden darin nur einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sähen. Verbraucher könnten annehmen, der ES6 sei die Elektroversion des S6, und beide Fahrzeuge seien vom selben Hersteller. Zumindest in klanglicher Hinsicht würden beide Marken gedanklich in Verbindung gebracht, so die Argumentation.

Auch die Bezeichnung ES7 stört Audi, Nio ist dem Wettbewerber hier aber bereits entgegengekommen und bietet das Modell in Europa unter anderem Namen an. Grundsätzlich ist Nio jedoch nicht damit einverstanden, seine E-Autos hierzulande mit einer anderen Bezeichnung zu vertreiben. Der juristische Konflikt mit Audi um Modellbezeichnungen geht deshalb nun in die nächste Runde: Der chinesische Hersteller bestätigte der Autombilwoche, gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung einzulegen.

„Wir sind mit dem Urteil des Landgerichts nicht einverstanden und haben am Montag Berufung eingelegt“, erklärte Nios Europa-Chef Hui Zhang. Man halte das Urteil „für fehlerhaft“. Wer sich ein Auto kauft, informiere sich im Vorfeld, etwa im Internet, über Prospekte und mit Artikeln in Fachzeitschriften. „Niemand entscheidet sich zufällig für ein SUV von Nio, wenn er eine S-Limousine von Audi möchte und umgekehrt. Wir sehen nach wie vor keine Verletzung der Audi-Markenrechte durch Nio und wir wollen daher diese Frage grundsätzlich klären“, so Zhang.

Nio liefert seit Ende 2022 seine Premiumlimousine ET7 in Deutschland aus. Demnächst soll die Mittelklasselimousine ET5 folgen. Bei diesen Modellen gibt es keine Ähnlichkeiten zu Modellnamen von Audi. Anders sieht es beim ebenfalls bald nach Deutschland kommenden SUV ES7 aus, das hier deshalb als EL7 verkauft wird.

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Via: Autombilwoche
Tags: RechtUnternehmen: Audi, NIO
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. tutnichtszursache meint

    25.01.2023 um 13:43

    Psst, nicht weitsagen, VW vermarket in China unter Marke Jetta den VS5 (Seat Ateca), VS7 (Seat Tarraco) und VA3 (Seat Toledo) – nicht dass Nio VW also Audi in China verklagt…

  2. McGybrush meint

    25.01.2023 um 12:33

    Der Richter sagt also der Mensch ist Dumm weil er Audi von Nio nicht unterscheiden kann.

    Wen Marke wichtig ist der wird schon die richtige Marke kaufen. Wem Marke egal ist kauft sich ja etwas nach Aussehen, Fahrgefühl und Preis. Und dann ist es komplett egal was da drauf steht oder wie es heisst.

    In 20 Jahren könnte es sogar so sein das eine Verwechslung eher noch dazu führt das man aus versehen ein Audi kauft statt den Nio.

    Made in Germany sollte auch mal dazu führen das Engländer NICHT made in Germany kaufen. Jahre später war es andersrum. Scheint sich aber grade wieder zu wandeln.

    • M. meint

      25.01.2023 um 13:50

      In den USA wurden Firmen schon verklagt weil Kaffee heiß ist.
      Und du fragst, ob Menschen dumm sind?

      Man kann das doch auch von der anderen Seite betrachten: warum sorgt Nio nicht selbst dafür, dass es weniger Verwechselungspotential mit Audi gibt?
      Nach allem, was ich hier in den Kommentaren so lese, sollte man sich von Audi doch so weit es geht distanzieren, oder?

  3. Klaus Schürmann meint

    25.01.2023 um 10:48

    Audi sollte sich vielleicht eher mal um den selbstgemachten Namen des e-tron kümmern, das Auto heißt laut französischem Lexikon nämlich :
    Kothaufen umgangangssprachlich auch Scheisshaufen ! Da beschäftigen sich von Audi bezahlte Juristen und dann auch Richter mit einem „Rechtsstreit“ um die Deutung eines einzelnen Buchstabens in der Typenbezeichnung eines Mitbewerbers,. Besser und billiger und sinnvoller wäre es, Leute damit zu beauftragen einen wohlklingenden Namen daraufhin zu überprüfen, was der Name in einer nicht unbedeutenden Sprache eines EU Nachbarlandes bedeutet. 👴

    • Tim Schnabel meint

      25.01.2023 um 11:10

      Ach was…was audi nicht in Entwicklung steckt muss man halt anders raushauen…wo kämen wir hin wenn der Etron keine 49kwh/100km im Winter verbrauchen würde wie Carmaniac festgestellt hat.
      Für audi stellt sich nicht dir Frage „Wie soll der ganze Strom herkommen „..sondern „wohin damit?“
      Hauptsache für sowas den Mitbewerber verklagen…Stell dir vor Dieseldieter verklagt Deutschland weil es auch mit D anfängt

      • M. meint

        25.01.2023 um 12:30

        Ah, die Normungsabteilung vom Bullham 1 in Jever hat wieder zugeschlagen!
        Ja, dann!

        Es schaut ernsthaft noch jemand Carmaniac?

  4. Kasch meint

    25.01.2023 um 10:35

    Kommt nicht gut an in der Öffentlichkeit. Am Ende kommt manch eingefleischter Audikunde noch auf die Idee seine Kiste mit diesen komischen Nios zu vergleichen.🥴

  5. Flo meint

    25.01.2023 um 10:14

    Richtig so – Audi sollte auch gegen Samsung S8 klagen. 🤣

    • Albert Deutschmann meint

      25.01.2023 um 11:42

      @Flo …und die ganzen Autobahnen A1, A3, A4……das gehört auch verklagt😂

    • Randy meint

      25.01.2023 um 17:35

      Die Audi Klage war doch erfolgreich: Das Samsung S8 wird nicht mehr produziert.

  6. Gunarr meint

    25.01.2023 um 09:36

    Nio sollte hier auf keinen Fall klein bei geben. Als nächstes kommt nämlich VW und erklärt, der ET7 klingt zu sehr nach VW-Bus.
    Warum hat BMW eigentlich noch nicht gegen den Hyundai ix35 oder Mercedes gegen den Volvo C30 geklagt?

    • Ben meint

      25.01.2023 um 09:46

      Oder VW gegen BMW klingt ähnlich und nen W ist da auch drin.

    • elbflorenz meint

      25.01.2023 um 10:57

      Eigentlich müsste BMW als erstes gegen Stellantis klagen.
      Peugeot 308 gegen BMW 318 …

      Ich glaube, Audi tut sich hier keinen Gefallen …

      • Randy meint

        25.01.2023 um 17:38

        Eher Nio. So ein Trittbrettfahrer Image kommt nicht gut an, sich im Glanz von Audi sonnen zu wollen. Nur darum ging es Nio, quasi gratis vom Audi Markenimage profitieren zu wollen.

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