• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
ecomento-de-Logo-383×79

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Über & Impressum
    • Über ecomento.de
    • Impressum
    • Newsletter
    • X (früher Twitter)
    • LinkedIn
    • Facebook
    • Werben
  • Datenschutz
  • Suche

Elektroauto-Parkplatz: Verbrenner dürfen abgeschleppt werden

15.06.2023 in News & Trends von Thomas Langenbucher | 35 Kommentare

VW-e-up-laedt-1200×689-1

Bild: VW

Wer sein Verbrenner-Fahrzeug auf einem Parkplatz für Elektroautos abstellt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das ist auch dann verhältnismäßig, wenn vor Ort weitere E-Auto-Stellplätze mit Lademöglichkeit frei sind, wie sich aus einem Urteil (5 A 3180/21) des Oberverwaltungsgerichts Münster ergibt.

In der Verhandlung ging es unter anderem darum, ob das Abschleppen nötig gewesen war oder ob ein Bußgeld gereicht hätte. Das Gericht bewertete die Maßnahme als verhältnismäßig, da eine Verkehrsbehinderung vorlag.

Die Verkehrsbehinderung sei schon allein dadurch gegeben, dass der Parkplatz und somit die Ladestation für gesetzlich privilegierte E-Fahrzeuge wegen des falsch geparkten Fahrzeugs nicht zur Verfügung gestanden hat. Es komme nicht darauf an, ob konkret in diesem Zeitraum ein Bedarf bestanden hat oder weitere Parkplätze mit Ladestationen frei waren, wie RA Online aus der Entscheidung zitiert.

Newsletter

Via: Welt.de
Tags: Ladestationen, RechtAntrieb: Elektroauto

Traton: Euro 7 für Lkw klimapolitisch „ein absolut unsinniges Paket“

Elektroauto-Studie H1st Vision: Der Mensch im Mittelpunkt

Auch interessant

DKV Mobility bietet jetzt Zugang zu 1+ Million Ladepunkten

DKV-Mobility

Mer und Cariqa starten KI-gesteuertes Pilotprojekt für dynamische Ladepreise

Mer-Germany_IKEA_Symbolbild

Digital Charging Solutions fordert klare politische Rahmenbedingungen für E-Mobilität

Audi-A3-e-tron-laedt

Polestar Charge bietet europaweit 1 Million öffentliche Ladepunkte

Polestar-3-laedt

Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Dirk meint

    17.06.2023 um 11:59

    Das ist schon spannend: was mit Hybriden, die das Kabel nur als Alibi dran haben?
    Und zählen Hybride dann als E oder nicht, denn sie MÜSSEN ja nicht laden?

    Oder am Schwimmbad/Sauna, da kann man ja nicht mal eben raus und umparken, wenn der Ladevorgang beendet ist?

    Darf man dann den Abschlepper rufen, wenn der Ladevorgang beendet ist…schliesslich zahlt man ja schon Belegegebühr, steht da also eigentlich legal.
    Man kann ja beim Laden nicht erwarten, dass die Leute durch die halbe Stadt zurücklaufen oder aus dem Kino rennen…oder doch?

    Was ist bei Fahrzeugen, bei denen nicht sofort erkennbar ist, ob sie E sind (Umbauten, Verbrennerkarosse + kein E-Kennzeichen u.ä.)?

  2. michael_ohl meint

    15.06.2023 um 23:09

    In Hamburg durfte ich in den 9 Jahren die E-Auto fahre sicher über 50 Mal die Ennleitung anrufen und oft life beim Abschleppen zusehen. Die Lernkurve war dank der gut 500€ die man bezahlt um den Stinker aus dem Autoknast zu bekommen recht steil. Heute muss man hier lange suchen da die meisten das im Bekanntenkrris mal hatten.

    MFg
    Michael

  3. kritGeist meint

    15.06.2023 um 16:39

    „Verbrenner sollten zeitnah abgeschleppt werden“ – Müsste es heißen.
    Manche Verbrenner – Ignoranten blockieren blockieren sogar (bewusst) 2 E-Lader zeitgleich.
    Die Verkehrs-Hilfspolizisten sollten sich lieber um so was kümmern, anstatt sich mit Blitzern im Gebüsch zu verstecken. Ich habe bisher weder Strafzettel, noch eine Abschleppung der Verbrenner gesehen.

  4. nie wieder Opel meint

    15.06.2023 um 13:54

    etwas am Thema vorbei – aber topaktuell.
    In Jena mit Tesla geparkt auf E-Auto-gebührenfreiem Parkplatz (der große im Stadtzentrum). Der Tesla hat noch kein E-Kennzeichen.
    Zack – 20-EUR-Knöllchen gefangen. Der Widerspruch wurde mit Auflistung einer super vesteckten Klausel in einer Durchführungsverordnung zurückgewiesen.

    Jetzt kommt es: Hätte ich an der Ladesäule gestanden (auch ladend) , dann wären sogar 50 EUR fällig gewesen. Weil dort nur E-Kennzeichen stehen darf.

    Facepalm.

    • Pferd_Dampf_Explosion_E meint

      15.06.2023 um 14:48

      Mal ne ganz andere Frage: Warum hat der Tesla kein E-Kennzeichen?

      • nie wieder Opel meint

        15.06.2023 um 15:19

        Damit dann Platz für das H-Kennzeichen ist. Beides geht ja nicht.

        Nee, im Ernst. Hat man bei der Zulassung (Service) wohl vergessen, mir wars dann egal. Gab schon genug Ärger damit, war während Corona-Lockdown. Auf so nen Quark muß man erstmal kommen. Genauso hohl wie die Regelung, Grüne Euro 4 Plakette für Deutsche, Blaues E für Ausländer am BEV.

        Naja, Deutschland muß ja immer Extrawurst braten. Ab Wann gibt es keine E-Kennzeichen mehr? 80% Bestand, oder wenn alle? Dann als Warnung ein V für Verpester?

        • Pferd_Dampf_Explosion_E meint

          16.06.2023 um 06:17

          Ah, ok, echt ärgerlich.
          Die Grüne Euro 4 Plakette nervt mich auch schon seit 7 Jahren ….

      • Teslajoe meint

        16.06.2023 um 06:51

        😂😂😂😂👍Genau.
        Aber blöd trotzdem….wie mit der Umweltplakette.
        In Deutschland kümmern wir uns immer um die “ wichtigen“ Dinge zuerst.
        🙈

    • Holger meint

      15.06.2023 um 17:31

      Ist doch hinlänglich bekannt, ohne E-Kennzeichen keine Sondernutzung und -Rechte.

      • Noritz meint

        15.06.2023 um 19:25

        So ist es. Ich verstehe diejenigen nicht, die drauf verzichten und sich dann beklagen, dass sie die Vorteile des KZ nicht nutzen können. Das ist dann die Konsequenz. Beklagt euch bei euch selbst.

    • Stefan meint

      16.06.2023 um 09:04

      Die Ladesäulen auf diesem Parkplatz (Eichplatz) sind durch das Verkehrszeichen 1050-32 („Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“) gekennzeichnet. Beim Laden hätten Sie also keine Probleme bekommen dürfen ohne E-Kennzeichen.
      An der Einfahrt zum Parkplatz wird das Verkehrszeichen „Parken mit Parkschein“ mit dem Zusatzschild „Elektrofahrzeuge frei“ verwendet. Meines Erachtens bedarf es dafür auch kein E-Kennzeichen.
      Das ist schon absurd, wenn man dann durch den Sternchentext einer Durchführungsverordnung doch zur Kasse gebeten wird.
      Beste Grüße aus Jena von einem Ex-Opelaner :-)

  5. RK meint

    15.06.2023 um 12:33

    Ein gutes und wichtiges Urteil. Nun muss das nur noch im Alltag strikt umgesetzt werden, damit das Falschparken tatsächlich aufhört.

  6. Meiner_Einer meint

    15.06.2023 um 10:52

    Ich finde BEV die an Ladesäulen parken, aber nicht eingesteckt sind, noch viel schlimmer, als wenn ein nicht wissender ICE Fahrer sein Fahrzeug dort parkt.

    • Pferd_Dampf_Explosion_E meint

      15.06.2023 um 14:49

      ICE-Fahrer sind wissend; wenn nicht, sollten sie freiwillig ihren Führerschein abgeben.

  7. McGybrush meint

    15.06.2023 um 09:48

    Wäre andersrum auch nicht anders. Wenn ich an einer Tanksäule parke kann ich auch verstehen wenn die mein Auto da wegschleifen würden.

    Man hindert zudem auch ein Unternehmen daran den Kunden ware zu verkaufen. So als ob man sich vor die Schiebetür vom Supermarkt stellt. Da ist ja auch frei Fläche. Nur stellt sich da komischerweise keiner hin.

    Grundsätzlich wäre ich aber dafür mal konsequent für 1 Monat 10.000 überschaubare knäulchen zu verteilen. Als sporadisch mal hier mal da ein abschleppen zu lassen.

    Die Masse an knäulchen machts. Nicht die hohe Summe eines einzelnen.

    • Tom meint

      15.06.2023 um 09:55

      Der Unterschied ist nur, daß eine Tankstelle eigentlich immer ein Privatgrundstück ist und eine Ladesäule ein öffentlicher Stellplatz.
      Im Endeffekt liegt trotzdem alles in der Hand der Verkehrspolizei, Ordnungsamt usw. Ob ein Fahrzeug abgeschleppt wird oder nicht…

      • Horst Krug meint

        15.06.2023 um 10:54

        Jetzt wird es kompliziert wenn der Falschparker beim Aldi an der Lade Säule steht und falsch parkt oder an der Tankstelle an der Lade Säule falsch parkt oder in einer hotel Garage privat natürlich falsch parkt und die Lade Säule blockiert oder der öffentliche Raum mit der Lade Säule von den Stadtwerken bei uns ist alles am besten da bin ich jetzt überfragt wie es beim Aldi ausschaut an der Lade Säule da wird höchstwahrscheinlich die Polizei oder sonst jemand nicht tätig werden können weil das ein privater Platz ist mit der privaten Lade Säule aber genug Raum für alles komplizierter zu machen

        • Vanellus meint

          15.06.2023 um 12:37

          Schade dass bei dir die Punkt- und die Kommataste kaputt sind da kann der geneigte Leser kaum entziffern was du sagen willst und alles ist für die Katz vielleicht solltest du sie mal reparierenichhattemalnekaputteleertastedaswarlustig.

  8. Fritzchen meint

    15.06.2023 um 09:44

    In der Konsequenz heißt das auch, das Autos, deren Ladevorgang beendet ist, abgeschleppt werden können. Zurecht, da dem Ladesäulenbetreiber durch widerrechtliche Nutzung des Platzes wirtschaftliche Nachteile entstehen können.

    • Tim Schnabel meint

      15.06.2023 um 09:50

      Du hast kein E Auto nehme ich an? Sie meisten ladekarten Firmen haben Gebühren wenn man dort zu lange steht.

    • OpaTesla meint

      15.06.2023 um 09:57

      wieso abschleppen? Ist doch ein Geschäftsmodell!
      Tesla macht es wieder mal vor.
      Bis zu 1.-€ Strafgebühr pro Minute nach 100%-Ladung.
      Da blockiert ein uneinsichtiger Lader nur ein einziges Mal über nen längeren Zeitraum den SC. Glaub mir, die Lernkurve ist hier sehr steil! Sehe ich an den SC immer wieder, dass schnell Pinkeln gegangen wird und dann schon der Blick auf die App wandert.
      Lernen durch (Geld-)Schmerzen – nur das hilft bei bestimmten Leuten.

      • Mäx meint

        15.06.2023 um 10:07

        Hier mal eine kurze Nachfrage für den Unwissenden:
        Wenn ich den Ladevorgang über die App abbreche, der Stecker aber noch im Auto ist, fällt die Strafgebühr dennoch an?
        Richtig wäre es ja, da so immer noch keiner laden kann.
        Dann muss man nur während seiner Pause die eventuell länger dauert (essen gehen usw.) kurz hinspurten und umparken.

        • Werner Mauss meint

          15.06.2023 um 10:21

          Hast du nun ein E Auto. Wenn, dann wüsstest du das an einer öffentlichen Säule, so sie nicht kaputt ist, der Ladevorgang weitergeht solange du nicht aussteckst. Es sei denn du hast Autoseitig ein Ladeziel unter 100% eingestellt. Danach läuft dann die Strafzeit. Ist jedenfalls beim Kona und beim Zoe so.

        • Christian meint

          15.06.2023 um 10:23

          Das hängt von deinem Ladekartenanbieter ab, sage ich erstmal. Er bestimmt ab wann Du Strafe bezahlst. Ich kenne das nur so: Wenn eingesteckt ist und du einen Ladevorgang gestartet hast läuft die maximale Ladedauer. Wenn du die überschreitest kostet es Geld, egal ob geladen wird oder nicht. Das kann bei DC schon nach 60 Minuten sein oder bei AC nach 2 oder 3 oder 4 Stunden oder garnicht wenn es einen Nachtregelung gibt. Eine Strafgebühr nach Ladeende kenne ich bei AC nicht, ich könnte am BMW ja die Ladeleistung auf 6 kW runterdrehen und ewig laden. DC macht es Sinn, so wie am SUC, da kennt die Ladestation auf jeden Fall den SOC.

        • Mäx meint

          15.06.2023 um 10:43

          @Werner
          Es ging bei meiner Nachfrage konkret um Tesla Supercharger und die Handhabe dort. Da kenne ich mich leider nicht aus.
          Ich selber habe den EnBW ADAC Tarif.
          Lade aber auch nicht viel auswärts und habe öffentlich noch nie auf 100% geladen.
          Man entschuldige meine Unwissenheit.

        • Tim Schnabel meint

          15.06.2023 um 11:26

          @mäx, am suc ist es so, sobald der Ladevorgang beendet ist, sei.es 100% oder das eingestellte %Level oder du in Auto oder app das laden beendet hast , steckt der stecker nimoch drinnen fängt die strafzeit an, ABER nur wenn mehr als 50% des ladeparks besetzt sind

        • Mäx meint

          15.06.2023 um 12:03

          @Tim
          Danke!

  9. Christian meint

    15.06.2023 um 09:17

    An die Redaktion: Wäre gut wenn das Aktenzeichen angegeben wird Az.: 5 A 3180/21.

    • Horst Krug meint

      15.06.2023 um 10:56

      Das Aktenzeichen würde mich auch interessieren. Ich würde mir gerne das Urteil im Original durchlesen und als PDF abspeichern.

    • Horst Krug meint

      15.06.2023 um 11:04

      Ich habe es im Münchner Merkur gefunden, das Aktenzeichen
      5 A 3180/21

  10. OpaTesla meint

    15.06.2023 um 09:01

    Endlich mal klare Worte.
    Wenn erst mal die abgeschleppten DieselPeter in ausreichender Stückzahl zur Kasse gebeten worden sind wird es sich sicher rumsprechen, dass das blockieren von Ladesäulen kein Freizeitspaß mehr ist.
    Ärgere mich bei den 4 vorhandenen Ladesäulen quasi täglich über diese D-E-P-P-E-N.
    Ich braue die Säulen in der Regel nicht, aber wie soll ein Hochlauf der eMobilität funktionieren, wenn die wenigen Ladeplätze zugeparkt sind.

  11. Powerwall Thorsten meint

    15.06.2023 um 08:58

    Absichtliches „Icing“ ist ja insbesondere in den USA ein Problem im „Redneck belt“
    Hoffentlich hat das deutsche Urteil weltweites Umdenken zur Folge.

    • M. meint

      15.06.2023 um 10:56

      Dass ein deutsches Gerichtsurteil Wirkung auf das Verhalten von irgendwelchen (vornehmlich) Republikanern in Texas haben soll, die genau wissen, was sie da machen (und nicht wenige davon auf Konfrontation vorbereitet sind) – woher kommt diese Annahme?

      Es wäre doch schon ein Fortschritt, wenn dieses Urteil in Deutschland Wirkung entfalten würde. Das OLG inMünster in allen Ehren, aber dass man in Sachsen oder Bayern ebenso entscheidet, muss sich noch zeigen.
      Letzten Endes hängt es auch davon ab, wie schnell Behörden und Abschlepper vor Ort reagieren. Wenn der Falschparker weg ist, weil die Polizei erst nach zwei Stunden dort aufkreuzt, lernt der nicht viel.

  12. Markus meint

    15.06.2023 um 08:44

    Genau!

  13. Tom meint

    15.06.2023 um 08:25

    Richtige Entscheidung!
    Ich parke mein Auto ja auch nicht an einer Tankstelle..

Der Kommentarbereich ist geschlossen

Seitenspalte

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2025 ecomento.de