Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) hat die Bundesregierung aufgefordert, Hürden bei der Inbetriebnahme von elektrischen Taxis zu beseitigen. Hintergrund ist die neue Mess- und Eichverordnung, die bei der Neuzulassung von Stromern als Taxis Probleme bereitet und dafür sorgt, dass kein Elektro-Taxi auf die Straße kommt. Der Antrag aus Niedersachsen hat diesen Monat im Bundesrat eine Mehrheit bekommen.
„Es ist schon merkwürdig, dass wir CO2-freie Mobilität fördern und der Einsatz gerade bei Flottenfahrzeugen wie Taxen bisher scheitert. Der Einsatz von E-Taxis würde nicht nur ökologisch Sinn machen, sondern könnte sich auch zügig wirtschaftlich rechnen. Außerdem würde es die Sichtbarkeit und Erfahrbarkeit der Elektromobilität rasant erhöhen. Hier müssen wir schleunigst nachjustieren“, so Lies.
Elektrofahrzeuge bieten laut Lies „großes Potenzial“ zur Reduktion von Feinstaub, Stickoxiden und CO2-Emissionen – vor allem E-Taxis: „Sie sind häufig 24 Stunden am Tag im Einsatz. Deshalb muss möglichst rasch sichergestellt werden, dass auch Elektro-Fahrzeuge rechtskonform als Taxis eingesetzt werden können. Hürden und Hindernisse müssen abgebaut werden, um einen wichtigen klimapolitischen Meilenstein in Deutschland weiter erfolgreich voranzutreiben“.
Neben der Bundesregierung sieht Niedersachsens Wirtschaftsminister auch die Hersteller in der Pflicht. Lies fordert die Autobauer auf, wie bei Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben entsprechende Taxipakete anzubieten, die im Sinne des Mess- und Eichrechts anerkannt werden bzw. ihre Signalwege offenzulegen.
Hintergrund
Werte für Messgrößen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Werte nachvollziehbar auf das jeweilige Messergebnis zurückzuführen sind und auf ihrem Weg nicht manipuliert werden können. Das bedeutet, für das Messgerät Taxameter muss auch der Signalweg vom Wegstreckensignalgeber bis zum ausgewiesenen Fahrpreis transparent und nachvollziehbar sein.
Für Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben bieten viele Hersteller Taxipakete an. Diese werden im Sinne des Mess- und Eichrechts anerkannt. Für Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden dagegen kaum Taxipakete angeboten. Auch die Signalwege bis zu einem Taxameter werden nicht offengelegt. Damit kann eine Konformitätsbewertung nicht durchgeführt und E-Fahrzeuge nicht rechtskonform als Taxis ausgerüstet bzw. eingesetzt werden.
150kW meint
„und dafür sorgt, dass kein Elektro-Taxi auf die Straße komm“
Es gibt doch einige E-Autos mit Taxi Zulassung. Der Satz scheint somit faktisch falsch zu sein.
H2O3 meint
Es ist unglaublich, wie sich Politik, Ämter (ich sage nur KBA) und deutsche Hersteller gegen die Elektromobilität stemmen.
Da wird an allen Enden getrickst, erschwert und verhindert.
Großes Kopfschütteln!
150kW meint
Die Vorgabe betrifft ALLE Autos ganz unabhängig der Antriebsart.
Wenn der Hersteller oder Betreiber das Fahrzeug als Taxi nutzen will, kann er das ja. Er muss nur der Nachweis der Manipulationssicherheit bringen.
C S meint
Es wurde doch schon mehrfach über seit Jahren in Deutschland fahrende Teslas als Taxi berichtet. Wieso ist das jetzt ein Problem?
McGybrush meint
Das Gesetz ist relativ neu. Diese Hürde existiert vor kurzem so noch nicht in dem Ausmaß.
Man könnte meinen das Gesetz ist nicht rein zufällig so entstanden.
Icke meint
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.