Der Betrieb von Elektroautos im Taxigewerbe wurde durch eine erschwerte Neuzulassung von Stromer-Modellen seit Ende letzten Jahres gesetzlich deutlich erschwert. Anfang November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Bundesweit konnten daher keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Bislang erfüllen jedoch nur wenige elektrische Pkw diese Voraussetzung. Eine überarbeitete Mess- und Eichverordnung soll das Problem nun lösen.
„Aktuell wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung erarbeitet. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Finalisierung“, teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums dem Tagesspiegel mit. Der Text soll vorsehen, dass auch Dienstleister die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der Mess- und Eichverordnung übernehmen dürfen. Konkret bedeute dies, dass zukünftig Unternehmen die erforderlichen Geräte für den Taxibetrieb selbst einbauen dürfen.
Die überarbeitete Version der Eichverordnung dürfte den Weg für mehr elektrisch angetriebene Taxis wieder frei machen – ganz zur Freude des Münchner Taxifahrers Peter Köhl: „Dabei gibt es für die Elektromobilität nichts Schöneres als den Multiplikatoreffekt eines Taxis“, sagte er dem Tagesspiegel. Maßgeblich verantwortlich für das rasche Handeln der Regierung dürfte der Bundesverband Elektromobilität (BEM) sein, der auf das Problem aufmerksam gemacht hatte. „Vor allem in den verkehrsbelasteten Metropolen unseres Landes kann das Elektrotaxi wesentlich zur Feinstaub- und Lärmreduktion sowie zur langfristigen Mobilitätserhaltung beitragen“, so BEM-Präsident Kurt Sigl.
BR meint
Sehr schön daß zügig gehandelt wird.
Aber: Wird auch gleich mitgeändert, daß an den Ladesäulen nach kWh abgerechnet wird? So wie es aktuell ist darf in Deutschland nur nach Zeit abgerechnet werden und nicht nach getankten kWh (als einziges Land in Europa).
Davon ist in dem Artikel oben leider nicht die Rede.
lo meint
„… nur nach Zeit abgerechnet…“
Liegt das daran, daß nur Energieversorger mit Strom handeln dürfen?
Da ist „Ladeparkplatz-Vermietung“ natürlich nur ein Workaround um ein unsinniges Gesetz herum…
DanielB meint
Das hat sich doch schon Ende letzten Jahres geändert! Demnach darf auchg nach kWh abgerechnet werden, weshalb in Nordhessen die Schnelllader auf kWh statt nach Zeit umgestellt wurden.
BR meint
Vielen Dank für die Info DanielB.
Hier bei uns werden die Stromtankstellen gerade auf „nach Zeit“ umgestellt mit der Begründung daß das Gesetz das so vorschreibt.
?? Nichts schöneres als die Bürokratie in Deutschland.
Michi meint
Das is quatsch. Ladesäulen zählen mittlerweile als Letztverbraucher, es darf sehr wohl nach Verbrauch abgerechnet werden.
Lass dir nix erzählen und schreite ein!
Fritz! meint
Das einzige, was zu berücksichtigen ist, daß bei Abrechnung nach kWh ein GEEICHTER Zähler vorhanden sein muß. Ist der nicht vorhanden, muß nach Zeit gerechnet werden.
Das ist der Grund, warum Tesla für Nuekunden nach Zeit abrechnet, da die Zähler in den Superchargern keine geeichten Zähler sind.
Ich meint
Sind denn die Uhren geeicht? ;-)