Besitzer von Elektroautos, die ihr Fahrzeug beim Arbeitgeber kostenlos aufladen können, müssen dies seit Jahresbeginn bei der Steuererklärung nicht mehr als geldwerten Vorteil angeben. Bei Pedelecs allerdings sieht die Sache anders aus.
„Elektrofahrräder, deren Motoren lediglich Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützen, sind keine Elektro-Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift und werden damit nicht durch diese Maßnahme begünstigt“, so der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die Grünen.
Die Steuerbefreiung für Elektroautos sei als Teil eines Maßnahmenbündels zu verstehen, um die leisen und sauberen Fahrzeuge für Käufer attraktiver zu machen. „Die Ausweitung der lohnsteuerlichen Regelungen auf Zweiräder mit Elektroantrieb entspricht hingegen nicht der Zielsetzen der gesetzlichen Regelung.“ Der Markt für Elektroräder sei „bereits sehr gut entwickelt“, so das BMF.
Die Grünen zeigten sich ob dieser Antwort nicht begeistert: Das Laden von Pedelecs am Arbeitsplatz müsse „unbürokratisch“ und „steuerfrei“ sein, so der Grünen-Verkehrspolitiker Matthias Gastel der WirtschaftsWoche zufolge. Der Radverkehr werde „ausgebremst“, findet er.
ebiker meint
Grundsätzlich kann man sagen, dass das Aufladen des Pedelec beim Arbeitgeber sowieso nicht nötig ist, da in der Regel nicht mehr als 30km einfache Entfernung (gleich 60km insgesamt) gefahren werden, was für Pedelec Akku’s kein Problem darstellt.
Leonardo meint
Das ist mal wieder typisch Deutsch.
Wer hat wegen sowas überhaupt nachgefragt und zur Diskussion gebracht???
In solchen Pipifax Dingen heißt es:
Keine schlafenden Hunde wecken….oder….Wer lange frägt geht lange irr.
Demnächst kommt noch einer und frägt nach ob er am Arbeitsplatz überhaupt auf die Toilette gehen darf, da er sich ja dadurch Zuhause Wasser- und Abwassergebühren spart.
Marco meint
Ich finde das zwar auch zum K…., aber lieber alles ist geklärt als dass irgendwann ein übergenauer Steuerprüfer das zufällig sieht und dann ein riesengroßes Fass auf macht. So weiß man wenigstens dass man die Akkus beim Laden etwas unterm Schreibtisch verstecken sollte…
McGybrush meint
Also ich fahre aus Faulheit immer 3.5km mit meinem noch Verbrenner zur Arbeit. War aber schon am überlegen mir nur deshalb ein eBike zu holen.
Heisst wenn man ein Verbrennerfshrer zum eBike bewegt ist es egal aber wenn ich auf ein eAuto umsteige will man mir Anreize schaffen? Glaub soweit denken die nicht. Man könnte jedem der ein Auto verkauft und KEIN neues für 5 Jahre kauft auch das eBike subventionieren. So rein Theoretisch. Ich halte generell wenig von Subventionen.
Marco meint
3,5km und die fährst Du nicht mit nem normalen Rad? Bist Du körperlich eingeschränkt oder warum? Da wird der Motor ja noch gar nicht richtig warm, schneller gehts nicht wirklich und für die Gesundheit wärs mit Rad auch besser. Das wäre auch mit einem eAuto reine Umweltverschmutzung, weil unnötig (außer vielleicht wenn’s regnet oder so).
Ein Pedelec kannst Du auch jetzt nehmen und jedes zweite Wochenende zu Hause aufladen. Wird sicherlich auch nicht die Stromrechnung merklich erhöhen.
Thrawn meint
Somit ist also das Laden beim Arbeitgeber ohne Angabe in der Steuererklärung Steuerhinterziehung!?
Mein Güte, was für ein Unsinn! Unsere Bürokratie wie sie leibt und lebt.
Gibt es in unserem Land irgendetwas, für das es keine Vorschrift gibt?
Wegen den paar Cent an Strom was so ein Pedelec zieht! Und dann wohl Horden von Beamten die das kontrollieren und bearbeiten. Wären die Behörden nur bei den Abgasvorschriften von Dieselfahrzeugen auch mal so genau. Das interessiert -immer noch- keine Sau was da wirklich hinten raus kommt.
Wahrscheinlich übersteigt der Verwaltungsaufwand die Steuereinnahmen um das zig fache.