Ein Tempolimit mit dem Zusatz „Luftreinhaltung“ gilt auch für Elektroautos. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und eine Rechtsbeschwerde abgelehnt. Das Gericht betonte, die Rechtslage sei eindeutig. Eine Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge sehe die Straßenverkehrsordnung nicht vor.
Solche Tempolimits werden in Nordrhein-Westfalen nur angeordnet, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass sie der Luftreinhaltung dienen. Das entsprechende Zusatzschild ergänzt dann reguläre Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung.
Elektroautos stoßen zwar keine Abgase wie Kohlendioxid oder Stickoxide aus, verursachen aber dennoch Feinstaub durch Reifenabrieb und Bremsvorgänge. Da beim Bremsen zunehmend auf Rekuperation gesetzt wird, die mittlerweile bis zum vollständigen Stillstand des Fahrzeugs reicht, ist die Feinstaubbelastung durch Bremsen meist geringer als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Der Reifenabrieb fällt jedoch oft höher aus, was vor allem am Gewicht der Batterie und der starken Beschleunigung liegt. Wie stark dieser Effekt ist, hängt maßgeblich vom Fahrstil ab.
Yoyo meint
Lachhaft.
Hauotsache die Stadtkasse wird gefüllt.
Donald meint
Was machen die dann mit dem Geld? Party?
Ich bin dafür, den Städten überhaupt kein Geld mehr zu geben. Alles privatisieren, fertig. Und Yoyo ist auch zufrieden.
Donald meint
Nach meiner Kenntnis läuft das mit Tempolimit IGL in eurem Nachbarland anders. Kann aber sein, dass dort Reifen keinen Abrieb haben.
E.Korsar meint
Ist nur die Frage, warum existiert der Zusatz „Luftreinhaltung“ überhaupt? Wenn das Tempolimit alle Fahrzeuge betrifft, ist der Zusatz dann doch sinnlos.
Donald meint
Das ist genauso sinnlos wie das Zusatzschild unter dem Tempolimit „Lärmschutz“. Als wenn sich die Verkehrsbehörde schriftlich dafür rechtfertigen müsste.
Thorsten 0711 meint
Sinnlos ist relativ. Die Absicht dahinter ist wohl die Hoffnung auf eine höhere Akzeptanz der Anordnung durch das VZ 274.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte zB:
Durch das Zusatzzeichen “Lärmschutz” erhält der Verkehrsteilnehmer lediglich einen Hinweis, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund des Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm aufgestellt wurde
(OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.1988 – Ss (Z) 296/87 (177/87), NZV 1989, 159).
Donald meint
Gut, will mich nicht streiten.
Wollen wir uns basierend auf deinem Vorschlag auf „relativ sinnlos“ einigen?
Thorsten 0711 meint
Donald, klar doch, es war nie meine Absicht sich zu streiten.
Ich persönlich akzeptiere eine Beschränkung eher wenn ich den Grund dafür weiß. Andere agieren dann gerne mit einem „jetzt erst recht“
E.Korsar meint
Bei „Lärmschutz“ sehe ich schon noch Sinn. Es gibt ja noch Autos mit Schaltgetriebe, die man in der Gegend in entspannter Drehzahl halten könnte.
Jörg2 meint
„Das ist genauso sinnlos wie das Zusatzschild unter dem Tempolimit „Lärmschutz“. Als wenn sich die Verkehrsbehörde schriftlich dafür rechtfertigen müsste.“
Damit die Kommune ein Tempolimit erlassen kann, bedarf es eines Grundes. Bsp.: Tempolimit 30km/h vor Schule/Kita/Krankenhaus… auf einer innerstädtischen Strasse mit den üblichen 50km/h.
Dies wurde in der StVO so neu geregelt. Diese Regelung ist die Abwehrreaktion des Bundes auf die Begehrlichkeiten der Kommunen, flächendeckend 30km/h festzulegen.
Es bedarf dann (oft) eines Zusatzschildes.
Nicht das Zusatzschild ist die Dämlichkeit. Die Abwehr des Kommunenwillens ist die Dämlichkeit.
Man hätte auch flächendeckend die 30km/h einführen können mit dem Zusatz, dass der Bund auf seinen Strassen das auf 50km/h erweitern kann. Das Ergebnis für den Bürger wäre gleich. Es wären wohl weniger Verkehrsschilder notwendig und für die Aufstellung der 50km/h-Schilder in den Kommunen wäre der Bund zuständig (müsste zahlen).
E.Korsar meint
Also ein Zusatzschildbürgerstreich.
Jörg2 meint
Beamten-„Streich“.
Ich vermute: CSU- oder FDP-Verkehrsminister
M. meint
Der Erklärung, was sonst?
Sonst stellen sich die Menschen die Frage, warum sie mit einem Tempolimit gegängelt werden.
So wissen sie das wenigstens. ;-)
Donald meint
Lärmschutz. Was für ein Unwort.
Als wenn man Lärm schützen müsste.
Gesundheitsschutz. Personenschutz. Alles klar, was dazu schützen ist. Aber Lärmschutz? 🤣🤣🤣
M. meint
Troll.
https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rmschutz
Thorsten 0711 meint
Auch geil: Radarfalle! Dann stellen wir dem Radar mal schön eine Falle :)
Donald meint
Radarkontrolle. Sowas wie Ausweiskontrolle?
„Guten Tag, Radarkontrolle….“ 🤣
Aber Deutsche sagen ja auch Lebensgefahr bei Todesgefahr.
Jörg2 meint
Ich hätte noch „Teewurst“ oder „Prämie“ (Preis der Versicherungspolice).
Donald meint
Besonders die Kaffee-Bohne hat mich sehr enttäuscht. Solche Irreführung sollte verboten werden.
Dieseldieter meint
Das Kind muss einen Namen haben, es geht darum das Auto madig zu machen.
Führt an einer beliebten Ecke hier dazu, dass das reduzieren von 50 auf 30 beim AMG oder Harley mit offener Auspuffklappe unter unter lautem Knallen im Schubbetrieb passiert.
Ist ja rechtlich nur ein „Bedienfehler“ wenn man die Klappe aus Versehen öffnet.
Natürlich würde mir das an mener Maschine (1250 ccm V2) nie passieren, ich bin dankbar dort nun 30 fahren zu dürfen.
Die Anwohner, die vehement für Tempo 30 gekämpft haben, sehen jetzt was sie davon haben ihre Mitmenschen gängeln zu wollen.
M. meint
Dann muss man das mit dem „Bedienfehler“ nochmal angehen.
Manche lernen es sonst einfach nicht. ;-)
Dieseldieter meint
Naja, wer die 2500-3000 € für so eine Anlage nicht hat, baut beim Motorrad üblicherweise die DV-Killer raus. Kommt man auch in 99,9% der Fälle ungeschoren davon, wie ich gehört habe.
Ziviler Ungehorsam im Kampf für Freiheit und gegen Verbotswahn, ich kann den Leuten nicht böse sein.
Meine ist übrigens schon älter, mit umfangreichen s&s Motoraufbau und saftigen 98 DB eingetragen. Nicht zu denken, was da erst los ist wenn ich aus Versehen die Klappe öffnen würde.
Die Wut in den Gesichtern der Verbotsfreunde wäre einfach zum totlachen :)
Powerwall Thorsten meint
Es könnte einem Bürger ja auch einfach ein Bedienfehler mit einer Dachlatte passieren, damit wären sicher viele – übrigens ebenfalls freiheitsliebende – Mitbürger einverstanden.
Echten „Rebellen“ wie dir gehört einfach der Führerschein dauerhaft entzogen – du bekommst dann von deinen Mitbürgern ein ÖPNV Ticket gesponsert.
Dieseldieter meint
Thorsten, das mit der Dachlatte darf jeder gern versuchen – nur bitte on Betracht ziehen, dass man dabei auch den kürzeren ziehen kann :)
Und mir passiert das ja auch nicht.
Mein Motorrad ist aufgrund des Alters und der Umbauten mit Segen vom TÜV abartig laut.
Nervt mich auf längeren Touren teilweise selbst, aber die Reaktion von Leuten wie dir ist es mir wert.
Ist genau wie hier, ich weiß eben welche Tasten ich auf dem Klavier der Empörung drücken muss, um dir die launa am Gardasee zu vermiesen :)
Powerwall Thorsten meint
@ Dieseldieter
du musst schon sehr von dir überzeugt sein, wenn du glaubst deine Posts könnten mir den Urlaub verderben – im Gegenteil, so eine virtuelle Dachlatte beflügelt meine Laune jedesmal, vor allem wenn das Gegenüber offensichtlich unbewaffnet ist – fast schon langweilig.
Kannst du dir eventuell etwas mehr Mühe geben?
Dieseldieter meint
Ok Thorsten, werde ich versuchen. Tut mir leid, dass ich dich so halbherzig geneckt habe.
andre meint
Manchen wünsche ich einen Nachbarn, der mit genau solchen Fahrzeugen nachts um 2 oder 3 los muss oder wiederkommt. Geht halt nur so, wenn man nicht in der Lage ist Ansichten zu differenzieren und vor allem bei Leuten ohne Empathie aber großem Ego…
Dieseldieter meint
Wenn ich zwischen Nachbarn mit Kindergeschrei und Harley-Blubbern wählen muss, fällt mir die Wahl nicht schwer.
Donald meint
Dann geh halt nicht so oft zur Nachbarin rüber. Hättest Dir über die Folgen mal eher Gedanken gemacht.
Powerwall Thorsten meint
Ich sag ja – unbewaffnet
Dieseldieter meint
Thorsten, ist das Neid? Du stehst mit einem verhassten T7 in der billigsten Ecke Italiens und ärgerst dich, dass Leute Spaß haben wenn der Auspuff blubbert. Armer Kerl.
Jensen meint
@Dieseldieter: Es geht hier um empathisches und vor allem soziales Verhalten, um ein auskömmliches Miteinander zu organisieren. Aus welchen Gründen ein Tempolimit festgelegt wurde, spielt dabei weniger eine Rolle. Nebenbei ist es von staatlicher Seite ein höchst asoziales Verhalten, wenn man die Bürger nicht vor lärmenden und stinkenden Geräten in Schutz nimmt und diese nicht schlichtweg Schritt für Schritt aus dem System entnimmt. Es gibt kein Recht auf vorsätzliche Lärmerzeugung und asoziales Verhalten. Den Anwohnern an der beschriebenen Stelle kann man nur empfehlen, regelmäßig die Polizei zu alarmieren, den Bürgermeister oft genug anzuschreiben und auch Anzeigen zu erstatten. Vielleicht verhilft das dem einen oder anderen Lärmer durch finanzielle Einbußen zu ein wenig Selbstreflexion. Die Frage, wer da wen gängelt, stellt sich wohl eher nicht, oder ?
Dieseldieter meint
Doch, das Recht zum Lärm erzeugen gibt es, Guck doch in die StVO?
Dieseldieter meint
Und wie gesagt, bei einer 60 Jahre alten entsprechend umgebauten Maschine kann die Polizei nix ausrichten, alles eingetragen.
Es ist genauso wenig empathisch, anderen ihren Spaß zu verbieten.
Powerwall Thorsten meint
@ Jensen
Lass stecken – Altersstarrsinn gepaart mit Egomanie und stark vermindertem Selbstbewusstsein
Dieseldieter meint
Ich bin gar nicht so alt:) mein Motorrad ist wesentlich älter als ich, meine Frau wesentlich jünger. Das Selbstwertgefühl passt also.