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Gesetz zu privaten Elektroauto-Ladestationen lässt auf sich warten

24.01.2019 in Aufladen & Tanken, Politik | 20 Kommentare

BMW-i3

Bild: BMW

Wenn es um die nötige Infrastruktur für Elektroautos geht, steht meist der Aufbau öffentlicher Strom-Tankstellen im Mittelpunkt. Viel wichtiger ist nach einhelliger Meinung jedoch die stärkere Verbreitung von privaten Lademöglichkeiten. Für deren Installation gibt es auch in diesem Jahr noch Hindernisse.

Wer eine Ladestation in einer privaten Tiefgarage montieren will, stößt nicht selten auf Widerstand. Abhilfe schaffen soll ein gesetzlicher Anspruch auf einen heimischen Elektroauto-Anschluss – doch die Bundesregierung lässt sich damit weiter Zeit. Das Justizministerium teilte auf Anfrage von Golem.de mit, dass frühestens nach der Sommerpause mit dem Abschlusspapier einer mit dem Thema beauftragten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu rechnen sei.

An der Ende 2018 gestarteten Diskussionen sind laut einem Sprecher zwölf Länder beteiligt. Auf Basis des geplanten Abschlussberichts soll das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf erarbeiten, der anschließend als Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht wird. Wann es soweit sein könnte, wollte die Behörde nicht abschätzen.

Regierung will Ladestellen-Einbau „erleichtern“

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag die Förderung der Elektromobilität vereinbart, dazu heißt es unter anderem: „Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern.“ Experten fordern einen Rechtsanspruch auf eine private Wallbox. Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer sollen so die rechtliche Handhabe für eine eigene Ladestation an ihrem Stellplatz erhalten.

Dem aktuellen Diskussionsentwurf zufolge müssen Miteigentümer alle Maßnahmen dulden, „die zugunsten eines Wohnungseigentümers zur Errichtung oder Nutzung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge (…) auf einer in dessen Sondereigentum stehenden oder dessen Sondernutzungsrecht unterfallenden Stellfläche erforderlich sind“. Mieter können vom Vermieter die „Erlaubnis zu baulichen Veränderungen“ für die Errichtung einer Lademöglichkeit verlangen.

Bis es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, sollten Elektroauto-Fahrer die Installation einer privaten Ladestation unbedingt vorab mit dem oder den Hausbesitzern abstimmen. Im Falle einer Eigentümergemeinschaft kann dies großen Aufwand bedeuten und viel Zeit in Anspruch nehmen. Viele dürften ihren Stromer daher vorerst weiter an öffentlichen Energiequellen laden.

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Via: Golem.de
Tags: Ladestationen, Mietwohnung, TiefgaragenAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Stephan Plümer meint

    24.01.2019 um 14:55

    Eine 230Volt Steckdose reich in 10h für 23kwh, das reicht für 100km am Tag beim Model S und für 175km beim Hyundai, ich fahre am Tag 25 km, mein Akku wäre den am Wochenende voll er als vor der Woche, wenn der den überhaupt leer war … nur mal so als denkanstoß …

    • MiguelS NL meint

      24.01.2019 um 16:53

      Stimmt man kan gut laden an der Steckdose. Sogar mehr, eine steckdose gibt in regel 30 kW in 10 Std her d.h 3 kW bei 230v 13a. Bei einem Verbrauch von ca. 21 kWh im Winter (Frierpunkt) entspricht es 143 km im Falle eines S 75D.
      Bei einer alten Haushaltsinstalltion gibt die Steckdose 10A anstattt 13A dauerleistung. Der UMC oder der Tesla regelt automatisch runter. Mit CEE16 Stecker sind minimal 3,7 kW drin, in einer heutigen Haushaltsinstallation.

  2. Daniel S meint

    24.01.2019 um 12:39

    Schon heute ermöglichen Geräte Lastmanagement für mehrere Ladestationen mit grosser (z. B. mehr als 11kW) Leistung. So könnte ein Hausanschluss unverändert bleiben. Aber zumindest eine Steckdose mit 10-16A/230V pro Stellplatz sollte doch fast überall ohne viel Aufwand machbar sein. Damit kann man über Nacht den Durchschnittsbedarf sicher nachladen. Braucht es dafür wirklich so aufwändige Gesetze? Ich plädiere dafür, zweistufig vorzugehen: zumindest und vorerst das heute machbare schnell umsetzen und grössere Schritte danach in die Wege zu leiten.

    • MiguelS NL meint

      24.01.2019 um 16:55

      “Schon heute ermöglichen Geräte Lastmanagement für mehrere Ladestationen mit grosser (z. B. mehr als 11kW) Leistung”
      ????????

      • MiguelS NL meint

        24.01.2019 um 17:11

        “Aber zumindest eine Steckdose mit 10-16A/230V pro Stellplatz sollte doch fast überall ohne viel Aufwand machbar sein.“
        Ist es auch, wenn Budget es her gibt dann gleich eine Wall Box (neu ca. 500 EUR, einzelpreis), vor allem wenn es von mehrere Leute benutzt wird und höhere Leistung (>3,7 kW), denn nog sicherer als Schuko- oder rote Steckdose, heisst aber nicht dass eine Steckdose nicht sicher ist. Es ist halt professioneller.

  3. Maschinenbauer meint

    24.01.2019 um 11:01

    Ich habe nach langem hin und her mit der Genossenschaft, die noch Eigentümer des Wohnhauses sind, eine Freigabe für die Installation einer Wallbox erhalten, natürlich auf meine Kosten. Es hat lange gedauert weil ich alle gesetzmäßigkeiten bezüglich E-Auto, Brandschutz, E-Instalation usw. selber zusammen suchen mußte. Aber mir ist es um die Frage gegangen ob ich eine Freigabe erhalte oder nicht und darauß resultiernd E-Auto ja oder nein. Das lustige war dann das die Freigabe erteilt wurde aber nur bis Ende 2018, da ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besteht das die Wohnungen gekauft werden können und sich die Situatiuon dann ändert. Also gab es keine andere Möglichkeit und jetzt habe ich eine Ladestation an meinem Stellplatz aber noch kein E-Auto! ;-)
    Ich hoffe ich habe anderen die sich ebenfalls an diese Genossenschaft wenden den Weg etwas geebnet.

  4. hu.ms meint

    24.01.2019 um 10:27

    Das ist ein vielschichtiges Problem.
    Wie meine tochter bei der eigentümerversammlung erfahren musste, haben die eigentümer kein problem mit der eigentlichen installation eines ladeanschlusses, wenn der jeweilige eigentümer die kosten dafür übernimmt.
    Das problem ist die kapazität des gemeinsamen Hausanschlusses für Wohnhaus und tiefgarage, die bei versorgung aller tiefgaragenplätze nicht ausreicht.
    Dafür, die technisch möglichen 30 % der plätze zu bevorzugen oder den anschluss auf allgemeine kosten zu erweitern, gibt es keine abstimmungsmehrheiten!

    • MiguelS NL meint

      24.01.2019 um 10:46

      Wenn ein Haus 20 Wohnungen/Appartments hat, dann kan es auch locker 20 Anschlüsse mit mindestens 3,7 kW versorgen. Wenn jeder Abends oder Mittags den Herd anmacht, bricht die Bude noch lange nicht zusammen. Auch nicht wenn zugleich der Wasserkocher, der Staubsauger und das Bügeleisen ansteht.
      Der Vermieter könnte es auch selbst finanzieren, Mieterhöhung 6 EUR max.

      • hu.ms meint

        24.01.2019 um 13:01

        Sorry, aber der neue standard wird 11 kw AC ==> VW MEB-Plattform.
        Und die andere seite ist der anschlusswert des gebäudes, der bei jedem unterschiedlich sein kann also pauschal nicht bewertbar ist.
        Im gegeben fall waren eben nur 30 % der stellplätze mit 11 kw AC möglich ohne neuen hausanschluss.

        • MiguelS NL meint

          24.01.2019 um 17:46

          Ein neuer Stromanschluss ist keinem Fall notwendig.

          Und nein, 11 kW braucht zu hause noch nicht mal 5% der Fahrer. 11 kW bedeutet in 10-12 Std. eine Nachladung von 688-825 km im Falle eines Model 3. Im Schnitt fahren wir aber 30 km. Die 11 kW von VW haben Bezug auf die maximale AC Ladegeschwindigkeit aber es sicherlich nicht der neue Standard oder eine minimale Anforderung.
          Eine Anschluss mit bis zu 11-16 kW ist vielen Fällen möglich, aber für 95% der Fahrer bei langem nicht erforderlich, zu hause versteht sich.
          Wenn der Bedarf nach einer Schnellladung zu hause, da ist, oder wenn der Preis für 11 kW nicht bedeutend höher ist dann macht ein Anschluss bis 11-16 kW mit Lastmanagement Sinn.

        • hu.ms meint

          25.01.2019 um 09:53

          „oder wenn der Preis für 11 kW nicht bedeutend höher ist“
          Genau, 11 KW AC lader wird von VW ID. 600 € kosten.
          Und das wird sich bei dem preis vermutlich gut mit den MEB-Fahrzeugen verkaufen.
          Mir genügen auch die 7,2 KW AC.
          Und wieder: die masse beschäftigt sich nicht so detalliert mit dem thema wie wir hier !
          Für die ist ein höherer wert ganz einfach besser.

  5. Tesla-Fan meint

    24.01.2019 um 10:22

    Das Gesetz wird erst kommen wenn die deutsche Automobilindustrie Elektroautos in größeren Stückzahlen absetzen MUSS, um Strafzahlungen infolge Verfehlung des Flottenverbrauches zu entgehen.

    Keinen Tag eher. Wetten?

    • Pferd_Dampf_Explosion_E meint

      24.01.2019 um 14:04

      Sehe ich genauso; erst wenn die VDA-Vorstände ihre gelben Westen aus dem Mahagoni-Schrank rausholen, wird sich was bei unseren beScheuerten Politiker was tun.
      Aber jetzt müssen erstmal die Diesel vom Hof, den Wertverlust soll doch bitteschön der Endkunde übernehmen.

    • MiguelS NL meint

      24.01.2019 um 18:09

      Ja, ich befürchte auch dass es so laufen wird ????

  6. nilsbär meint

    24.01.2019 um 10:17

    Jede neue private und öffentliche Tiefgarage sollte per Gesetz (Baurecht) an jedem Stellplatz eine Wallbox mit eigenem Stromzähler bekommen. Bestehende Tiefgaragen sollten innerhalb einer Frist nachgerüstet werden, sofern bautechnisch und wirtschaftlich möglich.
    Förderung der E-Mobilität ist einfach, wenn man will. In Norwegen will man, bei uns wird gebremst (genauso bei der PV übrigens, schließlich geht es da wie dort um die Interessen von Großkonzernen) .

    • MiguelS NL meint

      24.01.2019 um 10:33

      Überall kann man Anschlüsse verlegen, max. 1.000 EUR für z.B ein Tesla Wall Connector. Noch keine 0,30 € pro Tag in 10 Jahre, noch keine 0,60 € in 5 Jahre. Geschäftlich noch keine 0,25 €, nach Abschreibung noch keine 13-20 €. Und die halten so lange wie eine Steckdose.

      • Frakrei meint

        24.01.2019 um 13:35

        Natürlich kann man überall immer alles machen. Wenn einem das Haus gehört.
        Ab zwei Eigentümern muss man fragen und dann entscheidet die Mehrheit.
        99% Prozent aller Fahrzeuge brauchen aber keine Steckdose in der Tiefgarage.
        Warum sollen also diese 99 1000,-€ ausgeben geschweige denn einem Bau zustimmen. Klassisches Henne-Ei Problem. Da helfen nur Gesetzesvorgaben.
        Oder der E-Autofahrer lässt ein Verlängerungskabel vom Balkon zum Parkplatz runter.

        • MiguelS NL meint

          24.01.2019 um 18:07

          Stimmt 99% möchten es zur Zeit nicht, in anderen Ländern ist im Schnitt bereits 98%, nächstes Jahr mindestens zweifach d.h. 96%, danach 92%, danach in 2022 84%, in 2023 68% (in Dld in 2024) usw.

          Wenn ein Hochhaus 100 Eigentumswohnungen hat, einer davon es aber haben möchte, dann finde ich es nicht okay dass sowas von den anderen untersagt werden darf, die anderen müssen noch nicht mal mitmachen. Und wenn sie alle mitmachen würden dann kostet es vieleicht nur noch 500 € pro Anschluss anstatt 1.000 €.

  7. JürgenV meint

    24.01.2019 um 10:09

    Das ist mal wieder das übliche Politikergeschwurbel. Viel Text mit noch weniger Aussage. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das es garnicht weitergehen soll. Jeder versucht immer auf den anderen zu warten. Selbst wenn man ein eigenes Häuschen hat ist es nicht unbedingt leicht eine Wallbox zu installieren. Selbst eine mit 11 kw muss man zumindest anmelden und genehmigen lassen. Je nach Gemütslage des Entscheiders geht es oder es geht eben nicht. Unsere Politiker wollen sich eben nicht festlegen, weil sie wie man im Volksmund sagt „keine Eier in der Hose haben“. Man könnte ja mal an seinen Aussagen gemessen werden.
    Ich hab das so satt

  8. MiguelS NL meint

    24.01.2019 um 09:54

    Die Regierung(en) kriegt es noch nicht mal hin ein solches Gesetz umzusetzten (jetzt schon mindestens 10 Jahre zu spät), hält es aber für eine gute Idee um dem nächst die gut verdienende Vebrennerindustrie mit eine Milliarde oder gar mehr zu fördern.

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