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Bundesnetzagentur droht Zwangsgelder gegen zwei Netzbetreiber an

04.06.2026 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 8 Kommentare

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Bild: VW (Symbolbild)

Wegen verzögerter Umsetzung der Vorgaben für Netzentgeltreduzierungen hat die Bundesnetzagentur zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht. Diese setzen die Vorgaben aus der Festlegung zu Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nicht oder nur unzureichend um. Konkrete Namen nannte die Behörde nicht.

Die Elektrifizierung des Wärme- sowie des Verkehrssektors ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Der Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und E-Fahrzeugen stellt die Verteilernetze vor große Herausforderungen. Ladeeinrichtungen für E-Autos, Wärmepumpen und Batteriespeicher bedeuten teilweise höhere Belastungen in der Niederspannung, bei denen zudem mit einem zeitgleichen Stromverbrauch zu rechnen ist. Netzbetreiber haben jedoch vielfach die Möglichkeit Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Batteriespeicher anzusteuern, ohne dass dies einen Komfortverlust für die zweckgemäße Verwendung bedeutet.

„Die Bundesnetzagentur macht verbindliche Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Damit werden die Niederspannungsnetze vor Überlastung geschützt und Flexibilitäten in der Niederspannung aktiviert. Wir stellen fest, dass Unternehmen insbesondere das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen. Dies ist nicht mehr akzeptabel“, erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.

Die Behörde hat Beschwerden von Marktteilnehmern und Verbraucherseite über verschiedene Unternehmen erhalten. Besonders betroffen ist die Regelung zum zeitvariablen Netzentgelt, Modul 3 der Festlegung. Die Module 1 und 2 sind seit dem 01.01.2024, Modul 3 seit dem 01.04.2025 anzubieten und abzurechnen.

Die ersten beiden betroffenen Netzbetreiber erhalten bis zum 30. September 2026 eine Frist, die Defizite zu beseitigen. Wenn sie dies nicht tun, wird das Zwangsgeld durch die Bundesnetzagentur festgesetzt. Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber weiteren Netzbetreibern sollen sukzessive nach Sachverhaltsaufklärung folgen.

Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erhalten seit dem 1. Januar 2024 eine Netzentgeltreduzierung, wenn sie Steuerbarkeit bereitstellen. Modul 3 sieht seit dem 1. April 2025 ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Tarifstufen vor. Es soll Verbrauchern einen Anreiz geben, ihren Verbrauch in lastschwächere Zeiten zu verlagern, insbesondere beim Laden von Elektroautos. „Damit sparen Verbraucherinnen und Verbraucher Netzentgelte und entlasten das Netz“, unterstreicht die Bundesnetzagentur.

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Via: Bundesnetzagentur
Tags: Ladestationen, Nachhaltigkeit, StromversorgungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. ioniqKnechter meint

    06.06.2026 um 10:57

    Ehy Moin erst ma…. „Konkrete Namen nannte die Behörde nicht“. Aber dann lese ich in einem anderen Artikel des – PV-Magazin.de – folgendes…. Zitat „einem Verfahren wegen mangelnder Umsetzung der Netzentgeltreduzierungen für Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen hat die Bundesnetzagentur zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht. Der Bonner Behörde zufolge setzen die Syna GmbH und die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG die Vorgaben aus der Festlegung zu Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nicht oder nur unzureichend um“. Zitat Ende. . . . Warum ist es diesem Magazin, bzw Herrn „Thomas Langenbucher“ nicht möglich die Namen zu nennen, obwohl diese bekannt sind? Frage für ein Freund.

    Antworten
  2. Jeff Healey meint

    05.06.2026 um 10:39

    Die Unfähigkeit oder der Unwille vieler kleinerer VNBs in Hinsicht NSAVER wirkt sich in direkter Linie auf den Aufwand und die Kosten des Netzausbaus, sowie auf die Kapazität und somit die Kosten für eventuelle fossile Back-Up-Kapazitäten (neu zu bauende Gaskraftwerke) aus. Und somit letztlich auf die Höhe der Kosten für die gesamte Gesellschaft.
    Es ist ein jahrelanges politisches Versagen unfassbaren Ausmaßes, dass Deutschland seine rund 900 VNBs nicht schon viel früher in die Verantwortung genommen hat, und bei einem existenziell so wichtigen Projekt wie der Energiewende eine solche Kleinstaaterei zulässt. Sanktionierende Maßnahmen sind längst überfällig.

    Antworten
  3. Armin meint

    04.06.2026 um 13:35

    Hier sind weitere Hinweise : https://www.pv-magazine.de/2026/05/29/bundesnetzagentur-bereitet-zwangsgelder-gegen-netzbetreiber-vor/

    Antworten
    • Yoyo meint

      04.06.2026 um 19:51

      Merci.

      Antworten
  4. Yoyo meint

    04.06.2026 um 11:36

    Warum werden hier die Nertbetreiber nicht mit Namen genannt?
    Es ist kein Pranger, sondern eine Verbraucherinfo!

    Antworten
    • MK meint

      04.06.2026 um 12:23

      @Yoyo:
      Habe ich mich auch gefragt, wobei man ja sagen muss: Den Netzbetreiber kann man sich als Verbraucher sowieso nicht aussuchen. Das macht die Stadt/Gemeinde alle paar Jahrzehnte per öffentlicher Ausschreibung über eine Konzessionsvergabe.

      Antworten
    • Matthias meint

      05.06.2026 um 03:14

      „Konkrete Namen nannte die Behörde nicht“ kann man nicht verstehen, oder wie?

      Antworten
      • Paule meint

        05.06.2026 um 13:44

        Was verstehst Du an dem „Warum“ nicht?

        Antworten

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