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ADAC-Kaufvertrag für gebrauchte Elektroautos

04.07.2019 in Service

Elektroauto-Gebrauchtwagen-Kaufvertrag

Bild: Daimler

Im Vergleich zu Verbrennern sind derzeit noch wenige Elektroautos auf den Straßen unterwegs, die Zahl an Stromern wächst aber beständig – und damit das Angebot an Gebrauchtwagen. Der ADAC hat nun einen Musterkaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge veröffentlicht.

„Ein E-Auto hat weniger Verschleißteile als ein Benziner oder Diesel – dafür ist ganz besonders auf den Zustand der Antriebsbatterie zu achten“, so der Autoclub. Mit abnehmender Batterieleistung sinke proportional auch die Reichweite. Die Batterie altere allerdings nicht nur nach der Anzahl der Ladezyklen, sondern auch über die Zeit. Eine wenig genutzte Batterie mit geringer Kilometerlaufleistung könne auch durch den Alterungsprozess oder wegen häufiger Entladungen an Leistung verlieren.

Der ADAC rät E-Auto-Käufern: „Lassen Sie sich ein Prüfprotokoll über den Zustand der Batterie aushändigen. Die Reparatur oder Neuanschaffung der Batterie ist sehr teuer.“ Man solle zudem prüfen, ob auf die Antriebsbatterie noch Garantie besteht. Manche Hersteller würden hierfür regelmäßige Akkuchecks verlangen, die oft nicht im Serviceheft dokumentiert seien. Die Durchführung der vorgegebenen Akkuchecks solle man sich vom Verkäufer bestätigen lassen, auch mit Blick auf etwaige Kulanzanfragen nach Ablauf der Garantiezeit.

Miet- oder Kauf-Batterie?

Der ADAC weist darauf hin, dass die Batterie bei manchen Elektroautos nicht mitverkauft werden könne, weil die Batterie gemietet ist. „Fragen Sie beim Vermieter nach, ob und zu welchen Konditionen die Übernahme oder ein Neuabschluss eines Mietvertrages möglich ist“, so der Autoclub. Ein Batteriemietvertrag habe den Vorteil, dass zumeist die Leistungsfähigkeit der Batterie garantiert wird und im Falle eines Defekts die Mangelbeseitigungskosten zu Lasten des Vermieters gehen.

Abschließend empfiehlt der ADAC: „Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör (z.B. Ladekabel, Adapter etc.) vorhanden, voll funktionsfähig und im Kaufvertrag vollständig aufgeführt sind. Lassen Sie sich alle Bedienungsanleitungen und die ABE zu etwaigen Anbauteilen aushändigen.“ Darüber hinaus sollten die auch für herkömmlich angetriebene Fahrzeuge geltenden Empfehlungen berücksichtigt werden.

Auch den Verkäufern von Elektroautos rät der ADAC, der Batterie besondere Aufmerksamkeit zukommenzulassen. „Ist die Antriebsbatterie gemietet, sollte der Käufer den Mietvertrag übernehmen. Lassen Sie sich zuvor von dem Vermieter schriftlich bestätigen, ob eine Übernahme des Mietvertrages möglich ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie die Batterie an den Vermieter zurückgeben müssen bzw. wenn dies wegen des Verkaufs nicht mehr möglich ist, der Vermieter Schadensersatz von Ihnen verlangt“, heißt es.

Für Verkäufer sei es zudem empfehlenswert, den Zustand der Antriebsbatterie beim Vertragshändler prüfen zu lassen. Mit dem anschließend ausgehändigten Batterietestprotokoll lasse sich das Elektroauto besser verkaufen.

Den kompletten ADAC-Musterkaufvertrag für Elektroautos mit weiteren Tipps und Details gibt es hier.

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Via: ADAC
Tags: BatterieUnternehmen: ADAC
Antrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Manuel Löhrmann meint

    11.12.2019 um 11:25

    Gut zu wissen, dass E-Autos einen geringeren Verschleiß haben. Gestern war ich beim Reifendienst und habe mir Gedanken über eine neue Anschaffung gemacht. Vielen Dank für den Tipp dabei besonders auf die Batterie zu achten.

  2. Manuel Löhrmann meint

    08.07.2019 um 10:45

    Ich überlege seit längerer Zeit schon ins Autohaus zu gehen und ein Elektroauto zu kaufen. Gut zu wissen, dass ein Elektroauto weniger Verschleiß hat als normale aber dann auch die Batterie mit der Zeit schwächer wird. Ich hoffe am ende rentiert sich ein Elektroauto trotzdem.

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