Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMU) verlängern ihre Forschungsförderung für die E-Mobilität. Ende März wurde die dazu novellierte gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der alternativen Antriebsart veröffentlicht. In den nächsten vier Jahren stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro an Fördergeldern im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung.
„Für neue Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland ist es zentral, dass uns die Wende hin zur Elektromobilität gelingt. Forschung und Innovation sind hierfür die entscheidenden Hebel“, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Es gehe darum, innovative und umweltschonende Produkte und Verfahren in der Mobilität zu entwickeln, die im Markt Erfolg haben. Das stärke die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Industrie und sichere Arbeitsplätze in Deutschland.
Nur mit einer starken Palette an Elektrofahrzeugen und einer verlässlichen Ladeinfrastruktur könne man die Klimaschutzziele im Verkehr erreichen, sagte Umweltministerin Svenja Schulze. Dazu trage die vor über 12 Jahren begonnene Forschungsförderung für die Elektromobilität maßgeblich bei. Sie sei „Ausdruck der vereinten Anstrengungen der Bundesregierung, den Elektroantrieb im Verkehr zum Erfolg zu führen“.
Die novellierte Richtlinie schafft gleichzeitig den Rahmen für einzelne Förderausschreibungen mit jeweils eigenen inhaltlichen Schwerpunkten und eigenem Budget. Die ersten beiden Förderausschreibungen sollen im zweiten Quartal 2021 veröffentlicht werden.
Der neue Förderrahmen gilt bis 2025. Er soll die weitere Entwicklung von Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität unterstützen. Dafür wurde der bestehende Rechtsrahmen an die fortgeschrittene Entwicklung der E-Mobilität angepasst. So werden zukünftig beispielsweise auch neue Schwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung und Komponenten „smarter“ Fahrzeugplattformen sowie systemübergreifende Innovationen förderfähig.