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THG-Quoten-Prämie: Finanzministerium erklärt Steuerpflicht

24.05.2022 in Politik | 2 Kommentare

Seat-Mii-Electric-2019-7

Mineralölkonzerne sind in Deutschland verpflichtet, die durch ihre Kraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Jede Nichterfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Minderung wird mit einer staatlichen Abgabe sanktioniert. Unternehmen können die Quotenverpflichtung zum Beispiel durch die Anrechnung von in E-Autos genutztem Strom erfüllen. E-Auto-Halter können mit der sogenannten THG-Quote Geld verdienen. Das Finanzministerium hat sich jetzt erstmals zur steuerlichen Einordnung geäußert.

Private und gewerbliche Halter können das von ihren Elektroautos eingesparte CO2 seit 2022 an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Immer mehr Dienstleister bieten den Handel mit THG-Quoten an. Auch Einzelpersonen können die THG-Quote für ihr Elektrofahrzeug vermarkten, allerdings ist der Weg von der Beantragung bis zur Auszahlung der Prämie so weitaus komplizierter. Außerdem erreichen spezialisierte Dienstleister eine höhere Vergütung pro Tonne CO2, da sie durch gebündelte THG-Quoten den abnehmenden Unternehmen viel Aufwand ersparen. Aktuell können Elektroauto-Halter zwischen 250 und 400 Euro pro Fahrzeug und Jahr einnehmen.

Die Finanzverwaltung hat sich im Mai zur Steuerpflicht der THG-Prämien geäußert. Die Erlöse können demnach steuerpflichtig sein. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt. Folgendes gilt:

Fahrzeug ist… Steuerliche Beurteilung
Betriebsvermögen Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.
Privatvermögen Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Dienstwagen Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer ist regelmäßig der Arbeitgeber der Fahrzeughalter. Die Prämie steht daher im Regelfall dem Arbeitgeber zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer ergeben sich dann nicht.
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Via: BMF
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. David meint

    25.05.2022 um 08:03

    Diese Geschichte zeigt schlaglichtartig, wie es tatsächlich um sinnvolles Wissen und um sich selber organisieren selbst in besserverdienenden Kreisen bestellt ist.

    Denn weder ist diese Info neu, ein guter Steuerberater hätte das gewusst, noch hatten sich Steuerbehörden nicht geäußert. Auch da gab es schon sehr früh eine Einschätzung einer lokalen Steuerbehörde aus dem Norden, die sich regelmäßig schnell aber inoffiziell zu aktuellen Sachverhalten äußert. Offiziell darf sie es ja nicht, sie ist ja nicht das Ministerium. Aber es stimmt quasi immer. Wäre es ausnahmsweise nicht so gewesen, hätte man vermutlich im Vollzugswege Gnade vor Recht ergehen lassen.

    Ich hatte kurz meinem Steuerberater eine WhatsApp geschrieben und als Antwort erhalten, das wäre kein Problem. Viele haben 255€ gewählt und die Anbieter freuen sich. Klar, da geht die Welt nicht von unter, aber so wird Geld verschenkt. Ein guter Steuerberater ist wichtig.

    • DIBU meint

      25.05.2022 um 09:38

      Diese Geschichte zeigt mir nur, dass unser Steuersystem völlig ausgeufert ist und von einem „normalsterblichen“ überhaupt nicht mehr durchschaut wird/werden kann. Wenn ich für 300 Euro einen Steuerberater fragen muss, dann gute Nacht Deutschland.

      Solche geringen Einnahmen werden von mir NIE irgendeiner Steuerbehörde gemeldet, aber das ist meine persönliche Meinung und fordert nicht zum Nachahmen auf. Im Gegenzug kritisiere ich dann auch nicht Politiker, welche ihre Putzfrau „steuerfrei“ beschäftigen ;)

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