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E-Auto-Prämie ab September 2023 für Privatpersonen & gemeinnützige Organisationen

12.08.2022 in Politik von Thomas Langenbucher | 3 Kommentare

Renault-Twingo-Electric

Bild: Renault

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zur Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ zur Abstimmung an andere Ministerien gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung am 26. Juli 2022 verständigt hatte.

Neu ist, dass ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen. Unternehmen werden dann keine Subvention für die Anschaffung von Stromern mehr erhalten.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ab 2023 fokussieren wir uns bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen. Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle – insbesondere auch beim Klimaschutz.“


Konkret soll der Kauf von rein batterie- oder brennstoffzellenbetriebenen Modellen ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3000 bis 4500 Euro bezuschusst werden. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus. Bisher gab es für einen Stromer bis zu 6000 Euro Zuschuss vom Bund.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.

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Via: BMWK
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto, Wasserstofffahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Tom meint

    12.08.2022 um 11:30

    Gibt es dann eigentlich noch einen Herstellerbonus?

    • Yoyo meint

      12.08.2022 um 16:37

      Kommt daruf an. Ich denke schon, dass der Hersteller sich mit 50% der BaFa-Prämie an den Kosten beteiligen muss.
      Näheres erst nach Veröffentlichung der neue Richtlinien im Bundesgesetzblatt.

      • Fritzchen meint

        14.08.2022 um 14:11

        Und wenn sich der Hersteller daran beteiligen muss, dann erhöht er halt den Verkaufspreis. War schon immer so. Es gibt keinen Grund für den Hersteller seine Gewinne zu senken.

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