Mercedes-Benz ruft weltweit 7810 Einheiten seiner Elektro-Limousinen EQE und EQS zurück. Der Grund sind fehlerhafte Gewinde der Abschleppvorrichtungen. In Deutschland sind 1746 Fahrzeuge betroffen.
Laut dem Eintrag in der Rückrufdatenbak des Kraftfahrt-Bundesamtes geht es bei der Rückrufaktion um ein möglicherweise mangelhaftes Gewinde der Abschleppvorrichtungen. Bei einem außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt werden die Abschleppvorrichtungen „überprüft und ggf. nachgearbeitet“. Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden sind nicht bekannt.
Bei den betroffenen Fahrzeugen könnten die „erforderliche Verschraubungstiefe der Abschleppöse im Gewinde der Abschleppvorrichtung gegebenenfalls nicht erreicht werden“, schreibt Auto, Motor und Sport. Ist das der Fall, könnte ein Lösen der Schraubverbindung nicht ausgeschlossen werden.
EQE und EQS basieren auf einer neuen Plattform für Elektroautos von Mercedes. Zuvor mussten die Schwaben bereits weltweit 341 EQE wegen Lenkproblemen zurückrufen, 130 davon in Deutschland. Auch für den EQS hatte es bereits einen Rückruf gegeben: Bei einzelnen in den USA ausgelieferten Fahrzeugen bestand Brandgefahr wegen falsch verschraubter Masseverbindungen. Anfang dieses Jahres gab es für den EQS zudem schon einmal eine Rückrufaktion aufgrund fehlerhafter Ladekabel.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Finde ich einfach klasse, diese Qualitätssicherungsmaßnahmen unserer alteingesessenen VDA-Mitglieder.
Andi EE meint
Klage bezüglich Namen „Autopilot“ aus dieser Ecke (Verbraucherschutz der OEMs 😉) wurde nach Teslamag abgewiesen. Da es leider hier keine News diesbezüglich gibt, erwähne ich es mal hier. Wunderbar dass man mit solch destruktiven Klagen nicht durchkommt, bravo DE Justiz, dass hier korrigiert wurde.
Tesla-Fan meint
Ja, es gibt in DE noch Richter, die der deutschen Sprache mächtig sind und das Wort „Autopilot“ und „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ richtig verstehen.
Nebenbei finde ich es interessant, das die Protagonisten der deutschen OEM sich zu diesem höchst peinlichen Rückruf noch gar nicht zu Wort gemeldet haben. Die sind doch sonsr nicht so langsam…
FahrradSchieber meint
„…aus dieser Ecke (Verbraucherschutz der OEMs)“
Oh, dann hat da scheinbar der Besitzer gewechselt:
In 2020 hat z. B. der Verbraucherzentrale-Bundesverband von Volkswagen eine dreiviertel Milliarde Euro für die Verbraucher erstritten.
Da gehörten die dann nach Ihrer Logik zu … Tesla?
Kann aber natürlich auch sein, dass die schlicht ihre Arbeit machen. Ganz ohne von einem Konzern bezahlt zu werden.
Andi EE meint
😄 um diesen Verbraucherschutz handelt es sich … „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“. Das sind organisierte Interessenvertreter.
Tesla-Fan meint
So ganz koscher ist der Laden aber nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_zur_Bekämpfung_unlauteren_Wettbewerbs#Kritik
Flo meint
Das Beste oder keine Abschleppvorrichtung.
alupo meint
Bei derart neuen Technologien wie einer Abschleppvorrichtug kann es bei den alten Autobauern schon mal zu falschen Auslegungen kommen. Es fehlt eben an Erfahrung und in den oft zitierten Schubladen war wohl gerade nichts passendes dabei.
Aber alles andere ist Premium…
Ironie Ende
Tesla-Fan meint
Es ist die herausragende Qualitätssicherung, für die man gerne ein premium zahlt.
Jörg2 meint
Ein kurzer Blick in die KBA-Rückruflisten diverser Hochpreishersteller ernüchtert mich immer etwas.
GrußausSachsen meint
Da sind die Premium Hersteller sicher sehr unauffällig, gell?
Ironie- aus. 🤔🤐
OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint
Stimmt auffallend. Bei Dacia hab ich noch nie etwas von defekter Luftfederung, defektem Laserlicht für Kurven, defekter Sitzheizung, defekter elektrischer Heckklappe usw. gehört. Dafür zahlt man dann aber auch keine Aufpreise für die Ausstattung, die nicht vorhanden ist. Was man nicht hat kann halt nicht kaputtgehen und muss nicht zurückgerufen werden.
DerÄlbler meint
Diese Abschleppvorrichtung hätte man bei Mercedes auch komplett weglassen können, wird sowieso nie benötigt. Bei Tesla allerdings ist das ein wichtiges Feature und sollte zuverlässig funktionieren wenn schon nach 3 Jahren beim MS die Tüv-Plakette verweigert wird, was häufig vorkommt. Da bleibt nur noch der Abschlepper.
Tesla-Fan meint
Klar doch, ist ja erst der 7. Rückruf für den EQS.
Quelle: KBA Datenbank
DerÄlbler meint
Sind schon welche liegengeblieben, abgebrannt, haben Unfälle provoziert, oder wurden zwangsweise stillgelegt wie bei Tesla? Nein? Na also ..
FahrradSchieber meint
Auch beim Tesla Model 3 gibt es bisher 7 Rückrufe, wobei dieses Fahrzeug aber auch schon deutlich länger am Markt ist als ein EQS.
Schon ein schwacher Start für den EQS…
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Zum Glück verkauft sich der EQS nur schleppend; alte Verkäufer-Regel: Was ich am Morgen nicht verkaufe, brauche ich am Abend nicht zurückzunehmen.
LakeKonstanz meint
Die meisten Rückrufe gibt es immer im ersten Jahr der Produktion einer komplett neuen Modellreihe.
Tesla-Fan meint
Das Beste oder Nichts!
Sie scheitern am eigenen Anspruch – billig eingekauft und dann noch geschlampt.
Urs Daniel meint
Tesla hat keine Abschleppvorrichtung – weil es verboten ist ihn abzuschleppen! Also nichts mit wichtigem Feature, was hier ein Dummschwätzer behauptet!
Schon erstaunlich, dass hier wieder der deutsche Chauvinist gleich ausländische Hersteller zum Vergleich nennt! Offenbar kann man immer noch nicht akzeptieren, dass die deutsche Autoindustrie massivste Qualitätsprobleme hat – auch bei den Zulieferern! Um trotzdem Tesla zu nennen – die Rückrufe bei Tesla betrafen mit einer Ausnahme (Gurtstraffer) ausschliesslich Komponenten von deutschen Zulieferer!
Tesla-Fan meint
Tesla hat sehr wohl eine Abschlepp-öse dabei (liegt im Frunk). Das ist glaube sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auch wenn man damit nicht abschleppen soll wird sie bei Abschepp-Transportern ohne Kran (mit Seilwinde) benötigt.
LakeKonstanz meint
Auch der EQS darf nicht abgeschleppt werden, zu Erfüllung der Gesetzlichen Regularien ist aber eine Apschleppöse vorgeschrieben. Laut Mercedes ist der Rückruf deshalb nicht dringend, er betrifft auch nur Fahrzeuge einer einzigen Wochenproduktion vom 24.2 bis 2.3.