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Urteil: Mieter hat Anspruch auf Ladepunkt-Installation durch selbstgewählte Firma

08.09.2022 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 29 Kommentare

Mercedes-Wallbox

Bild: Mercedes-Benz

Mieter in Deutschland haben seit Ende 2020 einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit in einer privat genutzten Garage oder auf einem Parkplatz zu installieren. Im November letzen Jahres hatte das Amtsgericht München entschieden, dass Mieter für die Installation ihrer Elektroauto-Ladestation nicht auf eine selbst gewählte Firma bestehen können. Das Urteil wurde nun wieder kassiert.

Ein Wohnungsmieter hat einen Anspruch auf die Installation einer Elektroauto-Ladestation einer bestimmten Firma und kann dazu das Fachunternehmen auswählen. Das hat das Landgericht München I entschieden.

Der Hintergrund: Die Mieter einer Wohnung in München wollten im Jahr 2021 in der Tiefgarage auf eigene Kosten eine Ladestation einer bestimmten Firma für das Laden eines E-Fahrzeugs einbauen lassen. Da die Vermieterin dies verweigerte, erhoben die Mieter Klage. Das Amtsgericht München wies die Klage ab, dagegen gingen die Mieter in Berufung.

Das Landgericht München I entschied nun zugunsten der Mieter. Ihnen stehe gemäß § 554 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Installation der Ladestation zu. Der vorwiegend dem Interesse des Mieters dienenden Regelung sei zu entnehmen, dass dieser mit einem geeigneten Fachunternehmen selbst die Veränderungen durchführen dürfe. Er sei befugt, die Firma auszuwählen und die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses zu bestimmen.

In dem verhandelten Fall wollte der Halter eines E-Autos in der Tiefgarage seiner Mietwohnung von einem Elektrikerbetrieb eine Wallbox installieren lassen. Der Vermieter verweigerte das jedoch mit dem Argument, dass auch andere Mieter einen ähnlichen Anschluss beantragen wollten. Die dafür nötige, deutlich teurere Technik könne jedoch nur von den örtlichen Stadtwerken installiert werden. Das Landgericht wertete diesen Einwand als unerheblich.

Der Anspruch des Mieters ist dem Gericht nach nur dann ausgeschlossen, wenn der Einbau des konkreten Elektroanschlusses dem Vermieter unzumutbar ist. Nur in diesem Fall trete das Interesse des Mieters zurück. Die Beklagte habe keine Umstände vorgetragen, die für eine Unzumutbarkeit sprechen. Dass auch andere Mieter künftig einen solchen Anschluss für sich beanspruchen wollen und die dafür technische Ausstattung dann gegebenenfalls nur die Stadtwerke München installieren können, sei unerheblich. Aufgrund einer unbestimmten möglichen Entwicklung könne der gegenwärtige Anspruch der Mieter nicht eingeschränkt werden.

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Via: kostenlose-urteile.de
Tags: Ladestationen, RechtAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Ralf Schor meint

    09.09.2022 um 16:00

    Ich habe im Leben bisher schon in einigen Eigentumswohnungen gewohnt und folglich mit einigen Wohnungseigentümergemeinschaften zu tun gehabt.
    Nie wurde etwas „rein rechtlich“ entschieden, sondern immer im großen Konsens mit Allen. Oder es kam eben NICHTS zustande. Letzteres war die Regel.

  2. hu.ms meint

    09.09.2022 um 11:03

    ich bin miteigentümer an einer tiefgarage – allerdings hat meine Wallbox eine separate verkabelung von meinem solo-hausaunschluss. Deshalb gab es vor 2 jahren keine probleme bei der genehmigung.
    Nun hat ein weiterer eigentümer die installation einer WB beantragt.
    Sie wurde ihm mit 11 kwh genehmigt – allerdings mit der auflage, dass er auf 3,6 kwh = 16A zurückbauen muss, wenn mehr eigentümer eine WB betreiben wollen und der hausanschluss des 9-familienhauses leistungsmäßig nicht mehr ausreicht.

    • Frank von Thun meint

      10.09.2022 um 10:11

      Fahre seit 6/21 mit Tesla elektrisch. Weil ich nie mein Auto komplett leer fahre, außer auf Langstrecke, genügt eine 16A-Steckdose, die ich im Auto meist auf 12A reduziere um die Steckdose nicht zu überhitzen.

  3. Kasch meint

    09.09.2022 um 08:43

    Diverse Hobbyelektriker erhalten dann alle Nase lang freien Zugang zu den Schaltschränken. Warum nicht je eine Phase bei den drei unbeliebtesten Nachbarn anschließen, oder doch einfach am Zähler für Allgemeinstrom der Wohnanlage ? Und ab der fünften Wallbox zapft der Sechste dann einfach die frei liegende Leitung der Nachbarwallbox an. Wird sicher zu lustigen Verdrahtungen in älteren Wohnanlagen führen 🥴 Mehr Konfliktpotenzial in Wohnanlagen kann man kaum sähen – da hat er damals wieder ganze Arbeit geleistet unser Herr Scheuer.

  4. Franz mueller meint

    08.09.2022 um 20:37

    Die Stadtwerke München bieten Lastverteiltes Laden an, die Kosten dafür sind aber enorm. Ich kenne Angebote mit 50 Euro Grundgebühr pro Monat und 49Cent/kWh. Ein Abrechnungsservice wird mit verkauft, kostengünstige Abrechnung über den eigene Hausstromzähler nicht. Ich verstehe jeden Mieter, der keine Lösung von den Münchner Stadtwerken will.

  5. Fritzchen meint

    08.09.2022 um 20:22

    Und wenn unser Mieter dann mal wegzieht, dann muss er die Anlage zurückbauen lassen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

    • Stdwanze meint

      08.09.2022 um 21:32

      Genau, bloß diese böse Wertsteigerung wieder weg…

    • stromschüssel meint

      09.09.2022 um 07:25

      Wenn Sie unbedingt wollen, dass Ihr Mieter die Mietsache in einem schlechteren Zustand hinterlässt, bitteschön.
      Es ist wie es ist: Einige müssen zurückgelassen werden.

      • Frank von Thun meint

        10.09.2022 um 10:14

        Mir hat mein Gewerbe-Vermieter in Kiel mal gesagt, das fest angebaute Dinge in das Eigentum des Vermieters übergehen.

    • hu.ms meint

      09.09.2022 um 10:57

      Aus sicht des mieters ist das eine erhebliche investition. Und der weis ja garnicht wie lange er in der wohnung bleibt.
      Wenn er nach 3 jahren auszieht sind für ihn zumindest die arbeitskosten für installation und evtl. deinstallation verloren. Ist abwägungssache ob deinstallationskosten oder restwert wallbox interessanter ist.

  6. Rüdiger Ople meint

    08.09.2022 um 19:50

    „Anspruch haben“ und jenen Anspruch in einer auf Konsensprinzip eingeschworenen Miteigentümerschaft umzusetzen sind zwei Paar Schuhe – ich spreche aus Erfahrung.

  7. Peter Rieling meint

    08.09.2022 um 12:37

    Ich kenne das aus einer mittelgroßen Eigentümergemeinschaft. Keiner will den Clinch mit der Mehrheit der Anderen, schließlich will und muss man untereinander noch Jahre oder Jahrzehnte auskommen. Deshalb geschieht in der Regel – nichts :(

    • BEV meint

      08.09.2022 um 12:49

      Ja ganz einfach, wenn mans braucht, wird man mittel und wege finden um Strom an den Parkplatz zu bringen, egal wie und egal wieviel
      Kann doch nicht immer alles des „guten Willens wegen“ nicht tun, so kommt man ja nie weiter.

    • MAik Müller meint

      08.09.2022 um 13:21

      @Peter Rieling aktuell sind es halt nur 2% Eautos mehr nicht.
      Ich denke ab 10% im Bestand in 10 Jahren wird das besser werden.

      • Stdwanze meint

        08.09.2022 um 21:34

        Jeden Tag neue Prozente und Jahreszahlen von unserem Maik. Lässt andere clowns hier echt im Schatten stehen.

  8. Flo meint

    08.09.2022 um 11:46

    Die einzige Lösung dafür ist, die Hausverwaltung muss es an sich ziehen und einen Beschluß fassen, der die technische Ausstattung eines Ladeplatzes vorschreibt (Brandschutz, Smarte Wallbox mit max 11kw, Datenkabel etc.), was hier vermutlich versäumt wurde. Ab dem 3.Ladeplatz braucht man meist ein Lastmanagement, in welches dann die bestehenden Wallboxen eingebunden werden.

    • eBiker meint

      08.09.2022 um 11:55

      Wenns doof läuft brauchst du auch nen neuen Hausanschluss – dann wird das ganze mal richtig teuer.

      • BEV meint

        08.09.2022 um 12:00

        genau so wie fürs ebike reicht den meisten fürs Auto einfach eine Steckdose, aber das versteht ja niemand und die hat man auch bisher immer eingespart

        • eBiker meint

          08.09.2022 um 12:44

          Steckdosen hat man bis vor einigeb Jahren nicht in Tiefgaragen eingebaut – weil die ausser fürn Staubsauger keiner brauchen konnte.
          Also hat man sich die Kosten für die Verkabelung gesparrt. Meine Tiefgarage ist aus dem Ende der 90er – da gibt genau 2 Steckdosen,
          Und eine einfache Steckdose wollen übrigens die wenigsten haben, das kommt nur von ganz wenigen Leuten hier.
          Ann der Schuko hast du deutlich mehr Verluste wie an ner 11kW mit Wallbox. Und das summiert sich mit der Zeit.
          Und nachdem du mir nicht glauben wirst – vertraue doch dem Tesla-Forum
          tff-forum.de/t/schuko-ladeverlust-mit-3-kw-vs-ac-11-kw/211076/13

        • eBiker meint

          08.09.2022 um 12:56

          nachdem mein Beitrag wegen Link aufs Tesla Forum auf Freischaltung wartet kannst du ja mal schauen wie toll die Ladeverluste bei Schuko sind – den Vergleich zu 11kW siehst du dann wenn mein Beitrag freigeschalten ist.

        • BEV meint

          08.09.2022 um 13:32

          ok, hast recht ein Punkt für dich ;-)
          die Nebenverbräuche und Verluste bleiben in etwa gleich gleich, die Ladeleistung ist aber geringer, daher schlechter Wirkungsgrad
          Irgendwo bei 3x12A war das optimum oder?
          wobei sich mittlerweile auch Hard- und Softwareseitig was geändert haben könnte, aber egal, in etwa das selbe Bild wird sich auch heute ergeben.

          Wenn ich die Wahl hab ob ich gar nicht laden kann oder per Schuko, dann eben per Schuko

        • eBiker meint

          08.09.2022 um 14:39

          Klar ist Schuko besser als gar nicht. Aber die meisten wollen halt, wenn man eh was installieren muss gleich was gescheites.
          Hauptsächlich verbraucht Schuko deutlich mehr, weil es eben länger dauert und deswegen die Ladeelektronik eben mehr verbraucht.
          Steht auf jeden Fall so im ttf Forum – glaub ich jetzt mal weil ich das mit den Ladeverlusten schon öfters gelesen habe und mir das logisch erscheint.
          Und laut dem Forum sammelt sich da ein ganz schöner Betrag über die Zeit an.

        • O. Gertrod meint

          08.09.2022 um 19:45

          Haben wir sogar noch vor 2, 3.. Jahren in großen, neuen(!) Hoteltiefgaragen sehr guter Hotel erlebt – keine öffentlich zugängliche Steckdose. Ganz bewusst so.
          Für unser Plug-in-Laden sperrte man mir dann eigens die Tür zum Lagerraum der Reinemachefrauen auf und ich durfte mein Ladekabel dort einstöpseln und Tür blieb solange Spalt offen :)
          War wohl auch versicherungstechnisch begründet, damit dort im Winter keiner das 2000-Watt-Heizöfchen zum Autoenteisen anwirft.

        • Tesla-Fan meint

          08.09.2022 um 19:53

          Eine Volladung an Schuko kostet ca. 1,50€ mehr als an einer 11kW Wallbox.
          Lege die Kosten der Wallbox bzw. die der Steckdose auf deine geladenen kWh um.

          Fazit: Wenn du es nicht eilig hast ist eine Schukodose trotz höherer Ladeverluste in Summe günstiger.

          Quelle: Eigene Erfahrung

        • hu.ms meint

          09.09.2022 um 11:21

          Nur an einer schuko-dose = 2,2 kwh = 10A braucht man auch ein ladegerät, das was kostet. Das muss in die rechnung mit einfliessen.

  9. David meint

    08.09.2022 um 11:39

    Ja, da wird über Gerichte in der nächsten Zeit ein guter Rahmen gebildet. Am Ende werden Tiefgaragen und Stellplätze in Mietobjekten alle ausgestattet werden. Das kommt.

  10. eBiker meint

    08.09.2022 um 11:37

    Tja und damit haben die anderen Mieter jetzt die A-Karte.
    Entweder der Einwand war erfundeb, was ich mir in München nicht vorstellen kann, oder die Mieter konnten sich untereinander mal wieder nicht absprechen.

    • Daniel meint

      08.09.2022 um 17:38

      Wie man es macht ist es falsch. Bei uns wurden Wallboxen mit Lastmanagement von Mennekes ausgewählt. Damit MUSS jeder weiter auch diesen Hersteller wählen.

      Wo ich drüber nachdenke: der Gesetzgeber sollte die Wallboxhersteller zu einem einheitlichen Protokoll für Lastmanagement zwingen. Nur so bleibt die Wahlfreiheit erhalten.

      • Flo meint

        09.09.2022 um 07:19

        Das einheitliche Protokoll gibt es längst und heißt OCCP (Open Charge Point Protocol), man muß lediglich Wallboxen vorschreiben, die das beherschen.

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