Sind Batterien in Elektroautos gemietet, dürfen diese laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer Vertragskündigung nicht durch Fernzugriff digital abgeschaltet werden. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam. Die Thematik ist im Moment zwar nicht von allzu großer Bedeutung, könnte es aber wieder werden.
Mit dem Abschalten der Batterie sei das gesamte Auto nicht mehr nutzbar, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats Hans-Joachim Dose bei seiner Urteilsverkündung. Das könne etwa bei einem beruflich genutzten Fahrzeug zu einem Problem werden. Der Mieter habe auch keine Möglichkeit, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutauschen. Die Klagelast werde wiederum ganz auf den Mieter abgewälzt. Das sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, so Dose.
Die AGB der Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung. Die Bank hatte sich darauf berufen, infolge einer wirksamen Kündigung ihre vertraglich zugesicherte Leistung dann auch einzustellen. So verhindere man, dass die teure Batterie wieder aufgeladen wird. Denn das mindere deren Ladekapazität und somit ihren Wert.
Die Verbraucherzentrale Sachsen monierte, dass Mieter unangemessen benachteiligt würden. Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf hatten das ähnlich gesehen und die Nutzung jener AGB-Klausel untersagt. Dagegen ging die Bank nun am BGH vor.
Verbraucherschützer sehen in dem Urteil eine grundsätzliche Weichenstellung für ähnliche Sachverhalte. „Denn im Zuge von zunehmenden technischen Möglichkeiten ist ein digitalisierter Fernzugriff nun nicht mehr rechtskonform, wenn eine Sperrung in ihrer Wirkung über das eigentliche Mietobjekt hinausgeht“, hieß es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen. Alles andere wäre besonders im Fall einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter für Verbraucher besonders folgenschwer und nicht hinnehmbar. Und die Praxis zeige zu oft, dass die Gründe für eine außerordentliche Kündigung objektiv nicht vorlägen.
Aktuell werden hierzulande keine neuen Autos mit Batteriemiete angeboten. Renault hatte das als einziger europäischer Hersteller im großen Stil vorangetrieben, sich jedoch 2020 von dem Konzept verabschiedet. Mit dem Vordringen asiatischer Marken auf den deutschen Markt kehrt die Miete von E-Auto-Batterien nun aber wieder auf den deutschen Markt zurück. So wollen der chinesische Hersteller Nio und das vietnamesische Unternehmen VinFast entsprechende Angebote machen.
eBiker meint
Wie bekommen die eigentlich dann die Batterie zurück?
Eigentlich kann ja jetzt jeder der ein Auto mit Mietbatterie hat, einfach den Vertrag kündigen und sich Geld sparen.
libertador meint
Wie bei einer Wohnung über den gerichtlichen Weg.
Im Grunde wurde damit einfach die Last des gerichtlichen Weges umgekehrt. Angenommen jemand stoppt die Mietzahlungen, weil Renault sich nicht darum kümmert einen stark degradierten Akku auszutauschen oder die Mietzahlungen kommen durch ein Versehen bei einer Partei nicht an. Bislang hätte Renault den aus der Ferne abgeschaltet, wenn sie der Ansicht wären es läge kein Defekt vor, bzw. keine Mietzahlungen. Jetzt müssten sie per Klage die Stilllegung durchsetzen und vor Gericht könnte der Mieter dann auch die Mängel vortragen oder Vortagen, dass er die Zahlungen leiten wollte, aber es ein Versehen gab.
Ben meint
Es wurde verboten den Fahrakku abzuschalten wo steht den geschrieben das der Akku nicht auf 5% begrenzt werden darf wenn der Vertrag gekündigt ist, bzw. Zahlungen ausbleiben, wobei dies ja eigentlich nur ein Problem von Renault und evntl. von NIO ist ?
Djebasch meint
Also ich glaube kaum das jetzt noch eine Firma den Weg der Batterie Miete gehen wird denn der BGH gilt meist als Vorgabe für den EuGH.
Auch Einschränkungen sind immer schwierig zumindest auf 5% , eine Ladebeschränkung von max 11KW und Minderung auf 80% ginge vielleicht.
Aber die Rechtlichen Wege dafür sind teuer und wie bei Tesla zu sehen , ist eine Einschränkung der Batteriezellen auch meist rechtlich Schwierig…
OpaTesla meint
stimmt.
Aber ein ZOE-Fahrer mit gewisser krimineller Energie muss eigentlich nur die SIM aus dem Antennenfuß entfernen und das wars mit Fernsteuerung, Reduzierung oder sonst irgendeiner Limitierung seitens des Herstellers.
Und natürlich wars das dann auch für einen regulären Kundendienst.
Aber soll ja illustre Gesellen geben, die das schon gemacht haben…
bei nem 10 Jahre alten Auto gibts viele die sagen, so what…
Ben meint
Ja, wie gesagt dies betrifft ja sowieso keinen Hersteller mehr.
Roman meint
Die SIM ist eine fest verlötete M2M in der TCU Einheit, nix mit “ Antennenfuß“
Neuere Zoe haben eine eSim.
Viel Spass beim basteln ;-)
David meint
Da gibt es ja auch einen amerikanischen Hersteller, der seine Batterieschäden damit zu verdecken suchte, dass er Akkukapazität abgeschaltet hat. Aber auch der ist vor Gericht gescheitert. D.h. da gibt es schon Präzedenzfälle. Man darf nicht auf der aus der Ferne Kapazität abschalten.