Die Bundesnetzagentur hat final die Regelungen festgelegt, wie Wärmepumpen und Wallboxen fürs Elektroauto-Laden sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.
Der lokale Netzbetreiber darf, „wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht“, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“. Für die Dauer der konkreten Überlastung darf der Strombezug auf bis zu 4,2 kW gesenkt werden. E-Autos können dann zwar weiter geladen werden, jedoch langsamer. Auch Wärmepumpen laufen weiter, bringen aber weniger Leistung.
„Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. „Verbraucher werden Eingriffe meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Darauf werden wir achten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Dafür, dass die Netzbetreiber bei der Gefahr einer Überlastung den Strombezug von Wallboxen und Wärmepumpen „dimmen“ dürfen, dürfen sie den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder Wallboxen zukünftig „nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern“.
Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind gemäß der Regelungen nicht mehr zulässig. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Besondere Anforderungen von Großwärmepumpen werden gesondert berücksichtigt.
Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Das Entgelt kann entweder mit einem „netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag (Modul 1)“ oder einer „prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2)“ erfolgen.
Beim Modul 1 kann der Rabatt laut einem Beispiel der Bundesnetzagentur zwischen 110 und 190 Euro brutto pro Jahr betragen – da das „einer Reduzierung um 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines E-Autos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts“ entspreche, sei diese Variante „sehr attraktiv für die E-Mobilität“. Beim Modul 2 mit einer prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent soll das Modell für Wärmepumpen geeignet sein, so die Behörde.
MacGyver meint
Meldepflichtig laut Niederspannungsanschlussverordnung ist ja eigentlich jede mobile Ladestation > 3,6 kW. Ich würde jetzt mal frech behaupten, dass 99% der Juice Booster nicht angemeldet und somit, nach aktueller Rechtslage, illegal in Betrieb sind. Sogar der ADAC weißt in seinem Test darauf hin, dass vom Hersteller Juice Technology AG jeglicher Hinweis zur Genehmigungspflicht beim Stromnetzbetreiber fehlt. Das so unzureichend dokumentierte Geräte überhaupt in Deutschland überhaupt in Umlauf gebracht werden dürfen ist Teil des Problems.
Matthias meint
Der Witz beim teuren Juice Booster mit Edelstahlgehäuse ist die Mobilität. Der gehört samt seinen Adaptern in den Kofferraum, wird an einem Standort nur kurzzeitig eingesetzt, und ist dann eines von vielen beweglichen Geräten die nur kurzzeitig betrieben werden und nicht angemeldet werden müssen. An dreiphasigem CEE16 kann alles mögliche bis zu 11 kW ziehen, Holzspalter, Sauna, Heizlüfter.
Wer dagegen in seiner Garage dauerhaft laden will ist mit einer fest angeschlossenen günstigen Wallbox aus Plastik besser bedient, mit KfW440 war das quasi kostenneutral. Mit der go-e homefix 11kW hatte man beides, KfW-Förderung, und nach Ablauf eine bei Bedarf wieder mobile Ladelösung.
Berny meint
Was Tom schreibt macht Sinn. Unsere WB hängt direkt am Hausnetz ohne extra Zähler. Wir bekommen über die KFW422 im nächsten Jahr eine neue WB, aber die wird sicher am selben Kabel hängen. Was soll dann das SmartMeter regeln?? Das ist doch eher für den internen Bezug PV und Akku zuständig? Wenn da gedrosselt wird, dann würde ja das ganze Haus gedrosselt? Die Sache scheint mir sehr unausgegoren zu sein. Vor allem gibt es mal wieder zu viele verschiedene Schnittstellen, Protokolle und was weiß ich für technische Unterschiede. Und 100 Euro pro Jahr, die wird man dann in die verschiedenen Zählermieten wieder los. Habe meinen Solateur mal angefragt ob er darin schon wieder eine Verschlimmbesserung der Situation sieht.
Steffen meint
Bis vor kurzem haben alle gejammert, dass einem nun der Strom abgedreht würde. Jetzt könnte das finanziell sogar interessant werden und man strebt es von sich aus an mitzumachen. Zumindest könnte ich mir das vorstellen, wenn ich nicht genau wüsste, dass mein nerviger Netzbetreiber dann wieder mit allen möglichen teuren und unmöglichen Sonderwünschen um die Ecke käme wie eigene geeichte Zähler nach TAB einbauen (womöglich in einer neuen Hausunterverteilung, weil in der alten kein Platz mehr ist). Dabei messe ich Wallbox und Wärmepumpe schon mit eigenen Zählern meiner PV-Anlage. Aber halt nicht geeicht.
MacGyver meint
Eichrechtskonformität spielt bei der Abregelung sicher keine Rolle. Was tatsächlich verbraucht wurde ermittelt ja immer noch der geeichte Hauszähler. Da geht es eher um die Möglichkeit die Netzstabilität grundsätzlich zu gewährleisten.
Sebastian meint
Müssen die Geräte an sich steuerbar sein? Oder ist einfach ein Smart Meter Pflicht dafür (also im Zweifelsfall Zählertausch bzw. ein Extra Zähler nur für die Geräte) und der wird dann bei Bedarf gedrosselt?
Und wenn das jetzt so kommt, entfällt dann auch dieses „der Netzbetreiber darf eine 22kW Wallbox oder auch die zweite Wallbox am Haus ablehnen“, weil er sie ja bei Bedarf drosseln kann?
Thomas Wagner meint
Ich bin jetzt in über sieben Jahren über 100.000 km elektrisch unterwegs und habe außer im Urlaub noch nie mit mehr als ca 3 KW geladen.
Wo soll da jetzt ein Problem sein ?
Tom meint
Das Problem ist, das Du nicht der Maßstab aller e-Auto Fahrer bist…
Solariseur meint
So ein Unsinn. Als wenn die paar ladenden BEV und Wärmepumpen mit Energieaufnahme von zwei großen Flat-TV irgendetwas nennenswert am Netz stabilisieren könnten. Ja klaro, Industrie, Bahn oder Verwaltungen würde sich niemals den Saft abdrehen lassen und ziehen, wenn es benötigt wird. Viel zu viel technischer und regulatorischer Aufwand für den minimalen Effekt.
MacGyver meint
Die Besitzer von den ganzen „dummen“ Wallboxen à la Juice Booster sind da natürlich gekniffen. Da lässt sich der Verbrauch nicht vom normalen Hausverbrauch abgrenzen. Als Vorteil bleibt, dass man im seltenen Fall einer Abregelung eventuell mal Vollgas weiter laden kann – Falls das überhaupt jemals der Fall sein wird…
Netzdienlich zu laden wird in jedem Fall immer attraktiver. In Zukunft glättet die smarte Mehrheit die Angebots- und Nachfragespitzen im Netz. So soll es sein!
brainDotExe meint
Selbst bei „smarten“ Wallboxen und Wärmepumpen. Wie will man das technisch realisieren, bei dem Wildwuchs an Schnittstellen?
MacGyver meint
§ 14a enwg
brainDotExe meint
Daraus lese ich immernoch keine technische Lösung.
Meine Wallboxen haben eine Hersteller API, aber deren Internetzugang lässt sich ja relativ leicht unterbinden.
Meine Wärmepumpe hat keinen Internetzugang.
MacGyver meint
Ich schätze OCPP (steht für Open Charge Point Protocol) ist der Standard, der diese Form der Kommunikation ermöglicht. Da bin ich aber nicht so tief im Thema.
peter meint
„11.6. Zur Ermöglichung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung werden die Netzbetreiber verpflichtet, spätestens bis zum 01.10.2024 Entwürfe für die nachfolgenden Vorgaben zu entwickeln und der Bundesnetzagentur vorzulegen:“
Das werden wir also so in der Praxis früh nicht erleben. :-)
Anton meint
Diese Regelung scheint ja allen einen Vorteil zu bringen.
Aber was ist wenn der E Auto Besitzer im Falle einer Abregelung sein Auto von der Wallbox nimmt und an einer anderen Starkstromsteckdose anstöpselt?
MacGyver meint
@Anton, dazu bräuchte man auch irgendeine Art von mobiler Ladelösung. Eine nicht angemeldete Ladestation >3,6 kW (egal ob fest oder mobil) ist ohnehin illegal.
Ich schätze mal, dass sich dieses Problem mit der generellen Einführung der Smartmeter erledigen wird. Und ja, man kann die Ladekurve eines BEV von dem eines Holzhäckslers auseinanderhalten. Ausgewertet durch AI ist dafür noch nicht mal besonders viel Personal vonnöten.
Daniel S meint
Kommt Zeit kommt Regelung. Das ist ja nur ein erster Schritt.
MacGyver meint
Alle zuletzt durch die KfW geförderten Wallboxen lassen sich schon mal ansteuern. Die Listen sind immer noch online. Das ist aber nur das absolute Minimum. Wer was gutes und zukunftssicheres haben möchte schaut sich am besten mal im Store von Tibber um.
brainDotExe meint
Über hunderte verschiedene Schnittstellen.
Zusätzlich „müssen“ diese Wallboxen nur ein Jahr zu den Förderbedingungen betrieben werden.
Danach darfst du sie offline nehmen und die Schnittstelle ist nicht mehr erreichbar für den Netzbetreiber.
Steffen meint
Meine openWB stand auf der Liste, weil sich die Software theoretisch mit einem fernen Uodate in der Zukunft in diese Richtung erweitern ließe und weil sie rein theoretisch online erreichbar ist. De facto zum Zeitpunkt der Förderung und bis jetzt nach der Haltedauer lässt sich die Wallbox nicht vom Netzbetreiber steuern. Das ist ungefähr wie HD Ready. ;-)
Peter meint
„Alle zuletzt durch die KfW geförderten Wallboxen lassen sich schon mal ansteuern.“ Das ist reine Theorie.. Diese Wallboxen könnten, zum Teil durch Nachrüstung, eventuell vom Netzbetreiber angesteuert werden. Dazu bräuchte man zuerst einheitliche Schnittstellen..
MacGyver meint
Wie gesagt, die KfW Liste repräsentiert das absolute Minimum. Wer sich jetzt freut, dass er sich eine praktisch nicht smarte Wallbox hat fördern lassen, hat meiner Meinung nach nicht verstanden wo die Reise hin geht.
Der technische Standard ist OCPP (1.6 oder höher). Dieses Thema dürfte bereits geklärt sein.
OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint
„Die Besitzer von den ganzen „dummen“ Wallboxen à la Juice Booster sind da natürlich gekniffen.“
Der Juice Booster ist ne Wallbox?
Im Text steht doch etwas von “ ….. indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“.“ und „Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind gemäß der Regelungen nicht mehr zulässig.“
Demnach dürfte das vollständige Abschalten nicht dimmbarer Verbraucher auch unzulässig sein. Wäre dann ein dummer Juice Booster nicht im Vorteil.
Alles was nicht dimmbar ist und immer unter Volllast läuft, darf nach der Aussage auch weiterlaufen.
Steffen meint
Er meinte gekniffen im Sinne von ich erlaube die Regelung (die einen eh kaum stört) und bekomme dafür günstigeren Strom.
MacGyver meint
Steffen hat es verstanden!
Den Juice Booster hatte ich erwähnt weil er aktuell so ziemlich die teuerste Möglichkeit ist dumm zu laden.
Zusammen mit dem 100 € Wandhalter wird er ja aktiv beworben ihn als Standardlader für zuhause zu verwenden. Wüsste nicht, dass es aktuell einen Lader mit einem schlechteren Preis-Leistungs-Verhältnis gibt.
Andere dumme Lader / Wallboxen gibt es natürlich wie Sand am Meer. PV Überschuss, dynamische Stromtarife oder netzdienliches Laden sind damit natürlich nicht möglich.
Tom meint
Hinzu kommt noch, wenn die Wallbox ganz normal am Haus-Stromnetz hängt, also ohne seperaten Zähler, wird eine steuerung von außen eigentlich unmöglich…
MacGyver meint
Zwischen 110 und 190 Rabatt pro Jahr. Das ist eine gute Sache! Ich bin gespannt auf die praktische Umsetzung. Mir fehlt noch die Info ab wann das neue Modell greifen soll.
Solariseur meint
Ja, wenn alles zu Hause geladen wird – so die Rechnung.