Seit dem 17.12.2023 können keine Anträge mehr für die Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ gestellt werden. Bereits kurz nach der überraschenden Bekanntgabe durch das Bundeswirtschaftsministerium reagierten erste an der Förderung teilnehmende Hersteller mit Angeboten für Privatkunden, den staatlichen Anteil an der Subvention zu übernehmen. Mittlerweile haben weitere Autobauer entsprechende Aktionen verkündet.
Zuletzt konnten Privatleute bei der Anschaffung eines Elektroautos in Deutschland mit einer Gesamtförderung von bis zu 6750 Euro rechnen – zwei Drittel davon finanzierte der Staat, den Rest gewährten die teilnehmenden Hersteller als Nettorabatt bei der Anschaffung. Im letzten Jahr gab es noch bis zu 9000 Euro. 2024 sollte die Summe auf 4500 Euro sinken.
Audi
Bei allen förderfähigen E-Modellen von Audi, die bis einschließlich 16. Dezember 2023 bestellt wurden und bis Ende 2024 ausgeliefert werden, übernehmen die Ingolstädter den Umweltbonus in voller Höhe. Neben dem Herstelleranteil ist dies auch der bisher gültige staatliche Anteil an der Elektroauto-Kaufprämie.
BYD
Für Kunden, die mit BYD vor dem 17. Dezember einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und die ihr Elektroauto bis einschließlich 31. Januar 2024 zulassen, werden die Chinesen den Wegfall der Kaufprämie des Bundes in Höhe von 4500 Euro ausgleichen. Damit Neukunden in den Genuss der Unterstützung kommen, darf kein genehmigter Umweltbonus-Antrag vorliegen. Für bestehende Bestellungen von Privatkunden, deren Auslieferung bereits für Januar 2024 geplant war, gilt die gleiche Regelung, jedoch mit dem ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus in Höhe von 3000 Euro.
BYD garantiert zudem seinen Herstelleranteil in Höhe von 2677,50 Euro brutto für alle Aufträge, die bis zum 31. Dezember 2023 eingehen und bis zum 31. März 2024 zugelassen werden
Fisker
Der US-Herteller Fisker wird weiterhin den Herstelleranteil am Umweltbonus von 2.250 Euro zahlen. Dies gilt für alle Privatkunden-Bestellungen für den Ocean, die bis zum 31.12.2023 eingehen. Fisker übernimmt jedoch nicht den staatlichen Anteil.
Hyundai
Hyundai übernimmt den gestrichenen staatlichen Umweltbonus-Anteil für Privatkunden. Mit Kauf- oder Leasingvertrag eines Kona Elektro, Ioniq 5 oder Ioniq 6 bis einschließlich 16.12.2023 und Erstzulassung auf den Endkunden bis 31.12.2023 erhalten die Kunden die bisherige staatliche Prämie von 4500 Euro von den Südkoreanern. Für Batterie-Fahrzeuge mit Kaufvertrag bis einschließlich 16.12.2023 und Erstzulassung im ersten Quartal 2024 (ab 01.01.2024 bis 31.03.2024) sichert Hyundai die Übernahme von 3000 Euro als Umweltbonus zu.
Voraussetzung ist, dass bis zum 16.12.2023 ein gültiger Kauf- oder Leasingvertrag mit mindestens 24 Monaten Laufzeit für eines der förderfähigen Modelle bei einem autorisierten Hyundai-Vertragspartner abgeschlossen wurde und alle Voraussetzungen für den Umweltbonus vorliegen.
Kia
Privatkunden, die bis zum 31. März 2024 verbindlich ein Kia-Elektroauto vom Typ Niro EV, EV6, EV6 GT oder ab 1. Januar 2024 einen e-Soul aus dem verfügbaren Fahrzeugbestand kaufen, erhalten eine Förderung in voller Höhe der bisher geltenden Umweltbonus-Konditionen. Ausschlaggebend ist das Kaufdatum, nicht der Zulassungstermin.
Beim Kauf im ersten Quartal 2024 gewähren die teilnehmenden Kia-Händler wie ursprünglich mit der staatlichen Förderung vorgesehen bei allen neuen Niro EV, EV6, EV6 GT und e-Soul einen Umweltbonus von 4500 Euro.
Mazda
Mazda garantiert für alle bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossene Kauf- und Leasingverträge den wegfallenden Umweltbonus, wenn das Elektroauto erst nach dem 17. Dezember 2023 bis zum 31. März 2024 neu zugelassen werden kann. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernehmen die Japaner den bisherigen staatlichen Anteil am Umweltbonus in voller Höhe von 4500 Euro und gemeinsam mit den Mazda-Händlern den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2677,50 Euro brutto.
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 gewährt Mazda den ursprünglich geplanten staatlichen Umweltbonus von 3000 Euro sowie gemeinsam mit den Mazda-Händlern den Herstelleranteil von 1785 Euro brutto.
MG Motor
Die SAIC-Marke MG Motor übernimmt für alle Bestellungen, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 getätigt wurden, den Umweltbonus in gleicher Höhe. Das gilt, wenn vor dem Stichtag keine rechtzeitige Zulassung möglich war. Für Zulassungen bis zum 15. Januar 2024 übernimmt MG Motor die volle Förderung des Hersteller- und Bundesanteils, die für 2023 galt. Danach übernimmt das Unternehmen den vollen Umweltbonus, der für das Jahr 2024 gelten sollte.
Nio
Der chinesische Elektroautobauer Nio übernimmt den Herstelleranteil von 1.500 Euro netto als auch den staatlichen Anteil in Höhe von 3.000 Euro. Zunächst gilt dies nur für Privatkunden-Bestellungen, die bis zum 31.12.2023 eingehen und deren Auslieferung bis zum 31.01.2024 erfolgt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich die Kunden für die Batteriemiete entscheiden.
Polestar
Polestar zahlt den Herstelleranteil von 1.500 Euro netto weiterhin bei Bestelleingang bis zum 31.12.2023 aus. Darüber hinaus werden Polestar 2 des Modelljahres 2024 mit dem „Polestar Umweltbonus“ gefördert.
Privatkunden erhalten mit dem „Polestar Umweltbonus“ von den Schweden einen Rabatt in Höhe von 1.500 Euro (1.785 Euro brutto) bei einer Bestellung bis zum 31.12.2023 als Ersatz für den entfallenen staatlichen Umweltbonus-Anteil. Damit erhalten sie neben dem Herstelleranteil weiterhin einen Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro (1.500 Euro Herstelleranteil + 1.500 Euro Polestar Umweltbonus).
Renault
Renault garantiert seinen Privatkunden für alle betroffenen Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen Umweltbonus-Richtlinien förderberechtigt sind und die bis einschließlich 31.12.2023 zugelassen werden, den vollen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro. Konkret gilt das für die Modelle Kangoo E-Tech, Megane E-Tech und Twingo E-Tech mit Erfassung und Disponierung der Kaufanträge bis einschließlich zum 17.12. 2023 und einer Zulassung im Zeitraum zwischen dem 18.12.2023 bis zum 31.12.2023.
Für alle bisher förderwürdigen Stromer, die zwischen dem 1.1.2024 bis einschließlich 31.3.2024 zugelassen werden, garantiert Renault den reduzierten Umweltbonus in Höhe von 3000 Euro. Konkret betroffen sind hiervon die förderfähigen E-Autos Kangoo E-Tech, Megane E-Tech und Twingo E-Tech mit Erfassung und Disponierung der Kaufanträge bis einschließlich zum 17.12.2023 und einer Zulassung im Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 31.3.2024.
Seat/Cupra
Seat/Cupra übernimmt nicht nur den Herstelleranteil weiterhin, sondern auch den zuvor vom Staat gewährten Umweltbonus. Diese Maßnahme gilt für Privatkunden in Deutschland, die bereits vor dem 18. Dezember 2023 den vollelektrischen Cupra Born bestellt hatten.
Wird der Born noch 2023 ausgeliefert und zugelassen, ist eine Förderung von bis zu 6750 Euro möglich. Erfolgen Auslieferung und Zulassung im neuen Jahr bis zum 31. März 2024, zahlen die Spanier eine Prämie in Höhe von bis zu 4500 Euro.
Skoda
Skoda garantiert Privatkunden den staatlichen Anteil des Umweltbonus in kompletter Höhe von bis zu 4500 Euro, sofern das bis zum 15. Dezember 2023 bestellte Elektroauto über ein bestätigtes Lieferdatum bis 10. Januar 2024 verfügt, es nach den bisher gültigen Regelungen förderwürdig ist und bis zum 31. Dezember 2023 in Deutschland neu zugelassen wird.
Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3000 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1500 Euro von Skoda und teilnehmenden Händlern übernommen. Voraussetzung ist auch hier, dass das E-Auto nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.
Die Aktionen von Mercedes-Benz, Nissan, Smart, Toyota, Lexus, Tesla, VW sowie des Stellantis-Konzerns haben wir hier zusammengestellt.
Subaru
Privatkäufer des Subaru Solterra kommen weiterhin in den Genuss der vollen Elektroauto-Prämie, wenn der Kaufvertrag bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen und das Fahrzeug bis zum 29. Februar 2024 zugelassen wird.
Volvo
Volvo übernimmt den Herstelleranteil am Umweltbonus in voller Höhe. Zusätzlich wird ein Drittel (1500 Euro) der staatlichen Prämie kompensiert. Dies gilt für alle E-Autos, die bis zum 31.12.2023 zugelassen werden.
South meint
Der Herstelleranteil war schon immer ein Witz. Interessanter ist aber, wieviel von der Staatssubvention der Hersteller oder der Kunde eingestrichen hat und das hängt an der Marktmacht ab. Anfangs war das Angebot knapp, die Lieferzeiten lang und der Druck E Autos zu verkaufen gering, der Hersteller war also im Vorteil. Auch haben die Hersteller bereits eine große Preiserhöhung durch die letzten Krisen hinter sich, welche aber nach der Krise nicht mehr gesenkt wurden. In Summe. Das Potential den Wegfall der Subvention dem Kunden aufzubürden ist gering, den größten Teil haben eh die Hersteller eingesackt. Aber alles Schall und Rauch. Die reine Staatsförderung war 2023 nur 4.500€ und wäre 2024 eh auf nur noch 3.000€ gefallen. Ich glaube also nicht, dass E Autos sich verteuern und wenn überhaupt, dann moderat…
Solariseur meint
War doch zu erwarten. Wenn Hersteller den Herstelleranteil nun nicht mehr übernehmen müssen, müssen sie diese Kosten nicht einpreisen. Milchmädchenrechnung, war es schon von Anfang an. Wenn der Gesetzgeber mich dazu verdonnert, meinen Kunden 5% vom Kaufpreis zu schenken, haue ich genau diesen Betrag auf den Preis drauf. Wo soll das Geld denn sonst her kommen, wenn nicht vom Kunden? Und am besten vorab auch noch den Förderanteil vom Staat einpreisen, er wird ja irgendwann wegfallen und ich kann dann großzügig die Kunden beglücken.
Futureman meint
Erfreulich, wie schnell die Preise nach Förderende sinken. Gleicher Preis ohne den Aufwand der Beantragung. Der Staat spart große Summen.
Stellt sich allerdings die Frage, ob noch weitere Preissenkungen gehen bzw. was wurde vorher mit dem Geld gemacht?
Stefan meint
Immer wieder erzählen hier Leute, wie viele Milliarden es kostet, ein Fahrzeug zu entwickeln und die Fabriken dafür zu bauen/umzubauen. Diese Kosten fliessen natürlich in den Fahrzeugpreis ein. Wie viel davon genau pro Fahrzeug je nach Land verlangt wird, kalkuliert jeder Konzern/jede Marke unterschiedlich.
Je nach Entwicklung der Verkaufszahlen kann der Hersteller auch entscheiden, den Preisanteil dafür zu erhöhen oder zu senken.
Materialkosten sind nur ein nicht allzu großer Posten im Fahrzeugpreis.
Natürlich fließt ein kleinerer Teil des Preises auch immer in den Gewinn und Dividende.
Patrick Nue meint
Die Materialkosten machen ca. 50% der Herstellungskosten aus und sind damit der größte Posten im Automobilbau.
Futureman meint
Und die Herstellungskosten wiederum ca 30% des Verkaufspreises. Der Rest sind Steuern, Zölle, Vermarktungskosten und am Ende etwas Gewinn.
Das bedeutet, die Einsparungen bei Vermarktung machen unter Umständen mehr aus, als an der letzten Schraube zu sparen.
Wer also fast alles online abwickeln kann, ist hier klar im Vorteil.
Stefan meint
Solche Preissenkungen wie hier gehen nicht über die Materialkosten und auch schlecht über die Mitarbeiterkosten(sonst würde man die Stückzahl reduzieren), sondern eben über Anteil der Entwicklungskosten, die Marge, oder über Vermarktungskosten oder andere Anteile.
Die Antwort auf die Frage „was vorher mit dem Geld macht wurde“ ist eben nicht einfach zu beantworten mit: auf jedem Fahrzeug war 3000 oder 5000 EUR Gewinn sondern es sind verschiedene Posten. Preissenkungen müssen nicht zu weniger Gewinn pro Fahrzeug führen.
Andreas meint
Wo sinken die Preise? Die meisten Hersteller übernehmen nur, wenn die Bestellung vor Förderende erfolgt ist. Wer jetzt bestellt, zahlt bei den meisten Herstellern den gleichen Preis nur diesmal ohne die Förderung zu bekommen, zahlt also drauf.