Tesla übergibt seit Ende vergangenen Jahres in den USA die ersten Exemplare des „Cybertrucks“ an Kunden. In Europa ist der polarisierende Elektro-Pick-up nicht erhältlich, wohl aus zulassungstechnischen Gründen. Es könnte aber ein Schlupfloch für das Modell geben.
Es gebe zwischen Europa und den USA einen grundlegenden Unterschied in der Sicherheitsphilosophie, sagte Thomas Quernheim, globaler Geschäftsfeldleiter für Engineering und Homologation bei TÜV Rheinland, der Automobilwoche. Dabei gehe es vor allem um die Crashtauglichkeit: In den USA werde sie ausschließlich mit Blick auf die Insassen beurteilt. In Europa dagegen würden auch andere Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. So werde in den USA etwa nicht darauf geachtet, dass bei einer Kollision Kopf und Beine von Fußgängern möglichst geschützt sind.
Vor allem das von Tesla beim Cybertruck eingesetzte „ultraharte Außenskelett aus Edelstahl“ dürfte der Zulassung hierzulande im Wege stehen. „Um die Anforderungen an die passive Sicherheit von Insassen und Fußgängern in Europa erfüllen zu können, ist es so gut wie unvermeidbar, in den Autos Crashboxen anzulegen. Diese verformen sich bei einem Aufprall und nehmen dadurch Energie auf“, erklärte Andreas Schäffler, verantwortlich für die globale Homologation bei TÜV Süd, der Automobilwoche.
Ob der Cybertruck hierzulande tatsächlich nicht zugelassen werden kann, wollte keiner der von der Branchenzeitung befragten Experten sagen. Für eine Einschätzung diesbezüglich müsse man das Fahrzeug selbst untersuchen, so Thomas Quernheim vom TÜV Rheinland.
Laut der Automobilwoche könnte der Cybertruck dank Ausnahmeregeln auf die hiesigen Straßen kommen. Das sei auch in den USA der Fall, wo er als sogenannter Light Duty Truck niedrigere Standards als ein Pkw erfüllen müsse. Sei etwa der Abstand zwischen der Mitte der Vorderachse und dem R-Punkt des Vordersitzes geringer als 1,1 Meter, gelte in Europa eine Ausnahme, erläuterte Quernheim. Ein anderer, namentlich nicht genannter Prüfdienstexperte wies darauf hin, dass der Cybertruck durch seine Höhe auch von Regeln zu Seitencrashs und durch sein hohes Gewicht von Anforderungen an einen Frontalaufprall ausgenommen sein könnte.
Sollte der Cybertruck in Europa zugelassen werden, dürften ihn nur Menschen mit einem Lkw-Führerschein fahren. Denn das zulässige Gesamtgewicht der Führerscheinklasse B beträgt 3,5 Tonnen – da liegt das US-Fahrzeug zwar darunter, allerdings nur ohne Zuladung. Das zulässige Gesamtgewicht des Cybertrucks beträgt 4,4 Tonnen, was einen Führerschein der Klasse C erforderlich machen würde.
Macdown meint
Dieser Panzer nutzt andere Verkehrsteilnehmer als Knautschzone.Aber einer wahrer Teslafan nimmt gerne Kollateralschäden dieser Art in Kauf, wie der große Meister Elon, der Käufern einen Autopiloten vorgaukelt mit manipulierten Videos und bei einem Unfall „selbst schuld, hättest du mal das Kleingedruckte gelesen “ zuruft. Das Ding verstößt gegen mehrere Richtlinien und würde sowieso einen 3.5 Tonnen Führerschein erfordern.
Powerwall Thorsten meint
Da hat offensichtlich noch seine Tesla-Aktien zu früh verkauft, oder gar gegen Daimler eingetauscht.
Wo sonst könnte diese unverblümte Mißgunst sonst herrühren.
Ja, manchmal sollte man die Gebrauchsanweisung durchaus lesen, ehe man sich potentiell tödlicher Physik aussetzt.
Gilt auch beim Fliegen von Flugzeugen oder beim verlassen dieser per Fallschirm.
Gilt übrigens auch bei den Fahrassistenten aller anderen „Mitbewerber“ von Tesla.
Macdown meint
Bei anderen Konsumartikeln wird irreführende Werbung verboten, da reicht es nicht zu sagen, der Konsument kann die Inhalte auf der Verpackung lesen Und ein paar einzelne Videos zusammenzuschneiden um den Eindruck zu vermitteln, daß Auto würde autonom fahren, ist irreführend, zumal der Begriff „Autopilot“ was anderes ausdrückt als “ Assistenzsystem“. Elon Musk hat gezielt darauf gesetzt, dass Käufer darauf anspringen und bewusst in Kauf genommen, dass jemand hier seine Sicherheit oder die der anderen riskiert.Er war ja mit dem Verweis, das Lenkrad nicht loszulassen, juristisch aus dem Schneider. Für mich bleibt das eine miese Tour.
Powerwall Thorsten meint
Einfach nicht kaufen – Problem für Dich gelöst.
Andere informieren sich vor dem Kauf richtig und entscheiden dann einfach selber – Problem auch gelöst.
Cooles Teil! meint
@macdown
Mal ganz ehrlich, was sollen solche Kommentare? Entweder ich finde das Ding geil und will es haben, oder eben nicht. Du entscheidest dich aus persönlichen Gründen dagegen….ok! Ich würde auch nen H1 fahren, wenn er geil wäre! Der Cybertruck ist es und nicht weil es ein Tesla ist, sondern weil das Ding einfach cool ist. Geh in deine Ecke!
O5 meint
Dieser Panzer nutzt andere Verkehrsteinehmer…. und dann noch etwas über Herr Musk. Keine Frage, Hr. Musk ist besonders, aber im Gegensatz zu anderen Vorständen von Automobilkonzerne hat er nicht millionfachen Betrug zu verantworten. Im Artikel ist ja angeführt, dass kein Experte es derzeit beantorten kann, ob der Cypertruck in Europa eine Zulassung erhält. Ich vermute nein und zumal Pickups in Europa ja keine gängige Fahrzeugklasse ist es wohl für Tesla auch kein Markt. Da könnte es eventuell weniger an den technischen Möglichkeiten liegen. Wenn man sich die Form des Frunk beim Cypertruck ansieht und bedenkt, dass bei europäischen Autos die sich bei der Kollision mit Fussgänger abhebende Motorhaube die meiste Energie aufnimmt, … ist aber reine Spekulation und wie gesagt Pickups sind kein Markt in Europa. Vielleicht gibt es ein paar Einzelzulassungen und nicht in allen Ländern in Europa braucht es einen C Klasse Führerschein für LKWs um ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 to Gesamtgewicht zu steuern. In machen Ländern gibt es schon Regelungen, dass das Höchszulässige Gesamtgewicht von PKWs nicht mehr als 3.5 to betragen darf, aber wenn das Fahrzeug emmisionfrei batterieelektrisch ist, es 4,2 bzw. 4,5 to haben darf. Dazu muss der irre Hr. Musk ja nicht einmal tricksen, wie mach anderer renomierter Hersteller es sogar bei Oberklassewagen getan hat, wie war das noch mal, unter 30 oder 50 km/h oder über 140 km/h oder wenn es unter 5 Grad hatte usw. hat das Fahrzeug dann die Abgasbehandlung eingestellt haben, also anders als auf dem Prüfstand, was ja das Bundesclo… äaah Bundesktaffahrzeugamt über Jahre(zehnten) genehmigt hat, bis es der europäische Gerichtshof letztes Jahr final als regelwidrig beschieden hat. Im Vergleich zu anderen Meistern, ist der von Dir gescholten große Meister Hr. Elon Musk ja kein richtiger Meister, sondern Amateurliga.
Theo Luchas meint
Die Deutsche Überheblichkeit einfach krass!Die Amerikaner wohl sorgen es nicht um ihre Konsumenten,das ist doch lächerlich,wer hat zuerst Airbag und co, für PKW oder höhere Abgas norm vorgeschlagen?Für den Bürokraten aus den Brüssel geht nur auf Selbstbehauptung,z b s Winter-erSommerzeit Umstellung!
Ich hoffe das der Große Bruder macht
mehr Druck,auf jeden Fall nach dem 2035 mit den Verbrenner im Gayeuropa ist aus!
Karate meint
Deine ausnahme für 4,2 und 4,5tonnen zählt allerdings nur für autos die ohne batterie unter 3,5tonnen sind, und das mehrgewicht is auf das batterie gewicht beschränkt, heißt der tesla bräuchte mindestens 900kg batterie(tendenziell mehr da es um mehr gewicht gegenüber verbrennern geht) um auf seine 4,4tonnen zu kommen. Das gesetz heißt nicht das man mal eben 4,5tonner bauen darf, die brauchen dann mindestens 1tonne batterie an bord.
Powerwall Thorsten meint
Lustig wie viele “Experten” es hier wieder gibt, die schon alles besser zu wissen vorgeben.
Ich würde einfach einmal abwarten, was Tesla hier zu tun gedenkt.
Tesla kann und wird den Bedarf abschätzen, den es Außerhalb von Nordamerika gibt und dann entsprechend entscheiden, ob der Markt lukrativ genug ist oder eben nicht.
Und die „Experten“ hier im Forum scheinen ja schon mit der Vorstellung völlig überfordert zu sein, daß man die Form eines Kotflügels einfach ändern könnte oder noch mehr „out of the Box“ die Stärke des Materials – oder völlig verrückt: Edelstahl durch Aluminium ersetzt.
Ich habe jedenfalls 2019 die 100$ angezahlt und warte eben einfach solange auf unseren Outdoor/Camper Usecase, bis dieser eben kommt oder eben nicht.
Vielleicht bringt Tesla ja auch einen Cybervan aus TÜV tauglichem Bio-Material, welcher alle EU Regularien den „Fußgängerschutz“ betreffend vollumfänglich erfüllt schon früher?
Time will tell – ach ja, bis dahin Popcorn
Mäx meint
Man kann sich die Welt auch hinbiegen wie man möchte…klar.
Wir reden hier über die gezeigte Version des Cybertrucks und dass diese in Europa vermutlich eher schwierig zuzulassen wäre.
Klar kann Tesla marktspezifisch Anpassungen vornehmen (>zusätzliche Kosten für Entwicklung und Fertigung).
Ob das realistisch erscheint?
Hängt natürlich vom nachhaltigen Bedarf ab.
Ist dieser hoch genug um die Anpassungen zu rechtfertigen?
Ich würde da ein vorsichtiges ‚Ich weiß ja nicht‘ formulieren.
Powerwall Thorsten meint
Wie viele verschiedene Bleche biegt VW noch gleich um die MEB Plattform herum – bisher 6?
Max meint
Was für ein Hass hier auf das Fahrzeug aufgrund der Sicherheit an den Tag gelegt wird.. vergleicht das Auto doch bitte einmal.
1. Das Fahrzeug wird in keiner Ausstattung bei unser unter 60T € kosten.
2. Pickup-Trucks sind bei uns Europäern generell nicht sonderlich beliebt.
–> Insofern werden von den Dingern nicht zehntausende durch Deutschland fahren.
3. Wenn solche hohen/schweren Fahrzeuge wegen Passanten-Schutz verboten werden sollen, dann bitte auch den G 4×4², sowie den Ford Raptor und ähnliche Modelle verbieten. Wenn die Motorhaube 2m über dem Boden ist, nützt das dem Passanten auch nichts.
4. Ich habe lieber ein CO2-neutralen Betrieb von solchen Dingern (also elektrische Geländewagen) in den Städten zum „flexen“, also dauernd diese G-Klassen, die Anwohner nerven und die Umwelt verschmutzen.
5. Ich bin froh, dass sich Tesla mit diesem Modell etwas derartiges traut. Das Design + die Bauweise sind einzigartig und das Fahrzeug ist eine Bereicherung für den Wettbewerb – ob man ihn nun mag oder nicht.
Gerd meint
Super Kommentar kann ich in allen punkte beipflichten
Tesla-Fan meint
Und das, zumal noch keine europäische Zulassungsbehörde die Homologationsfähigkeit für die EU beurteilt hat.
(Vermute mal, Tesla hat in Holland noch kein Fahrzeug vorgestellt)
Der TüV antwortet diplomatisch (und korrekt): „Nicht aus der Ferne beurteilbar.“
Aber die selbsternannten Foren-Experten WISSEN es nach einmal ein Foto ansehen ganz genau. – Lustig!
Werde mir einen holen, wenn es ihn hierzulande gibt.
Ich bitte um einen vollständigen Exorzismus durch die Nicht-Tesla-Sp….
alupo meint
Aha, er könnte also durchaus nach Europa kommen wenn Tesla den Reservierungsrückstand von x Jahren abgearbeitet hat. Na gut dass mir mein alter Führerschein das Fahren von LKWs bis zu 7,5 t erlaubt ;-). Dann gibt es endlich nach Jahrzehnten einen für mich sinnvollen Anwendungsfall für meinen alten 3-er weil der CT ohne Auspuff kommt ;-).
Gut ist jedenfalls, dass keine umweltfeindliche Lackierung benötigt wird.
Also doch kein Roadster 2?
Tesla-Fan meint
Keine Sorge, brauchst du nicht.
Das Leergewicht vom CT liegt aktuell bei 3084kg für das Cyberbeast. (also Tri-Motor)
(Die Leergewichtsangabe beinhaltet üblicherweise 68kg für den Fahrer und 7kg „Gepäck“)
Bleiben also als mögliche Zuladung noch 416kg für 3 weitere Passagiere und/oder sonstige Ladung übrig bis zu 3,5t Gesamtgewicht.
Bei der 2-Motoren-Variante noch ca. 50-70 kg mehr.
Mäx meint
Ich sehe offizielle Angaben von 3.104kg curb weight (AWD 2.995kg). Das heißt in den USA eigentlich immer fahrfertig aber ohne Fahrer (in der EU immer mit 75kg Fahrer).
Somit hätte man 400kg-500kg insgesamt Zuladung ohne Fahrer für Klasse B.
Das ist für einen Pick Up jetzt nicht gerade viel, außer man fährt immer alleine flanieren…
Tesla-Fan meint
eine Baggerschaufel Kies
nie wieder Opel meint
Ich lerne gerne noch dazu. Welche Sicherheitsstandards müssen Pickup erfüllen, bei denen der CT „durchfällt“?
Also konkret, nicht so pauschale Schlagworte wie Fussgängerschutz.
Thomas Claus meint
Also ganz konkret der „Fußgängerschutz“.
😅😅😅
DerHans meint
Die selben Sicherheitsstandards, welche ja schon beim Yoke, ’nur ein Display in der mitte‘, kein Blinkerhebel und und und, nicht eingehalten wurden.
Tesla-Fan meint
Top Antwort. You win! :) :) :)
Daubes meint
erst vorgestern ein Video eines amerikanischen Youtubers gesehen, der seinen Cybertruck angeliefert bekommen hat.
Er hat auch kurz die „Nichtzulassungsfähigkeit“ in der EU angemerkt und dazu Beispielhaft auf die vordere Kante des Kotflügels verwiesen. Dies ist auch direkt die äußerste Kante des Fahrzeugs und Übergang zur Motorhaube.
Auch da dies hier ein Teil aus Edelstahl ist was sich beim Aufprall kaum verformt, kann ich mir kaum vorstellen, dass so etwas hier eine Zulassung bekommt. Alleine diese Ecke ist so scharfkantig und „unverformbar“…
Da gab es schon andere weniger Scharfkantige Plastik Elemente die für den Europäischen Markt nicht zulassungsfähig waren.
nie wieder Opel meint
Die Rammbügel am Amarok? Alles zulässig nach Verordnung (EG) Nr. 78/2009. Kann also gar nicht so wild sein mit dem Fußgängerschutz in D.
Daubes meint
Solange die Google Bildersuche mir gerade die richtigen Bilder ausgespuckt hat, ist das beim Cybertruck doch nochmal eine andere Hausnummer.
Ich gebe zu, auf Bildern wirkt das nicht so schwerwiegend, aber in dem Video war es schon sehr auffällig.
Auf dem folgenden Bild ist es eigentlich ganz gut erkennbar worauf ich hinaus will:
https://cdn.motor1.com/images/mgl/W8omJO/s3/tesla-cybertruck-frunk-source-tesla-cybertruck-owners-forum.jpg
Der Scheinwerfer und die Motorhaube wird sich bei einem Unfall relativ gut nach hinten verschieben. Der Kotflügel nicht.
Mäx meint
Dir dürfte aufgefallen sein, dass die Bügel aus Rohren bestehen, also rund sind und damit keine Kanten aufweisen.
Gegenüber früheren ausufernden Exemplaren, sind die Bügel mittlerweile deutlich kleiner geworden (eben aufgrund des Fußgängerschutzes und der dir angesprochenen Norm).
Vorgaben sind übrigens:
. Rammschutz muss bei einem Aufprall nachgeben
> entweder über eine nachgebende Befestigung oder das Material
. Breite des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden
. Vorderkante der Fronthaube darf höchsten um 50 mm überragt werden
. Bauteil muss eine EU-Typengenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben
> wurde also geprüft
Nun kann man sich überlegen, in wie weit die Kante aus Edelstahl an der Front des Cybertrucks dazu passt.
Noch dazu: EG > Europäische Vorgabe und keine deutsche Eigenheit, wie dein Kommentar suggeriert.
nie wieder Opel meint
Alles richtig, was Du schreibst.. Fettes, zusätzlich angeschraubtes Stahlrohr im direkten Aufprallbereich Höhe Kinderkopf ist okay.
EVrules meint
Bzgl. Frontschützbügel und die Zulassungsfähigkeit in der EU ergibt sich folgende Information aus dem wiki-Artikel „Fronschutzbügel“: „Seit 2006 gilt deshalb in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen.[2] Frontschutzbügel, welche nach diesem Datum zugelassen werden, müssen der Verordnung (EG) Nr. 78/2009[3] entsprechen.“
nie wieder Opel meint
Alles richtig. Die fetten Rohre werden jetzt durch dünnen Blechlaschen am Fahrzeug befestigt, können sich etwas nach hinten verbiegen, bis sie am Fahrzeug anliegen. Mehr ist da nicht geregelt, was nennenswert ist.
Genauso wirkungsvoll wie der lächerliche seitliche Unterfahrschutz bei LKW.
Rammschutzbügel mit Zulässigkeit nach Verordnung (EG) Nr. 78/2009 wären also die Lösung für den CT, die scharfen Kanten vorne durch rundes Rohr abzudecken. 😅😅😅
Sven meint
Der seitliche Schutz beim LKW heißt nicht umsonst „seitliche Schutzvorrichtung“ und nicht „Unterfahrschutz“, denn er ist dafür gedacht, dass Radfahrer nicht unters Fahrzeug gelangen, sondern seitlich an der Hinterachse vorbeigeschoben werden. Und das schaffen eben auch 2 Aluprofile.
ID.alist meint
Wenn Du den Fußgängerschutz als pauschales Schlagwort siehst, nur weil das Auto vom unfehlbaren Elon kommt, dann ist mir vieles klar.
Ein Pick-up ist ein PKW, und somit muss es alle Sicherheitsstandards für Insassen sowie für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer erfüllen.
In Europa hat man ja die Kuhfänger genau aus diesem Grund verboten, leider aber nur für neu Fahrzeuge.
nie wieder Opel meint
Fast jeder Satz den du schreibst ist falsch. Kuhfänger sind nicht verboten, sondern sogar klar reguliert. Genauso muss es auch ganz klarer Aussagen zum Fußgängerschutz geben, Gestaltung, Norman der Verformbarkeit, Höhen und so weiter. Dazu prüfnormen mit exakten zahlenwerten. Alles andere ist YouTube/blog Wischiwaschi.
Reinhold Kluge meint
Die Diskussion ist sinnlos, es entscheidet der Gesetzgeber und nicht irgendwelche Fans, die sich mal wieder auf die Füsse getreten fühlen, weil der heilige Elon offensichtlich keine fremden Kinder mag und deshalb so ein Tötungsgerät auf Rädern erfunden hat.
Der CT bekommt keine Zulassung in der EU, und das ist auch gut so. Blöd nur, dass das Verbot bald als Grund herhalten muss warum die Zulassungszahlen von Tesla sinken.
nie wieder Opel meint
Wenn ich unsere bestellte CT habe, darf ich Dich dann mal damit besuchen kommen?
Habe mir diese Seite jetzt extra gepinnt, dass ich es nicht vergesse.
Reinhold Kluge meint
Du darfst jederzeit zu Besuch kommen, auch ohne CT
DerHans meint
Wenn man sich all die Wohnmobile, welche sich auf unseren Strassen tummeln ansieht sollte das Gesamtgewicht und die dafuer benoetigten Fahrausweise kein Problem sein.
Ueber das Crashverhalten und Fussgaengerschutz ist wenig bis nichts bekannt. Also kann man den Ball ruhig flach halten.
nie wieder Opel meint
Wohnmobile ist ein gutes Beispiel, was in Europa alles zulassungsfähig ist. Die im WWW verfügbaren Unfall-und Crash-Bilder lassen vermuten, dass ein Fahrzeug, das beim Umfallen in sich kollabiert und seine Ladung, Einbauten und Insassen ausspuckt und Trümmerfeld hinterlässt, als sei es vom Himmel gefallen, in Europa nie auf die Straße kommen wird.
Geht aber problemlos.
Genauso, wie auch ein Bus lichterloh abrennt, im Gegensatz zu einem Personenwagen der Bahn – weil es dort Bauvorschriften verhindern
Matze meint
Falls es zu Einzelzulassungen von US Importen plus Umbau auf CCS2 kommt, bin ich gespannt, ob der Importeur dann auch eine Garantie in Europa anbietet. Tesla gewährt die Garantie (wie die meisten Hersteller) ja nur in der Weltregion, in der ein Fahrzeug an den Kunden (also den Importeur) verkauft wurde.
Mäx meint
In Kürze:
Nichts genaues weiß man nicht.
Vermutlich keine Zulassung als PKW möglich (passive Sicherheit Fußgänger).
Eventuell ist eine Zulassung als LKW möglich (LKW Führerschein notwendig, max. 80km/h, Mautgebühren, Durchfahrtsbeschränkungen etc.).
ID.alist meint
Du hast den Sonntagsfahrverbot vergessen ;-)
Tom meint
Das ist Falsch! Sonntagsfahrverbot gilt nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge über 7,5t Maut wird nur fällig bei Güterbeförderung…
nie wieder Opel meint
(2) Abweichend von § 34 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a sowie Nummer 2 Buchstabe a, b und d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf das zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Kraftfahrzeugs unter Beachtung der Vorschriften für die Achslasten das für das jeweilige Kraftfahrzeug in § 34 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a sowie Nummer 2 Buchstabe a, b und d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannte höchstzulässige Gesamtgewicht jeweils um bis zu 1,00 t übersteigen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug mit alternativem Antrieb im Sinne der Artikel 1 und 2 Absatz 1 der Richtlinie 96/53/EG handelt und wenn das Mehrgewicht durch den alternativen Antrieb begründet ist.
ID.alist meint
Mautgebühren sind auch fällig ab 7.5t und E-LKWs sind vorerst davon befreit.
Aber es wäre Lustig wenn so einen Schwachsinn auf Rädern einen Sonntagsfahrverbot bekäme.
nie wieder Opel meint
E-LKW Mautbefreiung ist Geschichte. War in D nur „bis auf weiteres“ und wurde nun festgesetzt.
Tom meint
@ Nie wieder Opel
Das ist bei einem Cyber Truck egal.
Hier geht es um das max. zulässige Gesamtgewicht für Kraftfahrzeuge, bedeutet das ein LKW normal max 40t in D wiegen darf, E-LKW dürfen 41t wiegen um das Batteriegewicht auszugleichen.
Tom meint
Edit: Genau genommen handelt es sich hier um die erhöhung der zulässigen Gesamtgewichtes in Verbindung mit Achslasten.
Also darf ein 18t LKW mit 2 Achsen als E-LKW 19t wiegen, normal wären bei 19t zlGG 3 Achsen erforderlich.
Aber wie oben beschrieben, beim Cybertruck ist das egal da unter 18t.
Mäx meint
@Tom
Maut wird immer fällig außer es handelt sich um bestimmte Ausnahmen (Wohnmobile, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Land- und Forstwirtschaft etc.).
Und ab Juli 24 gilt die Maut auch für Fahrzeuge über 3,5t (Mautreform).
Würde also den Cybertruck betreffen.
Tom meint
Stimmt, das habe Ich mit der Aufzeichnung von Lenk und Ruhezeiten verwechselt. Momentan sind E-Fahrzeuge allerdings noch von der Maut ausgenommen.
Mäx meint
@Tom
Stimmt natürlich, bis Ende 2025 fällt aktuell keine Maut für entsprechende Elektrofahrzeuge an.
Anti-Brumm meint
Dieser schwachsinnige Kübel* sollte nie einen Fuß .. äh ein Rad auf europäischen Boden setzen, und hier sollte sich die EU endlich mal von den USA emanzipieren. Das Ding ist im Falle eines Unfalls eine reine Todesmaschine für alle, die nicht darin sitzen.
*) Es gibt genug andere schwachsinnige Kübel auf Europas Straßen, aber die erfüllen zumindest Sicherheitsstandards.
DerHans meint
Du weisst also schon mehr als die Experten?
Gunnar meint
Sehe ich genauso. Sollte der TÜV recht behalten und die Regularien des Fußgängerschutzes nicht eingehalten werden können, darf das Fahrzeug nicht nach Europa. Hoffentlich auch nicht mit Einzelzulassungen.
Jörg2 meint
Gunnar
Es reicht EINE Zulassungsbehörde in der EU um ein Fahrzeug für die gesamte EU zuzulassen.
(Der TÜV spielt da eher nicht mit.)
Gunnar meint
Ok anders ausgedrückt: Sollten die EU-Regularien zum Fußgängerschutz nicht eingehalten werden können, darf das Fahrzeug nicht in die EU gebracht werden. Hoffentlich auch nicht mit Einzelzulassungen.
Jörg2 meint
Gunnar
Ich bin ja ganz bei Dir!
Aber natürlich darf es trotzdem „gebracht“ werden. Es darf halt nur nicht (wenn nicht zugelassen) im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Du kannst damit trotzdem im Kleingarten pflügen, das Ding auf einem Hänger an den Strassenrand oder als „Zierde“ in den Vorgarten stellen….
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Hersteller in der Lage ist, nationale Regularien (oder halt die der EU) zu lesen und zu verstehen und seine Produkte so entwickelt, dass er in den Zielmärkten zulassungs- und also verkaufsfähig ist. Ich gehe also davon aus, dass herstellerseitig kein Verkauf in der EU angedacht ist. Ob irgendjemand eine Lücke in den europäischen Regularien findet (Zulassung als Lkw, Sonderfahrzeug…), um Einzelstücke (am Hersteller vorbei und mit Klärung der Softwareprobleme) zu importieren? Wir werden sehen.
nie wieder Opel meint
Na, da werde ich mal meine Kontakte in Ungarn spielen lassen. Vielleicht wollen die dort den CT homologisieren, damit sie der EU eine reinwürgen können. Dem richtigen Entscheidungsträger so eine Kiste geschenkt – fertig.
nie wieder Opel meint
Der TÜV hat da gar nichts zu melden.
Andi EE meint
@Anti-Brumm
„Dieser schwachsinnige Kübel* sollte nie einen Fuß .. äh ein Rad auf europäischen Boden setzen, und hier sollte sich die EU endlich mal von den USA emanzipieren.“
Wo könnt ihr nicht eure eigenen Regeln kreieren? Es ist doch viel mehr so, dass die EU/DE unendlich viele schwachsinnige Regeln selber kreiert. Es ist genau umgekehrt, DE ist komplett überreguliert. Grad bei der Elektromobilität hätte man Standards von Tesla übernehmen sollen, dann wäre alles einfacher gewesen. Hat man nicht gemacht, weil man der eigenen Industrie Vorteile verschaffen wollte.
„*) Es gibt genug andere schwachsinnige Kübel auf Europas Straßen, aber die erfüllen zumindest Sicherheitsstandards.“
Da kann ich genauso gut behaupten, der CT ist dank der Software-Crash-Prävention, sicher besser als jeder europäische VAN/Truck mit „senkrecht“ steigender Front. Die haben ja deutlich schlechtere Assistenzsysteme die Crashs mit Fussgänger, Radfahrer … vermeiden könnten. Man muss es halt abwarten, aber die Zukunft der Sicherheit liegt sicher in der autonomen Crashvermeindung und nicht beim „Blech“ selber. Das Vermeiden ist viel wichtiger, als die Folgen mildern.
Die scharfen Kanten und die steife Konstruktion ist sicher nicht hilfreich, das ist klar, aber Todesmaschine aus dem Munde der Autonation die mit die schwersten Fahrzeuge baut (leider auch bei den Elektrofahrzeugen / viel Spech und schlechte Energieeffizienz), auch nicht wirklich glaubwürdig. Da dürften sich andere mehr echauffieren.
Reinhold Kluge meint
Und auch hier wieder, der CT wird als „Märtyrerfahrzeug“ bezeichnet, die böse EU hat was gegen Tesla und nur deshalb das Zulassungsverbot. Leider Wasser auf die Mühlen der Fans, aber Sicherheit geht, anders als in den USA, hierzulande eben vor.
nie wieder Opel meint
„Und auch hier wieder, der CT wird als „Märtyrerfahrzeug“ bezeichnet, die böse EU hat was gegen Tesla und nur deshalb das Zulassungsverbot.“
Habe den gesamten Text gelesen. Du bist der Einzige, der das geschrieben hat. „Märtyrerfahrzeug“ nur ein Treffer.
Merkste was?
Reinhold Kluge meint
Deshalb ja in Anführungszeichen, merkste was? Mein Post bezieht sich auf den von Andi, der natürlich wieder eine Verschwörung der EU vermutet, total weltfremd. Bezeichnend dass du seine Ansichten teilst.
nie wieder Opel meint
„die Regularien des Fußgängerschutzes“
….habe ich nirgendwo gefunden. Hat mal jemand eine Quelle?