Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt die Initiative des Bundesfinanzministeriums für ein steuerliches Investitionssofortprogramm. Dieses umfasse positive Signale zur Standortstärkung und Investitionsförderung. Die Wirksamkeit für den Hochlauf der E-Mobilität bewerte man allerdings als zu gering, da sich die geplanten Maßnahmen ausschließlich auf den Kauf gewerblich genutzter Stromer beschränken.
„Wir sehen in dem Investitionsprogramm einen ersten starken Schritt, die deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Für den Hochlauf der Elektromobilität bringt diese Steuermaßnahme aber zu wenig. Denn sie adressiert ausschließlich das gewerbliche Geschäft und selbst dort nicht das Leasinggeschäft, das den überwiegenden Anteil der Zulassungen ausmacht“, so VDIK-Präsidentin Imelda Labbé. Der Verband drängt auf eine schnelle Umsetzung neuer Maßnahmen für Privatkunden und den Gebrauchtwagenmarkt.
Mit dem geplanten Sofortprogramm können Unternehmen beim Kauf eines betrieblich genutzten batterieelektrischen Fahrzeugs im ersten Jahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Im folgenden Jahr lassen sich 10 Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent, im vierten Folgejahr 3 Prozent und im fünften 2 Prozent. Diese Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Auf die Zulassungszahlen von batterieelektrischen Fahrzeugen wird diese Regelung dem VDIK zufolge keine große Wirkung entfalten, da sie nur Fahrzeug-Käufe und kein Fahrzeug-Leasing umfasst.
Außerdem fordert der Verband, Plug-In-Hybride ebenfalls in das Investitionsprogramm aufzunehmen. Viele Betriebe und Unternehmen seien aufgrund ihrer Mobilitätsanforderungen noch nicht in der Lage, direkt auf ein E-Fahrzeug umzusteigen. Plug-In-Hybride könnten im Vergleich zum reinen Verbrenner bei entsprechender Nutzung einen spürbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten.
Im Gesetzentwurf findet sich erneut die Anhebung des Bruttolistenpreises von 70.000 auf 100.000 Euro für die Besteuerung von elektrischen Dienstwagen mit 0,25 Prozent wieder. Diese bereits von der Vorgängerregierung geplante Maßnahme sei zwar zu begrüßen, werde aber ebenfalls keine große Zahl an neuen und bezahlbaren Elektrofahrzeugen in den Verkehr bringen, so der VDIK.
Neben der Förderung von Gewerbe- und Flottenfahrzeugen kommt es laut dem Verband nun vor allem darauf an, Maßnahmen für private Käufer und für den Gebrauchtwagenmarkt umzusetzen. „Wir brauchen konkrete Fördermaßnahmen für Elektroautos und niedrigere Ladestrompreise. Noch vor der Sommerpause sollte für jeden Autokäufer klar sein, welche langfristigen Kosten bei Kauf oder Leasing eines Elektroautos auf ihn zukommen.“
Jeff Healey meint
Mal was für die Privaten und den Gebrauchthandel machen wäre schon toll
F. K. Fast meint
PHEV sollten auf keinen Fall in irgend einer Art gefördert werden. Wenn sie so gut sind, verkaufen sie sich ja eh. BEV-Käufe sollten eher auch nicht gefördert werden, sondern eher der öffentliche Ladestrom (z.B. für jedes zugelassene BEV kann eine RFID-Karte beantragt werden, die dann ein monatliches kostenfreies Ladeguthaben von 100kWh enthält).
Dieseldieter meint
Warum verkaufen sich denn dann nur 18% BEVs, dir du doch bei jeder Gelegenheit in den Himmel lobst?
eCar meint
Es sollten keine BEVs egal welcher Art gefördert werden. Wenn dann nur BEVs unter 25000€.
Nein der Lademarkt muss homogenisiert werden. Wucherpreise müssen über das Kartelamt analysiert und die Verursacher in die Zange genommen werden. Alle Preise müssen absolut transparent sichtbar sein. Alle Ladestationen müssen ohne Zwangsapps, Zwangsabo oder ähnliches erreichbar sein. Keine Roaminggebühren, diese gehören strafrechlich verfolgt. In allen Wohnvierteln aller Städe gehören Ladestationen und wenn es nur 3,7KW Lader sind.
Ohne diese Maßnahmen wird der BEV-Markt sich nicht wirklich weiterentwickeln.
Ben meint
Und wieder der Hatespeach von einem Abonennten von Michael Schmitt oder warum haben nur seine Abonennten die Petition unterschriebem wenn es so ein großes Problem ist…und warum werden die Wucherpreise und das Monopolkartell der Tankstellen als normal akzeptiert, wo bleiben da die Petitionen, naja viel Spaß noch an Michael Schmitt und seinen Schäfchen mit ihren persönlichen Kleinkrieg gegen ein nichtexistentes Problem.
P.S. die Schäfchen vom Schmitti sollen bitte auf iher Kontoauszüge schaun und alle Abos kündigen uns sich umschauen nach loklen ad hoc Bezahlmöglichkeiten.
eCar meint
Alles ok bei Dir?
Rüdiger meint
Ben hat doch recht.
Diese kleine yo tub. E Wurst Ben S. hat bitte was genau zu sagen?
eCar meint
Bei Dir auch alles ok? Ich kenne keinen yo.u t u ber bla.blu.bla! Wenn ihr euch den täg.lich rei.nzieht, dann ist es eure Sa che!
Future meint
Wenn man mit seinem Hausstromvertrag auch überall an den öffentlichen Saäulen Autostrom laden könnte im Roaming, dann hätten wir 2035 bereits in 2027. Da bin ich mir ganz sicher.
Mäx meint
„Viele Betriebe und Unternehmen seien aufgrund ihrer Mobilitätsanforderungen noch nicht in der Lage, direkt auf ein E-Fahrzeug umzusteigen. Plug-In-Hybride könnten im Vergleich zum reinen Verbrenner bei entsprechender Nutzung einen spürbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten.“
Inwieweit?
Fahre ich Langstrecke, wo ein BEV ja manchmal noch Nachteile hat, spart ein Plug-In zwar etwas aber nicht besonders viel weil vor allem der Verbrenner läuft.
Im Kurzstreckenbetrieb kann ein Plug-In am meisten sparen, aber das ist das BEV jetzt schon besser.
Ansonsten: Zwei Drittel der Zulassungen sind gewerblich in Deutschland. Den Hebel also dort anzusetzen erscheint erstmal logisch.
Zumal privat eher günstig gekauft wird (siehe Statistik mit Dacia als Spitzenreiter) und BEVs dort noch etwas Aufholbedarf haben bzw. das Marktangebot ausgebaut werden muss.
Zwei gute Gründe also die Unternehmen etwas zu unterstützen, damit die Privaten in 2-3 Jahren gute Gebrauchtwagen kaufen können.
Andre meint
Ich finde die Idee schlecht, dass nur die gewerblichen Zulassungen gefördert werden.
Das hat einen sehr faden Beigeschmack, nach dem Motto „die Reichen reicher und die Armen ärmer machen“.
Würde man die privaten Zulassungen über eine Steuergutschrift (z.B. über die Einkommensteuer) fördern, würde die Anzahl der Zulassungen explodieren und die gewerblichen Zulassungen übersteigen.