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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

Anwälte verklagen Opel wegen mangelnder Reichweite beim Corsa-e

21.10.2025 in Neues zu Modellen von Thomas Langenbucher | 53 Kommentare

Opel-Corsa-e

Bild: Opel (Symbolbild)

Wegen „massiver Reichweitenabweichungen“ beim Elektroauto Opel Corsa-e hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage gegen die Adam Opel GmbH und einen Opel-Vertragshändler eingereicht. Demnach schafft der Stromer im Alltagsbetrieb nur rund 120 Kilometer pro Ladung – weniger als ein Drittel der vom Hersteller beworbenen 336 Kilometer nach WLTP-Norm.

Vor dem Landgericht Amberg wirft die Kanzlei Opel vor, Käufer mit unrealistischen Angaben in die Irre geführt zu haben. Dr. Stoll & Sauer verlangt die Rückabwicklung des Kaufvertrags, die Feststellung von Schadensersatzpflichten und die Erstattung vorgerichtlicher Kosten. „Der Fall gilt als Signalverfahren für die Frage, ob Hersteller künftig realitätsnähere WLTP-Angaben machen müssen“, so die Anwälte.

Die Reichweite ist ein zentrales Kaufkriterium bei Elektroautos, doch die offiziell nach WLTP-Norm ermittelten Werte halten in der Praxis oft nicht, was sie versprechen. Das wirke sich unmittelbar auf Routenplanung, Ladezeiten und Alltagstauglichkeit aus – und damit auf den realen Nutzwert des Fahrzeugs, erklärt Dr. Stoll & Sauer.

Beim Opel Corsa-e wurde eine kombinierte WLTP-Reichweite von 336 Kilometern angegeben, innerorts bis zu 409 Kilometer. Tatsächlich sind nach Erfahrung des Klägers mit seinem Fahrzeug mit Erstzulassung 15.04.2021 nur etwa 120 Kilometer erreichbar – eine Abweichung von rund 70 Prozent. Diese Diskrepanz ist nach Ansicht der Kanzlei ein erheblicher Sachmangel, da das Elektroauto die zugesicherte Leistung nicht erbringe und somit im täglichen Gebrauch stark eingeschränkt sei.

Nach Einschätzung der Kanzlei zeigt der Fall, dass viele Hersteller von E-Autos mit WLTP-Werten werben, die unter realen Bedingungen nicht erreichbar sind. Es werde im Grundsatz mehr versprochen als tatsächlich eingehalten. Es bestünden für den Verbraucher deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit unionsrechtlichen Typgenehmigungs- und Produktsicherheitsvorschriften) sowie Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Entscheidend sei, dass die tatsächliche Beschaffenheit – insbesondere Reichweite und Energieverbrauch – erheblich von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit abweicht.

Während frühere Gerichte eine Erheblichkeitsschwelle von etwa zehn Prozent annahmen, ist diese beim WLTP-Verfahren nach Ansicht der Kanzlei deutlich strenger zu bewerten, da der WLTP als realitätsnaher Prüfzyklus beworben wird. Werde eine WLTP-Reichweite um mehr als 60 Prozent verfehlt, liege „ein gravierender Mangel“ vor, der Rücktritt und Schadensersatz rechtfertige.

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Via: Dr. Stoll & Sauer
Tags: Opel CorsaUnternehmen: Opel
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Michael meint

    27.10.2025 um 13:04

    Es ist völlig egal wie weit der Opel tatsächlich kommt. Zugesichert wird eine bestimmte Reichweite nach den WLTP Vorgaben. Wenn diese sauber ermittelt wurden ist die zugesicherte Eigenschaft erfüllt.

    Antworten
  2. Stefan Mahlau meint

    23.10.2025 um 15:58

    Also ich habe den WLTP-Wert mit meinem E-Auto (und zwar im sehr positiven Sinne) noch nie erreicht! Angegeben ist meiner mit 22 KW/h – ich fahre aber ganz normal und verbrauche nie mehr als 19 KW/h, im Sommer sogar nur zwischen 16 und 17 KW/h. Ist allerdings auch ein BMW, die für ihre extrem effizienten Motoren bekannt sind! Also bei mir ist die Reichweite sogar noch viel länger als über WLTP angegeben!

    Antworten
    • Matthias meint

      26.10.2025 um 19:32

      Es heißt „kWh“ für Kilowattstunde, das kann doch nicht so schwer sein. Unfassbar dass man sogar noch 2025 diese bildungsfernen Murksbezeichnungen lesen muss, auf einer Seite für Elektroauto-News.

      Antworten
  3. Jeff Healey meint

    22.10.2025 um 09:52

    120 Kilometer Reichweite mit einem 46,3 kWh-Akku (netto) in einem Kleinwagen?
    Entweder ist bei dem beklagten Exemplar etwas defekt, oder der Fahrer fährt täglich mit 200Kg Zusatz-Bleigewichten über die Alpen (warum auch immer).
    /s

    Antworten
    • Kasch meint

      25.10.2025 um 14:39

      So ist es, ein paar defekte Zellen reichen, ein 3P-Verbund somit nahezu leer, obwohl die restlichen 100 (ca) noch über 50% Kapa haben und die Kiste schaltet ab. Wen interessierts, wer kapierts, Anwälte sicher nicht. Über die USA und den Rest der Welt sollte kein EU-Bürger mehr lästern, wirklich zu peinlich !

      Antworten
  4. Chris meint

    21.10.2025 um 21:14

    Ich habe auch einen Opel e seit knapp 2 Monaten, ich habe ihn mit 70-80 Akku problemlos von Ulm nach Karlruhe überführen können (Restreichweite von Computer 130km)
    Meine Frau kann auch 2 Tage pendeln ohne nachzuladen (insgesamt 196km), am dritten Tag wäre die Strecke zumindest mutig.
    Der ADAC kommt auf 280km realistische Reichweite, die würde ich inetwa bestätigen.

    Ich kann mir vorstellen das sein Modell, technisch nicht einwandfrei ist aber für mich wirkt es als ob er erwartet das Fahrzeug in Sport(oder Powermodus sry hab dem nur einmal für einen Sprint genutzt) mit 150 ohne jegliche Rekupation über die Autobahn jagen und das Liefert der WLTP eben nicht.

    Antworten
  5. Mary Schmitt meint

    21.10.2025 um 16:14

    Tatsächlich haben die Hersteller die Möglichkeit, den Verbrauch zu designen ohne die Vorschriften zu verletzen, indem sie den WLTP-Verbrauch in kWh/100 km anpassen. Das dürfen sie, weil Ladeverluste frei definiert werden dürfen. Auch geben manche Hersteller einen WLTP-Autobahn an. Also den WLTP-Verbrauch nur für den Autobahnteil des Testzyklus. Weil das so gemacht wird, dürfte bei seriösen Herstellern wenig zu holen sein. Tesla dagegen wird ja schon von spezialisierten Tesla-Anwälten betreut…

    Antworten
    • paule meint

      21.10.2025 um 16:58

      Tut mir leid für Dich, den ganzen Tag musst Du an Tesla denken. Harter Job.

      Antworten
    • Fred Feuerstein meint

      21.10.2025 um 19:20

      Porsche ist da in guter Gesellschaft, da läuft auch eine dicke Klagewelle wegen zu geringer Reichweite und wegen den brandgefährlichen Akkus…Dagegen ist Tesla oder Opel ein Waisenkind…

      Antworten
      • Mary Schmitt meint

        21.10.2025 um 21:04

        Der Fred erfindet nur noch wütend und mit dem Fuß aufstampfend Zeug. Seit Tesla in den Abgrund geht, ist mit ihm gar nichts mehr anzufangen. Es gibt übrigens erste Wasserstände von Teslas Verkäufen in Europa im Oktober: Katatstrophe!

        Antworten
        • paule meint

          21.10.2025 um 21:17

          Tut mir ehrlich leid für Dich, den ganzen Tag musst Du an Tesla denken. Ist das ne Störung bei Dir?

      • Fred Feuerstein meint

        21.10.2025 um 21:18

        Im Gegensatz zu dir brauche ich nichts zu erfinden. Eine kurze Eingabe in eine Suchmaschine deiner Wahl zeigt, dass ich im Gegensatz zu dir Fakten benenne.
        Ich zitiere jedoch gern: „Am 11. November 2024 hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage gegen Porsche und einen Fahrzeughändler beim Landgericht Kaiserslautern eingereicht. In der Klage werden vier Sachmängel beanstandet, darunter die unzureichende Reichweite des Elektrofahrzeugs Porsche Taycan.“
        Schau gerne nach, die im Artikel benannte Kanzlei ist dafür bestens bekannt.

        Antworten
        • Chris meint

          21.10.2025 um 21:27

          das ist aber keine dicke Klagewelle, und wenn ich mir diese Klage hier anschaue habe ich starke bedenken für diese bekannte Kanzlei und nicht gegen WLTP.

        • Fred Feuerstein meint

          22.10.2025 um 14:32

          Haben sich ja nur etliche Kunden angeschlossen, ist aber tatsächlich egal. Dass der Taycan keine vernünftige Langzeitqualität und eine lange Rückrufliste mit brandgefährlichen Akkus hat, ist ja bekannt. Deshalb verkauft er sich ja auch nicht mehr.
          Da dürfte der oben benannte Opel robuster sein, die Rückrufliste ist nicht so brandgefährlich…

  6. Besser-BEV-Wisser meint

    21.10.2025 um 15:04

    Müssten die da nicht gegen die Behörden klagen die den WLTP vorgeben?
    Solange Opel auf dem Prüfstand nicht Manipuliert haben können die doch nichts dafür das der Test-Zyklus so deppert ist!
    Der WLTP wurde für Verbrenner definiert. Und selbst für Verbrenner ist der nicht realistisch, noch nicht mal für den Sonntagsrentnerfahrer…

    Antworten
  7. FW meint

    21.10.2025 um 15:03

    Wenn der im Winter bei -10°C im typischen Pflegedienst-Einsatz ist (also 3 km fahren mit Heizung auf höchster Stufe und dann 20 Minuten auskühlen und wieder von vorne), dann kann ich mir gut vorstellen, dass das hinkommt. Dass das ein normales Fahrprofil ist, würde ich mal nicht sagen und damit würde auch ein WLTP Verbrauch als Vergleich keinen Sinn machen.

    Antworten
  8. Elvenpath meint

    21.10.2025 um 13:04

    „Der Fall gilt als Signalverfahren für die Frage, ob Hersteller künftig realitätsnähere WLTP-Angaben machen müssen“, so die Anwälte.

    Das ist doch BS. WLTP ist ein standardisiertes, vorgeschriebenes Testverfahren. Da kann man nicht einfach andere Angaben machen.
    Und 120 km Reichweite? Entweder ist der Akku defekt, oder der Kläger ist ein kompletter Vollhonk.
    Ich habe den Citroen e-C4, mit gleichem Akku und die WLTP-Angaben passen ganz gut, bei normaler Fahrweise und gemischten Fahrstrecken im Sommer. Sommerverbrauch waren bei mir 13 kWh/100 km. Davon 70% Autobahn, allerdings sind die Geschwindigkeiten um Köln herum auf der Autobahn recht niedrig.

    Antworten
    • paule meint

      21.10.2025 um 15:38

      Da kennst Du aber VW und deren Trickserei nicht. Software manipuliert, Spalte abgeklebt, veränderte Achsgeometrie, Leichtlaufreifen usw. Dax volle Programm.

      Antworten
      • Mary Schmitt meint

        21.10.2025 um 15:54

        Du bist so furchtbar unschlau, dass du nicht weißt, der WLTP muss nirgends gefahren werden. Es gibt nicht einmal die RDE-Komponente wie bei Verbrennern. Daher wird er idR auch nicht gefahren. Das sind schlicht Eigenangaben des Herstellers. Tesla erfindet die frei. Daher gab es gegen Tesla schon erfolgreiche Klagen. Tesla hat den neuen Bereich des „Tesla-Anwalts“ erfunden, weil man ihn braucht.

        Antworten
        • paule meint

          21.10.2025 um 17:01

          Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion.

        • paule meint

          21.10.2025 um 21:20

          Da kann jemand die Wahrheit nicht Vertragen. Aber okay, VW zahlt den Laden hier, ich kann es verstehen. Wird aber nichts retten.

        • Chris meint

          21.10.2025 um 21:35

          Beim Verbennern sind die RDE komponenten auch nur fürs Abgas da, die Prüfstandstest sind normiert und werden von TüV, Dekra etc ausgeführt und stichprobenartig von KBA überwacht.

          Klar sind es die selbst bezahlten Gutachter, aber einfach erfinden dürfen sie ihre Werte nicht.

          Man kann natürlich auch sagen das der Prüfstand etwas anderes ist, allerdings sind so die Werte vergleichbar da eben kein Wind, strassenqualität dem Test beeinflußt.

          Der WLTP ist nicht perfekt aber deutlich besser als der Vorgänger der rein in Labor war, womit man innerhalb der Abgasmanipulation bleiben konnte. Zumal auch deutlich schneller als beim NEFZ gefahren wird.

  9. Jennss meint

    21.10.2025 um 12:34

    Offenbar ist der Akku defekt. Dann gibt es einen neuen oder eine Reparatur auf Garantie. Eigentlich sollte man da nicht klagen müssen.

    Antworten
  10. Martin meint

    21.10.2025 um 12:11

    Diese Kanzlei scheint wohl sehr wenige Aufträge zu haben, dass man sich mit so einem Quatsch ins Rampenlicht drücken muss. Dass man einen wltp Verbrauch mit dem alltagsverbrauch, womöglich sogar Autobahn mit 120 kmh gefahren, vergleicht zeigt die totale Ahnungslosigkeit der Klientel.

    Antworten
  11. Steven meint

    21.10.2025 um 11:41

    Bin ein Jahr lang den Corsa-e gefahren, war leider wegen einiger Dinge nicht happy, daher nun auf einen Kia e-Niro gewechselt. Aber hier muss ich Opel schon in Schutz nehmen, ich mein wie ist der Hawara gefahren dass er nur 120km real angeblich schafft. Ich hab im Sommer immer knapp 400km erreicht mit einer Akkuladung und im Winter 250km, nur auf der Autobahn 200km zirka im Winter. Wenn ich nur 120km schaffen würde wär der Verbrauch ja auch arg hoch. Das Auto hat 46,3kWh netto, okay nehmen wir einen SOH von noch 90% an, dann sind es immer noch nutzbare 41,67kWh. Damit kommt der Typ da angeblich nur 120km weit, also verbraucht im Schnitt 34,725kWh/100km. Also wenn ich mit einem Mercedes G580 einen solchen Durchschnittsverbrauch schaffe ist das ja plausibel bei dem Schiff, aber bei einem Corsa? Ich glaube da ist einfach einer frustriert weil er sich nicht informiert hat was WLTP bedeutet und jetzt will er die Schuld die er selbst hat auf Opel abwälzen – traurige Gesellschaft!

    Antworten
  12. xordinary meint

    21.10.2025 um 10:56

    Was für ein Quatsch. Als ob die Abweichungen nur Elektroautos beträfen. Die Verbräuche sind bei Verbrennern doch ebenso kaum in der Realität zu schaffen. Wer das JETZT anprangert, sollte sich vielleicht nicht gegen einen einzelnen Hersteller wenden, sondern das gesamte Messverfahren ändern wollen.

    Anwälte: Dinge, die die Welt (definitiv nicht in dieser Ausführung und Anzahl) braucht …

    Antworten
    • Thorsten 0711 meint

      21.10.2025 um 11:10

      Das kann ich für mich nicht bestätigen. Ich hatte bei allen bisher gefahrenen Verbrenner Fahrzeugen den WLTP Wert erreicht. Allerdings fahre ich auch sehr sparsam. Den ID.3 Pro S fahre ich seit Mitte Mai (seit 9500 km) mit aktuell 14,4 kWh.

      Antworten
    • LMdeB meint

      21.10.2025 um 11:36

      Wach auf bevor Du etwas postest! Oder überleg einfach, ob Du 70% Abweichung akzeptieren würdest …

      Antworten
    • McGybrush meint

      21.10.2025 um 12:49

      Du hast also auch 70% Abweichung bei alle Deinen Autos und nimmst das dann auch als gegeben hin?

      Bei 70% Abweichung ist der Akku defekt. Bzw muss der Besitzer ein sehr spezielles Fahrprofil habe was aber auch nur im Winter zutrifft das man 70% Abweichung haben kann.

      70%
      Du kaufst 1L Cola und bekommst 0.3L

      Du kaufst eine Stereo Anlage mit 400Watt und bekommst 120Watt.

      Du Buchst ein Hotel in Italien und bekommst den Flug nur bis München inkl.

      Du kaufst ein Buch mit 100Seiten und nur 30 Seiten sind bedruckt.

      Das hat nix mit Normaler WLTP Abweichung zu tun.

      Antworten
      • Thorsten 0711 meint

        21.10.2025 um 14:00

        Mit WEM schreibt ihr LMdeB und McGybrush?
        Ich hatte und habe NULL Abweichung 🤷‍♂️

        Antworten
  13. E.Korsar meint

    21.10.2025 um 10:29

    Meine schlechteste Reichweite mit dem e-Corsa first edition seit 2020 war 182km. -12°C auf der Autobahn mit 91km/h im Schnitt (war halt Winter, mit Streufahrzeugen und so), auf D und Klima 20°C.
    IMHO ist da ein einzelnes Fahrzeug defekt oder die Kläger:in hat eine sehr individuelle Wahrnehmung der Realität.

    Antworten
    • David meint

      21.10.2025 um 11:02

      Niemand hat gesagt, dass der Corsa in Serie betroffen ist. Sondern ein einzelner Corsa. Absolut denkbar, falls z.B. die Akkutemperierung immer mitläuft. Nur weiß ich nicht, was die Meldung hier soll. Die wäre hier interessant, wenn die Kanzlei damit durchkommt und zeigen kann, dass es ein Serienfehler ist.

      Antworten
      • E.Korsar meint

        21.10.2025 um 16:12

        „Der Fall gilt als Signalverfahren für die Frage, ob Hersteller künftig realitätsnähere WLTP-Angaben machen müssen“, so die Anwälte.
        Es geht da nicht um nur ein Auto.

        Antworten
  14. Stromspender meint

    21.10.2025 um 10:27

    Soso, 120 km Reichweite. Der Verbrauch liegt somit bei ca. 41,5 kWh/100 km. Das kann mal passieren – aber dann muss man den Corsa-e auch im Winter mit Vollstrom über die Autobahn jagen. Laut ‚Spritmonitor‘ liegt der Verbrauch im Schnitt bei ca. 17,4 kWh/100 km (mindestens 15.000 km Fahrleistung, höchste und niedrigste Verbräuche herausgerechnet). Das deutet auf eine durchschnittliche Reichweite von plus minus 280 km hin und erscheint mir realistisch.

    Bin gespannt, welche Beweise der Kläger vorlegt. Mir erscheint wahrscheinlicher, dass da ein Batteriedefekt/Problem mit dem Bordlader vorliegt. Bisschen spekuliert: Wenn Opel sich des Falles nicht annehmen wollte, weil sie keinen Defekt erkennen können oder wollen, dann hilft die Klage vielleicht sogar weiter.

    Antworten
  15. Micha meint

    21.10.2025 um 10:17

    Was soll das denn? Haben die den im Winter mit 160 über die Autobahn geprügelt und sind dann überrascht, dass man nicht die WLTP-Reichweite erreicht? WLTP sagt, was man unter den standardisierten Testbedingungen und Fahrprofilen verbraucht, nicht mehr und nicht weniger.

    Antworten
    • E.Korsar meint

      21.10.2025 um 10:37

      Der ist bei 150 km/h begrenzt. Da müsste schon der Raddrehzahlsensor ausgefallen sein, um schneller zu fahren. Dann klappt aber kein ABS und so mehr. Nicht gut.

      Antworten
  16. Florian meint

    21.10.2025 um 10:03

    Ich kann den Fahrstil der Kläger nicht beurteilen, jedoch deutet eine Reichweite von lediglich 120 Kilometern klar auf einen technischen Defekt der Batterie oder anderer Komponenten hin. Wir nutzen den Corsa seit fünf Jahren – er ist zwar kein Reichweitenwunder, aber das ist jedem Käufer des Modells bewusst. Dass die WLTP-Angaben nicht immer der realen Fahrpraxis entsprechen, betrifft nicht nur Elektrofahrzeuge, auch wenn sich die Auswirkungen bei niedrigen Temperaturen hier besonders deutlich zeigen.

    Antworten
  17. paule meint

    21.10.2025 um 09:52

    „WLTP-Werten werben, die unter realen Bedingungen nicht erreichbar sind“

    Ach was. Guten Morgen, Opelfahrer! Dein erstes Auto?

    Antworten
    • Ben meint

      21.10.2025 um 10:33

      Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.

      Antworten
  18. Fred Feuerstein meint

    21.10.2025 um 09:52

    Das ist einer der Anwälte, die auch Porsche für die mangelnde Reichweite und die massiven Batteriefehler beim Taycan verklagt haben.

    Antworten
    • David meint

      21.10.2025 um 10:57

      Das ist natürlich besonders sinnlos. Denn weder hat der Taycan das eine noch das andere, vielmehr ist er Chef der Langstrecke. Anwälte sollten weiterhin nur auf Tesla gehen, da ist wenigstens eine gute Gewinnchance. Jetzt hat übrigens vorletzte Woche sogar der südkoreanische Staat eingegriffen, nachdem etliche 1000 Tesla mit Batteriemängeln aufgefallen waren. So schafft man sich eine solide Grundlage für eine Privatklage.

      Antworten
      • Fred Feuerstein meint

        21.10.2025 um 16:14

        Kannst ruhig wieder auf Tesla ablenken, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Porsche mit dem billig zusammengeschusterten Taycan auf der Anklagebank sitzt. Und nicht nur eine Kanzlei beschäftigt sich mit dem Porsche Taycan. Klagen sind schon raus. Wird richtig gut, besonders weil in Großbrittannien gebrauchte Taycans wegen der mangelhaften Batterien nicht mehr verkauft werden dürfen. Das passiert natürlich völlig grundlos. Wir werden sehen wie die Gerichte entscheiden. Auch hier on topic bei dem Opel Corsa.

        Antworten
    • M. meint

      21.10.2025 um 12:27

      Gingen die dort auch mit ähnlich hanebüchem Sachverstand vor?

      Antworten
      • Fred Feuerstein meint

        21.10.2025 um 12:29

        Das werden die Gerichte entscheiden, dafür gibt es Sachverständige zu Gericht. Wird super.

        Antworten
        • M. meint

          21.10.2025 um 13:45

          Ne, ich dachte, du hättest da tatsächlich substanzielle Einblicke.
          Sorry.

        • Fred Feuerstein meint

          21.10.2025 um 16:16

          Klar, deshalb schreibst du ja auch hanebüchenen Sachverstand. Weil du an einem ehrlichen Austausch interessiert bist. Wär bei dir neu.

        • RH meint

          23.10.2025 um 23:33

          Wir haben auch einen e-Corsa und die versprochene WLTP-Reichweite wird, im Gegensatz zu unserem elektrischen Kia, auch im Sommer trotz Eco-Mo
          dus und zurückhaltender Fahrweise nie erreicht. Gravierend wirken sich Geschwindigkeiten über 100 km/h auf die Reichweite aus.

          Jetzt wieder, mit Beginn der kalten Jahreszeit, fällt uns auf, dass die Akkuheizung im Kurzstreckenbetrieb extrem die Reichweite verringert.

  19. hu.ms meint

    21.10.2025 um 09:51

    25% weniger reichweite als wltp sind eigentlich standard – bes. im winter. (Bei stinkern stimmt der beworbene verbrauch ja auch nicht).
    Aber 60% sind keinesfalls akzeptabel.
    Bei einem gerichtsverfahren wird rin gutachren eines anerkannten sachverständigen angefordert und dann geurteilt.

    Antworten
    • EVrules meint

      21.10.2025 um 09:59

      Ich fahr mein HEV knapp (-5%) unterhalb des WLTP im Jahresmittel. Möglich ist es und das sollte auch mit einem BEV möglich sein, zumindest auch im akzeptablen Rahmen (+/-10%) liegen.

      Wichtig ist eine vorrausschauende, energiesparende Fahrweise und Nutzung – wie bei jedem Antrieb, die Physik interessiert die Energiequelle selbst nicht.

      Antworten
    • M. meint

      21.10.2025 um 12:29

      Das Auto ist wohl defekt.
      Wandeln, und fertig.

      Antworten
      • Chris meint

        21.10.2025 um 21:19

        Dann würde man aber nicht für realistischere Angaben beim Wltp sondern wegen einen Sachmangel klagen.

        Habe dasselbe Modell, und kann mir schon vorstellen damit 300km zu kommen – bei sparsamer fahrweise.

        Antworten
    • Elvenpath meint

      21.10.2025 um 13:11

      Der Sommerverbrauch von meinem e-C4 (hat den gleichen Motor und Akku wie der Corsa) lag bei 13 kWh/100 km. Davon 70% Autobahn (niedrige Geschwindigkeiten um Köln herum) . Der Akku hat netto 46,3 kWh. Ergibt rechnerisch 356 km Reichweite. Der WLTP-Wert von 355 km passt also.

      Antworten
      • paule meint

        21.10.2025 um 21:23

        Ich fahre dir das Ding auf 80 km leer. Dann verklage ich Opel, okay?

        Antworten

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