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Bundesregierung will Blockiergebühren an E-Auto-Ladestationen teilweise verbieten

27.11.2025 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 6 Kommentare

ABB_Terra_360

Bild: ABB (Symbolbild)

Viele Betreiber von Elektroauto-Ladesäulen erheben sogenannte Blockiergebühren, damit die Strom-Tankstellen nicht von E-Autos zugeparkt werden und schnell Platz ist für die nächsten Kunden. Das gilt in der Regel auch in der Nacht, was viele kritisieren. Die Bundesregierung will nun damit Schluss machen.

Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich in ihrem neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ gefordert, die Blockiergebühr nachts zu verbieten. Der Zuschlag soll zudem nicht mehr während des Ladens erhoben werden dürfen. Sondern erst dann, wenn kein Strom mehr fließt – also bei vollem Akku und beendetem Ladevorgang.

Blockiergebühren seien „unverhältnismäßig und nicht verbraucherfreundlich, wenn sie an Normalladepunkten für das Laden von Pkw in einem Zeitraum zwischen 22 und 8 Uhr erhoben werden oder wenn eine Erhebung während noch laufender Ladevorgänge erfolgt“, so das Verkehrsministerium.

Um die Zuschläge unter den genannten Bedingungen abzuschaffen, ist allerdings laut der Bild höherer Aufwand notwendig: Dafür müsse die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) angepasst werden. Das wolle die Bundesregierung in Kürze angehen.

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Via: Bild
Tags: Kosten, LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. A-P meint

    27.11.2025 um 11:43

    Leider zu früh gefreut, denn

    „Der Zuschlag soll zudem nicht mehr während des Ladens erhoben werden dürfen. Sondern erst dann, wenn kein Strom mehr fließt – also bei vollem Akku und beendetem Ladevorgang.“

    Das ist praktisch fast keine Verbesserung, eher ein „Mogelpackung“ seitens Regierung. Vor allem die E-Kleinwagen schaffen mit 11 KW-Ladesäule mit kleinen Akkus weniger als 4 Stunden. D.h. auch Nacht müssen diese Fahrer umparken müssen, wenn diese Blockiergebühren vermeiden wollen.

    Also, besser wäre komplette Blockiergebühren bei Nachts und nicht „teilweise“!

    Antworten
    • Christian meint

      27.11.2025 um 11:46

      Jep, das sind nur Nebelkerzen.

      Antworten
    • Jörg2 meint

      27.11.2025 um 11:57

      Wenn die Software im Auto die Reduzierung der Ladeleistung zulässt, ist das Problem lösbar.

      Antworten
  2. RudiFaehrtTesla meint

    27.11.2025 um 11:23

    Sehr schön. Nachts gehören Blockiergebühren generell abgeschafft. Und während des ladens auch. So muss das sein.

    Antworten
  3. Christian meint

    27.11.2025 um 11:13

    Auweia Bundesregierung, wenn Du dich weiter im Kleinklein verzettelst kommt eine böse Quittung mit der nächsten Wahl. Du versprichst weniger Bürokratie und schafftst es nicht bestehende Regelungen unverändert zu lassen. Das ist rückwärtsgewandt und eine Ablenkungstaktik um von den großen Baustellen abzulenken.

    Antworten
  4. E.Korsar meint

    27.11.2025 um 11:01

    Da habe ich heute am Morgen noch über Blockiergebühren unter dem Artikel „Hyundai: E-Autos müssen so schnell laden können wie Verbrenner tanken“ geschimpft. Danach ploppt dieser Artikel hier auf. Irgendwie gruselig.

    Antworten

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