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DAT zur Elektroauto-Förderung: Restwerte schützen, Märkte stabilisieren

23.12.2024 in Autoindustrie, Politik von Thomas Langenbucher | 3 Kommentare

Mercedes-EQA

Bild: Mercedes-Benz

Gegenwärtig wird in Deutschland über die Neuauflage der Förderung von Elektroautos diskutiert. Dazu nimmt der Marktbeobachter DAT Stellung.

Fördermaßnahmen für E-Autos in Form von zeitlich begrenzten Preisnachlässen seien temporär hilfreich, um den Massenmarkt stärker für Elektromobilität zu sensibilisieren. Sie wirkten sich aber in der Regel problematisch auf die Restwerte von Fahrzeugen aus. Die negativen Auswirkungen jener staatlichen Förderbeträge, die zwischen Juni 2016 und Dezember 2023 ausgereicht wurden, seien noch heute im Gebraucht­fahrzeug­angebot des Handels zu besichtigen. Zudem könnten neu aufgesetzte Förderungen auch das Vertrauen von Nutzern und Interessenten für bereits im Umlauf befindliche Fahrzeuge beeinträchtigen.

Diskutiert wird aktuell unter anderem ein Kaufanreiz in Form einer Mehrwertsteuersenkung für batteriebetriebene „Fahrzeuge. Diese organisatorisch durchaus herausfordernde Maßnahme sollte unseres Erachtens wenn überhaupt dann auf neue und gebrauchte Elektroautos gleichermaßen angewendet werden“, so die DAT.

Nur dann, wenn alle Beteiligten diese Reduzierung auch tatsächlich an den Kunden weiterreichten, bestehe die Chance, dass der notwendige und deshalb restwertschonende Abstand zwischen beiden „Märkten“ stabil bleibt. Insbesondere sollten bei einer solchen Maßnahme die von privat geleasten E-Autos berücksichtigt werden, da sie bereits nach einer kürzeren Haltedauer wieder in die Vermarktung kommen. Derzeit seien 48 Prozent der privat erworbenen Batterieautos geleast. Außerdem sei davon auszugehen, dass käuflich erworbene E-Autos ebenfalls vielfach zur gewerblichen Nutzung zugelassen wurden und deshalb als Gebrauchtwagen über eine ausweisbare Mehrwertsteuer verfügen.

Eine Frage, mit der sich die EU-Kommission angesichts der problematischen Lage bei vielen Herstellern, Importeuren und der Zulieferindustrie durchaus beschäftigen könnte, sei eine angemessene Verschiebung der zum 01.01.2025 wirksamen Strafzahlungen für die Überschreitung der CO2-Grenzwerte. Es sei davon auszugehen, dass die Konzerne in den Neufahrzeugpreisen ihrer Flotten ein bestimmtes Kontingent an Strafzahlungen einpreisen mussten, was die Bezahlbarkeit neuer Modelle zusätzlich belaste.

„Wenn in der Politik über Fördermaßnahmen nachgedacht wird, sollte aus unserer Sicht auch Anreize für den Betrieb der Fahrzeuge berücksichtigt werden“, heißt es abschließend. „Eine Maßnahme in diesem Kontext wäre unserer Auffassung nach eine Deckelung der Energiepreise beim Ladestrom und damit auch ein Ende der Roamingkosten.“ Das würde jeder Elektroauto-Fahrer sofort spüren und dies würde auch die Attraktivität gebrauchter Stromer steigern.

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Via: DAT
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. F. K. Fast meint

    23.12.2024 um 11:21

    Korrekt. Man muss bei den Unterhaltskosten ansetzen. Diesel haben sich auch deshalb durchgesetzt, weil sie billiger im Unterhalt als Benziner waren.

    • Ben meint

      23.12.2024 um 11:43

      „Diesel haben sich auch deshalb durchgesetzt, weil sie billiger im Unterhalt als Benziner waren.“
      Ist das so…aber warum wird Diesel selbst heute noch mit 8Mrd./a subventioniert ?

      • Thorsten 0711 meint

        23.12.2024 um 14:11

        Um wieviel ist noch mal die Kfz-Steuer von Dieselfahrzeugen höher?

        Früher hieß es, dass sich ein Diesel erst ab ca 20000km pa rechnet. Ob das heute noch so ist vermag ich nicht zu sagen. Ich hatte nämlich noch nie einen Traktormotor im PKW.

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