Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig für mehr Transparenz an öffentlichen Ladesäulen sorgen und dabei empfindliche Strafen einführen. Hintergrund ist die europäische AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die klare Vorgaben zur Preisinformation macht, bislang jedoch im deutschen Recht nicht ausreichend durchgesetzt werden konnte. Der nun im Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, wenn Betreiber unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben machen.
Mit der Reform des Preisangabenrechts will die Bundesregierung eine bisher bestehende Lücke schließen. Bislang konnten deutsche Behörden Verstöße gegen die AFIR-Transparenzregeln laut dem Portal Electrive nicht ahnden, was dazu führte, dass Ladepunktbetreiber auch bei unvollständigen Angaben keine Sanktionen befürchten mussten. Ob es tatsächlich relevante, bislang ungeahndete Verstöße gab, ist jedoch nicht bekannt.
„Auch die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, für Preistransparenz an Ladesäulen zu sorgen. Ein wesentlicher Faktor ist hierfür aus ihrer Sicht die Einhaltung der vorgegebenen Regelungen zu Preisangaben und Preiskomponenten in Artikel 5 der AFIR. Um dies sicher zu stellen, bedarf es neben der Überwachung eines effizienten Vollzugs, der auch durch angemessene Sanktionsmechanismen im Sinne des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes durchgesetzt werden kann“, heißt es in dem Entwurf.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Zunächst lag lediglich ein Referentenentwurf aus dem Februar 2026 vor. Laut Berichten wurde der Entwurf inzwischen vom Bundeskabinett beschlossen, nachdem er die Ressortabstimmung durchlaufen hat. Dennoch könnten noch Änderungen erfolgen, da für das Inkrafttreten die Zustimmung des Bundestags erforderlich ist.
Für Verbraucher könnte die Reform konkrete Vorteile bringen. Die AFIR schreibt vor, dass bei DC-Schnellladestationen über 50 kW, die seit April 2024 in Betrieb sind, der Preis pro Kilowattstunde (kWh) sowie mögliche zeitbasierte Komponenten vor Beginn des Ladevorgangs klar ausgewiesen werden müssen. Für AC-Ladepunkte gilt eine feste Reihenfolge der Preisangaben: zunächst der Kilowattstundenpreis, dann Minutenpreise und schließlich weitere Pauschalen wie etwa Startgebühren.
Diese Regelungen betreffen allerdings nur das sogenannte Ad-hoc-Laden ohne vorherige Registrierung. Wird der Ladevorgang über einen Mobility Service Provider (MSP) abgewickelt, gelten dessen Vertragsbedingungen. Allerdings sind auch diese Anbieter verpflichtet, alle relevanten Preisinformationen vorab über elektronische Mittel wie Apps oder Websites bereitzustellen.


R2D2 meint
Da sieht man mal deutlich, wie krank das ganze System ist. Da oben sieht man eine Ladesäule, an dem Display sollte EIN Preis stehen, für ALLE. Dann WÄRE das Problem gelöst.
Was machen die humans am Höhepunkt der Evolution? Genau…. drölftausend Tarife für ein und die selbe Ladesäule. Und weil das nicht genug ist, bestraft man dann den Anbieter, wenn sich ein „Fehler“ eingeschlichen hat. Dabei liegt der Fehler im System selber.