Der Verteilungsnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH und das IT- und Energieunternehmen LichtBlick zeigen in einem gemeinsamen Projekt in Hamburg, wie die Stromkosten für Elektroautos um rund 30 Prozent reduziert werden können. Grundlage des Projekts ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG). Diese Regelung sieht grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ behandeln können. Allerdings fehlt es derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde.
Das Hamburger Projekt zeigt nun erstmals beispielhaft, wie eine praktische Umsetzung des §14a EnWG auch bundesweit funktionieren könnte. Elektroautos können an der privaten Ladesäule von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr vergünstigt Strom beziehen. Für die zeitliche Einschränkung sinken die Kosten für die Netznutzung (Netzentgelt), die in jeder Stromrechnung enthalten sind.
„So kann LichtBlick dank der Vereinbarung mit der städtischen Verteilungsnetzbetreiberin jetzt seinen Ökostromtarif für Elektroautos gegenüber dem üblichen Haushaltstarif um etwa 30 Prozent senken. Die Stromrechnung für ein Elektroauto reduziert sich damit um bis zu 200 Euro pro Jahr. Im ersten Schritt bieten wir diesen Tarif zunächst einigen Testkunden an“, sagt Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei LichtBlick.
Die gleiche Regelung wird heute bereits bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen angewendet. Viele Verbraucher profitieren deshalb von preiswerten Heizstromtarifen.
„Statt über teure Kaufprämien zu diskutieren, sollte der Gesetzgeber die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, die Elektromobilität sinnvoll zu fördern. Leider hat es die Bundesregierung bisher versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für preiswerten Fahrstrom zu verabschieden. Das wäre schnell und einfach möglich. Dann könnten die Verbraucher ihre Elektroautos zuhause mit billigem Fahrstrom beladen – und gleichzeitig die Stromnetze entlasten“, fügt Gero Lücking hinzu.
Ohne die erforderliche Ausführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz müsste ein Energieanbieter wie LichtBlick in der Praxis komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast 900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anbieten zu können. Der Verwaltungsaufwand würde die Kostenersparnis wieder zunichtemachen, betont LichtBlick.
JoSa meint
Hi
Ich hab jetzt nicht den Überblick, mach mir aber so meine Gedanken.
Nachtstrom…
War das mal so gedacht, dass man Kohle- und Atomkraftwerke auch Nachts gewinnbringend betreiben kann? *grübel*
Wo kommt jetzt der Strom Nachts her ?
PV-Anlagen ? nein.
Windkraft ? mal mehr, mal weniger.
Wasserkraft ? Ja.
Atomkraft ? hoffentlich nicht mehr lange.
Ich glaube die Kohlekraftwerke sind gerettet. :D
Gruß
JoSa