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Bund beschließt Schnellladegesetz, Ausschreibung von 1000 Standorten geplant

11.02.2021 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 8 Kommentare

Audi-e-tron-HPC

Bild: Audi

Das Bundeskabinett hat den vom Verkehrsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Elektroauto-Schnellladeinfrastruktur beschlossen. Mit dem sogenannten Schnellladegesetz (SchnellLG) wird die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1000 Standorten geschaffen.

„Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näherzukommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen“, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer. Nur mit einer flächendeckenden, nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur könne man mehr Menschen dazu bringen, auf klimafreundliche E-Autos umzusteigen und ihnen das Laden mit erneuerbaren Energien ermöglichen. „Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen“, so Scheuer.

Die Bundesregierung fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur schon länger. Die bisherigen Programme reichen nach Ansicht der Politik allein jedoch nicht aus, um den Aufbau „schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich“ zu gewährleisten. Das gelte insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig beziehungsweise nur temporär frequentiert sind. Zudem sei das Strom zapfen an den meisten Ladepunkten nur mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW möglich, weil bislang nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden mit über 100 kW forciert wurde.

Im ersten Schritt soll nun im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnelladenetzes an 1000 Standorten in Auftrag gegeben werden. Das geplante Schnellladenetz soll den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen Raum abdecken. Eine zentrale Vorgabe: Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein, sie können dabei auf öffentlichem oder privatem Grund liegen.

„Rückgrat der Elektromobilität“

Mit der geplanten Schnellladeinfrastruktur entstehe ein leistungsfähiges und diskriminierungsfrei zugängliches Rückgrat der Elektromobilität mit einheitlichen Vorgaben zur Sicherung der Nutzerfreundlichkeit, erklärte das Verkehrsministerium. Mit Blick auf die Zielsetzung für 2030 von insgesamt einer Million Ladepunkte würden diese Standorte zwar nur einen geringen Anteil am Gesamtnetz ausmachen, sie seien aber bereits jetzt notwendig, um die Akzeptanz und Attraktivität der Batterie-Mobilität zu steigern.

Der Bund will nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf von E-Autos soll durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben wird „HPC“-Ladeinfrastruktur (High Power Charging) mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, Unternehmen aus ganz Europa können sich für den Aufbau bewerben. Der Bund wird mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Den Auftrag gewinnt der Bewerber mit dem wirtschaftlich besten Angebot.

Für den Aufbau der deutschen Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund will sich hieran anteilig beteiligen, „soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist“. Das neue Schnellladegesetz soll im Frühjahr verabschiedet werden, der Start der Ausschreibung der 1000 Standorte ist im Sommer vorgesehen.

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Via: BMVI
Tags: Förderung, Ladestationen, SchnellladenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Heinrich Peter Maria Radojewski Schäfer von Leverkusen meint

    12.02.2021 um 10:59

    Tesla state of the art Supercharger V3 mit können bis zu
    250 kW laden.

    Daran muss sich die ausgeschriebene „HPC“-Ladeinfrastruktur
    (High Power Charging) orientieren.

    Ansonsten wird sie rasch von den Tesla eigenen
    Ladestationen überholt. Die Kosten sind hier 23 Cent pro kw.

    Gerade hat Tesla in Chine eine Fabrikationstraße für
    die jährliche Fertigung von 10.000 Ladesäulen fertiggestellt.

  2. S. el Hamami meint

    11.02.2021 um 14:05

    Wo kann man den passenden Link zur Ausschreibung finden, bitte

    • Stefan meint

      11.02.2021 um 17:33

      Die Ausschreibung kommt im Sommer, wenn das Gesetz durch den Bundestag (und ggf. Bundesrat) beschlossen ist. In der Ausschreibung stehen dann die interessanten Details wie Preisgrenzen / Zugang zu alternativen Ladeanbietern.

  3. Jörg2 meint

    11.02.2021 um 10:21

    Leider ist im Gesetzesentwurf nicht darüber zu lesen, ob dem Ladekartensystemen das Leben schwer gemacht wird.
    Bin gespannt, was die Ausschreibungsunterlagen dann dazu hergeben.

  4. Fabian Eiberger meint

    11.02.2021 um 09:34

    Bitte auch installieren an autobahnleeren Flecken wie am Nordufer des Bodensees

    • Bär (NL) meint

      11.02.2021 um 11:55

      Und auch gerne mitten im Schwarzwald, obwohl ich bei Edeka in Titisee-Neustadt bereits ein 50-kW-Ladegerät einsetzen konnte.

      (übersetzt von Google)

  5. Bär (NL) meint

    11.02.2021 um 09:15

    Bitte installieren Sie nicht nur Schnellladegeräte entlang von Autobahnen, sondern auch mitten in wichtigen Touristengebieten wie dem Sauerland und der Fränkischen Schweiz.

    Wir Holländer geben dort gerne unser Urlaubsgeld aus. :) :)

    (übersetzt von Google)

  6. Flo meint

    11.02.2021 um 08:57

    Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.

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