Ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat soll Elektroautos als Dienstwagen attraktiver machen. Künftig kann bei der Berechnung des geldwerten Vorteils des elektrischen Dienstwagens ein um die Batteriekosten geminderter Betrag geltend gemacht werden. Die Regelung gilt sowohl für reine Elektroautos als auch für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb. Einfache Hybridautos ohne Steckdosenanschluss sind ausgenommen.
Im Detail sieht das Gesetz vor, den steuerlich angesetzten Listenpreis für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2013 zugelassen werden, um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batterie zu mindern, maximal um 10.000 Euro. In der Regel haben die Akkus moderner Elektroautos eine Kapazität von 15 bis 25 Kilowattstunden.
Für einen Nissan Leaf mit seinem 24-kWh-Akku setzt das Finanzamt demnach nicht mehr 34.000 Euro, sondern nur noch 24.000 Euro an. Dadurch sinkt die nach der Ein-Prozent-Regelung berechnete Steuerlast. Der Nutzer muss dann nicht mehr 340 Euro, sondern nur noch 240 Euro versteuern.
Zeitlich begrenzter Steuervorteil
Doch der Steuervorteil ist zeitlich begrenzt: Für ab 2014 angeschaffte Elektroautos sinkt der Minderungsbetrag jährlich um 50 Euro je Kilowattstunde. Ebenso sinkt der Maximalbetrag um 500 Euro pro Jahr.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt den Nachteilsausgleich für Elektroautos. Er sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Markthochlauf, so Verbandschef Matthias Wissmann. Wer ein Elektroauto als Firmenwagen wähle, werde nun zumindest steuerlich nicht mehr benachteiligt.
Dem Gesetz hat der Bundestag bereits zugestimmt. Zuvor war der Entwurf bereits im Vermittlungsausschuss abgenickt worden. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als reine Formsache.