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Neues Elektroauto-Gesetz soll 2015 in Kraft treten

06.08.2014 in Politik | 3 Kommentare

Elektroauto-Foerderung

Die von Verkehrsminister Dobrindt angekündigten Privilegien für Elektroautos werden langsam konkret: Er und Umweltministerin Barbara Hendricks haben ihren gemeinsamen Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickt. „Noch im Sommer“ soll sich das Kabinett damit befassen, heißt es der SZ zufolge in einem Papier des Verkehrsministeriums. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Februar 2015.

Den vielen Bedenkenträgern, wie etwa die Berliner und Münchner Verkehrsbetriebe (wir berichteten), nimmt das Verkehrsministerium bereits im Vorfeld die Sorge: „Die Kommunen können, sie müssen diese Privilegien aber nicht einräumen“, stellte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums klar. Jede Stadt darf also frei entscheiden, ob und welche Busspuren sie für Elektroautos freigeben will, ob Parkplätze an Ladesäulen nur von Elektroautos genutzt werden dürfen und ob Elektroautos auf ausgewiesenen Parkplätzen kostenlos parken dürfen. Zudem können Städte Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen – etwa zur Luftreinhaltung oder zum Lärmschutz – erlassen.

Sonderkennzeichen für begünstigte Fahrzeuge

Um besser überwachen zu können, dass die geplanten Privilegien nur von Berechtigten genutzt werden, planen Dobrindt und Hendricks eine besondere Kennzeichnung der begünstigten Fahrzeuge: Dazu sollen neben reinen Elektroautos auch Hybridautos sowie Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenautos gehören. Die Minister haben sich der FAZ zufolge darauf geeinigt, dass die Fahrzeuge ein besonderes KFZ-Kennzeichen bekommen sollen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollen von den Privilegien profitieren: Da sie kein besonderes Kennzeichen erhalten können, ist eine Kennzeichnung über eine Plakette vorgesehen.

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Via: Süddeutsche Zeitung & Frankfurter Allgemeine
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. marcus werner meint

    25.08.2014 um 23:23

    H2o_Ecar_Hybrid ;O)
    im Kofferraum eine Drycell zwecks Wasserstofferzeugung
    auf dem Dach & Motorhaube kommt Photovoltaik zwecks Laden am Tag.
    Ecar Antrieb für Kurzstrecke & Wasserstoffantrieb für Langstrecke
    Die Photovoltaik erzeugt Strom oder Wasserstoff…..
    Sollte durch schlechtwetter wenig erzeugt werden können, laden wir via
    Ladeanschluß1 Stecker herkömmliches Stromnetz 12v/230v/380V
    Ladeanschluß2 Kabellos

    wer brauch schon Tankstellen?

    H2o_Ecar_Hybrid CEO

  2. starkstrompilot meint

    06.08.2014 um 11:02

    Hybride mit Verbrennungsmotor als Hauptantrieb sind keine Elektroautos. Es sind Verbrenner mit Schwungspeicher. Auch die PlugIn-Hybriden. Die elektrischen Reichweiten sind lächerlich.
    Wasserstoffautos? Sind das Autos, die Wasserstoff im Verbrennungsmotor verbrennen? Gehören da auch nicht hin. Genau so umweltschädlich wie Benzinkutschen. Der Wasserstoff ist rein fossil erzeugt und wird auch noch bei miesem Wirkungsgrad verbrannt.
    Es sollten nur E-Fahrzeuge inkl. Brennstoffzellenautos und Elektros mit Range extender drin sein.
    Außerdem brauchen wir keine Privilegien auf der Busspur, sondern die Stinker brauchen Nachteile: Fahrverbotstage z.B. .Wer kauft sich denn ein E-Auto, weil er die Busspur benutzen darf? Welche und wo denn?
    Wir brauchen ein einheitliches Ladenetz und Ladeinstallation in der heimischen Garage. Mehrwertsteuer aussetzen wäre auch gut.
    Aber diese Dinge kosten halt Geld und im Herstellerland Deutschland könnte das das falsche Signal sein, glaubt die Industrie. Bis es dann zu spät ist. Es fehlt das klare Bekenntnis, eine vorhandene Industrie völlig umzukrempeln. Aber nur so wird Deutschland weiterhin eine Technologieführerschaft einnehmen. Sonst macht es ein anderer. So wie beim Technologiewechsel in der TV-Geräte-Branche.
    Euer Starkstrompilot

    • Tesla-Fan meint

      06.08.2014 um 15:41

      „Wir brauchen ein einheitliches Ladenetz und Ladeinstallation in der heimischen Garage.“

      JA, das brauchen wir unbedingt!!

      Elektroauto-Förderung, die Herrn Dobrint NICHTS kostet wäre z.B. auch ein Rechtsanspruch auf einen (selbstbezahlten) Ladeanschluss in der (Tief-) Garage.
      Versuch mal als Mieter in einer Wohneigentümergemeinschaft wo 2/3 eigennutzende Eigentümer und 1/3 Mieter (Eigentum im Streubesitz) so einen Anschluss legen zu lassen.
      Es geht nicht. Irgendein Neunmal-Gescheiter stellt sich immer quer.

      Deutschland ist leider zum Land der Verhinderer verkommen. :(

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