Dobrindts Pläne zur Förderung der Elektromobilität stoßen auf weitere Kritik: Elektrisch betriebene Fahrzeuge sollten mittels einer Plakette ähnlich der Umweltplakette gekennzeichnet werden, fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG).
Statt eines Sonderkennzeichens ließe sich mit der Plakettenlösung zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermeiden. Außerdem sei nur so eine einheitliche Lösung möglich, da im Ausland zugelassene E-Fahrzeuge laut Gesetzentwurf durch eine Plakette gekennzeichnet werden sollen.
Die notwendige Infrastruktur für die Plakettenvergabe in Deutschland sei ohnehin bereits vorhanden. „Wie bei Umweltplaketten sollte diese Vergabe über die Zulassungsbehörden, die Überwachungsorganisationen und die berechtigten Kfz-Betriebe erfolgen“, so ein Sprecher. Eine Beschränkung der Ausgabe auf die Zulassungsbehörden lehne der ZDK hingegen ab.
Zudem wünscht sich der ZDK, dass zusätzliche Anreize für den Kauf eines E-Fahrzeugs geschaffen werden, z.B. die Möglichkeit einer Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten für das erste Nutzungsjahr bei gewerblich gemeldeten Fahrzeugen.
Gerade die dadurch besonders angesprochenen Anbieter regionaler Dienstleistungen – etwa Handwerk, Pflege oder Kurierdienste – könnten dafür sorgen, dass eine nennenswerte Zahl von Elektrofahrzeugen auf die Straße komme, die als Wegbereiter der Elektromobilität fungierten.
Forderung nach umfassender Ladeinfrastruktur
Unabdingbar sei ferner die Schaffung einer Ladeinfrastruktur, die von allen Elektrofahrzeugen genutzt werden könne. Deshalb dürfe es keine einseitige Ausrichtung der Schnellladeinfrastruktur auf die europäische CCS-Norm (Combined Charging Standard) geben, da ein hoher Anteil von Elektrofahrzeugen nur über eine CHAdeMO-Schnittstelle (etwa der Nissan LEAF) verfüge und an solchen Stationen folglich nicht geladen werden könnte.
Das Beispiel anderer Länder zeige, dass Multicharger-Ladestationen, die beiden Standards gerecht werden, ohne ins Gewicht fallende Mehrkosten errichtet werden könnten.
starkstrompilot meint
Bezahlt Herr Dobrindt dann mein neues Kennzeichen? Nicht? Dann will ich auch keins. Was für eine Schnapsidee ist denn das?
CCS ist nicht die europäische Norm. Der Typ2-Stecker ist von der EU festgelegt worden. Außerdem bietet CCS schnellladen nur mit Gleichstrom. Den gibt es aber nur an sehr teuren Ladesäulen. CCS unterstützt also ein proprietäres System. Wechselstromsäulen mit Typ2-Stecker sind sehr viel billiger. Außerdem bekommt man Schnellladewechselstrom an jeder roten CEE-Steckdose. Ich werde und würde mir jedenfalls nie ein Auto zulegen, das an einer CCS-Ladesäule laden müsste.
Den einzigen Gleichstrom, den ich akzeptiere, ist der von Tesla an den Superchargern, denn der ist gratis. Könnt euch ja überlegen, ob’s den CCS- Gleichstrom auch gratis gibt, dann überleg ich’s mir nochmal.
Euer Starkstrompilot