Ohne wesentliche Änderungen hat das Kabinett den von Bundesminister Alexander Dobrindt und von Bundesministerin Barbara Hendricks eingebrachten Entwurf eines Elektromobilitätsgesetzes beschlossen (hier als pdf).
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
„Mit unserem Elektromobilitätsgesetz schaffen wir zusätzliche Anreize für Elektromobilität. Kommunen können künftig entscheiden, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen. Zum Beispiel durch kostenfreies Parken oder spezielle Zufahrtsrechte. Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Verbunden mit einer steigenden Auswahl an E-Modellen und einer anwachsenden Zahl an E-Autos auf den Straßen wird der Absatz weiter ansteigen.“
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
„Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, die Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht. Etwa aus Gründen der Luftreinhaltung. Gleichzeitig schaffen wir die Grundlage dafür, dass alternative Mobilitätsformen in der Stadtentwicklung besser berücksichtigt werden können.“
Wesentlicher Regelungsinhalt des Gesetzes
- Definition der zu privilegierenden Elektro-Fahrzeuge
- Kennzeichnung über das Nummernschild
- Park- und Halteregelungen
- Nutzung von Busspuren
- Aufhebung von Zufahrtsverboten
Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen reine Elektroautos, besonders umweltfreundliche Plug-in-Hybridautos und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Bei Plug-in-Hybriden ist eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer einzuhalten oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometer vorzuweisen (bzw. 40 Kilometer ab 2018).
Im Inland zugelassene Fahrzeuge sollen eine Kennzeichnung auf dem Kfz-Kennzeichen erhalten. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollen ebenfalls von den Privilegien profitieren dürfen. Da sie kein besonderes Kfz-Kennzeichen erhalten können, ist eine gesonderte Kennzeichnung über eine Plakette vorgesehen. So ist sicher gestellt, dass Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr für Ordnungskräfte und andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind.
Die Kommunen erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen (aus Gründen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes) anzuordnen oder einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist und dadurch der ÖPNV nicht behindert wird. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30.06.2030 befristet.
Weitere Anreize gefordert
Das Nein zu Kaufpreis-Prämien begründete Dobrindt damit, „dass dann Kaufpreise erhöht werden und nicht die Attraktivität“. Die Autoindustrie sprach von einem richtigen Schritt. Der Branchenverband VDA fordert aber weiter auch steuerliche Anreize. „Damit die Elektromobilität richtig Fahrt aufnimmt, sollte die Politik den Hebel zuerst bei den Firmenwagen ansetzen“, erklärte VDA-Präsident Matthias Wissmann. Unternehmen, die E-Autos anschaffen, sollten Kosten von der Steuer absetzen können.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die Pläne bereits im Vorfeld als „Privilegierungsgesetz für große und schwere Hybridautos“. Es bediene vor allem Interessen der Hersteller von Luxusautos. Ähnlich äußerte sich der Umweltverband NABU: „Zukünftig soll nach dem Willen der Bundesregierung auch ein Porsche Cayenne mit elektrischer Reichweite von 30 Kilometern auf diesen Busspuren fahren.“ Auch die Grünen monierten, gefördert würden in erster Linie schwere Gelände- und Sportwagen mit E-Motor deutscher Hersteller.
Tesla-Fan meint
Ja wie geil ist das denn – ich darf mal 100m in der Busspur rumstehen. Nur zu dumm, das der mittlere Ring in München keine Busspur hat.
Da bleibe ich doch lieber bei meinem Pedelec und fahr quer durch allerlei Parks und Bahnwege…
Ich will gar keine Geldprämie vom Staat, wenn ich ein Elektroauto kaufe, ich will Rechtssicherheit als Mieter, dass ich eine Lademöglichkeit in die Tiefgarage schaffen lassen darf. Ich würde die Ladesation auch komplett selbst zahlen – ich will gar nichts geschenkt.
Erbsenzähler und Bedenkenträger in Hausverwaltungen verweigern genau das regelmäßig mit Hinweis auf vermeintlich unklare Haftungslage, ich kenne mehrere Beispiele in meinem Bekannten- und Kollegenkreis.
Das habe ich auch kürzlich beim Verkehrsministerium angefragt, ob und wann so ein Gesetz (was die Politik NICHTS kosten würde) durchgeschoben würde.
Antwort, ja es gab sogar eine – bla, bla, bla, fasel….
Als Mieter bzw. für Laternenparker fällt die schöne neue Welt nämlich -leider- regelmäßig aus!
Botond meint
Als möglicher Käufer eines Elektroautos interessieren mich keine Busspuren oder sonderkennzeichen, sondern starke staatliche Förderung der Infrastruktur (will ja auch mal ne längere Fahrt machen) und insbesondere finanzielle Anreize. Ging doch bei der Verschrottungsprämie auch. Solange sowas nicht kommt bleibe ich bei meinem Diesel und für kürzere Fahrten in die City beim Pedelec und Mountainbike.
Starkstrompilot meint
dieses Gesetz ist ja mal wieder Dobrindt-mäßig, also grober Unfug und überhaupt nicht zielführend. Den will ich sehen, der sich wegen dieses Gesetzes ein E-Auto kauft. Man sollte viel eher die Nachfrage durch Zuschüsse wie z.B. Mehrwertsteuererlass erhöhen. Schließlich heißt es ja immer, Elektros wären zu teuer.
Wie wäre es denn mit Fahrverboten für Stinker wie bei den Feinstaubplaketten. Wer nicht die Elektroplakette hat, kommt nicht mehr in die Stadt. Dann wird’s schön ruhig in den Innenstädten.
Euer Starkstrompilot