Die erste Ladesäule nach dem neuen „Berliner Modell“ ist in Betrieb. Die Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bieten ab sofort barrierefreien Zugang für die meisten E-Mobil-Fahrer. Ab Juli 2016 müssen in Berlin alle Ladesäulen im öffentlichen Raum diesen Standard einhalten.
Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler freute sich, dass es in Berlin gelungen sei, „die Informationsangebote zu vereinheitlichen und die Unterschiede bei der Anmeldung an den Ladesäulen zu beseitigen. Erstmals in Deutschland wird eine Ladeinfrastruktur mit einfach zu bedienender Benutzeroberfläche realisiert.“
Das „Berliner Modell“ sieht eine einheitliche Ladekarte für Fahrzeuge für den Zugang zu allen Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum vor – unabhängig vom Betreiber der Ladeinfrastruktur. Die Ladesäulen erhalten ein einheitliches Design, die Anmeldung an den Ladesäulen und ihre Nutzung werden einheitlich. Eine Informationsplattform bei der Verkehrsinformationszentrale Berlin bündelt anbieterneutral alle Standort- und Technikinformationen der Ladesäulen und bietet Echtzeit-Informationen über deren Verfügbarkeit.
Als anbieterunabhängige Plattform übermittelt sie zugleich die Zugangsberechtigungen aller Kunden an alle Ladesäulen und erfüllt damit die Forderung des Datenschutzes nach Datensparsamkeit. Bis Mitte 2016 werden 400 Wechselstrom-Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum errichtet, die dem „Berliner Modell“ entsprechen. Deren Standorte sind vom Land Berlin vorgegeben. Anfang 2016 schließt eine weitere Ausbauphase bis zum Jahr 2020 an. Die Anzahl der Lademöglichkeiten und die eingesetzte Technik hängen dann vom nachgewiesenen Bedarf ab.
Getankt wird mit Ökostrom
Die Ladesäulen nach dem Berlin-Standard werden von der Allego GmbH, einem Tochterunternehmen der holländischen Alliander-Gruppe betrieben. The New Motion Deutschland GmbH ist verantwortlich für die Abrechnung und bietet als Mobilitätsanbieter eine Ladekarte an.
Wichtiges Element des Berliner Modells ist die erstmals vertraglich festgelegte Auflage, zum Laden nur Strom aus Erneuerbaren Energien einzusetzen, der im Herkunftsnachweisregister erfasst wird.
Weitere Informationen zum Berliner Modell gibt es unter www.be-emobil.de
Twizyfahrer meint
Warum nicht bezahlen mit der EC Geld Karte, einfacher gehts doch nicht und Datenschutzprobleme gibts auch nicht. Funktioniert doch an jedem Zigarettenautomaten.
WO IST DAS PROBLEM
Gert B. Büttgenbach meint
Das Problem mit der EC-Geldkarte ist, dass es kein „Stromroaming“ unterstützt. Dieses Konzept wurde zugleich von der Energiewirtschaft in unheiliger Allianz mit der Forschungslandschaft erfunden, versprach es doch Kundenbindung und Fördergelder. Der feuchte Traum sieht so aus: Jeder E-Fahrzeughalter soll sich seinen eigenen Energieversorger aussuchen können. Wenn er dann an einer Säule lädt, die von einem fremden Energieversorger versorgt wird, sollen die beiden die gelieferte Leistung unter einander verrechnen können, schließlich fallen ja auch Durchleitungsgebühren für den Netzbetreiber an, der aus rechtlichen Gründen nicht identisch mit dem Energieversorger sein darf. Die Rechnung soll dann der eigene Energieversorger stellen, schön säuberlich aufgeschlüsselt, wie bei der Handy-Rechnung. Das Problem: Die Energieumsätze an Ladesäulen im öffentlichen Raum sind in der Regel so gering, dass der bürokratische Aufwand dahinter (Verwaltung von Zugangskarten, Abrechnung durch gemeinsame Clearing Center, teure IT-Systeme für die Rechnungsstellung, Beschwerde-Handling, Mahnwesen,…) die Margen locker aufrisst. Das haben die Energieversorger bereits erfasst und verspüren nun wenig Lust, dieses System noch weiter auszubauen. Aber es sind ja Hundertausende wenn nicht Millionen ausgegeben worden für Modellregionen mit schönen Ladesäulen und Doktorarbeiten sind geschrieben worden. Der Rückzug aus diesem Overkill käme einem Gesichtsverlust gleich. Also sehen wir weiterhin diese schönen Pressefotos und man feiert die zonenübergreifenden Zugangskarten mit Gemeinschaftslogos. Kleinstaaterei im 21. Jahrhundert. Dabei interessiert es den reisenden E-Mobilisten nur in zweiter Linie, wo er seinen Strom herbekommt, Hauptsache er darf überhaupt an die Quelle!
Twizyrider meint
Sag ich doch, ist doch alles Blödsinn. Ganz einfach: Geld gegen Ware (Strom)
Darf wegen mir auch unterschiedlich kosten, aber wer braucht dafür ne Rechnung? Da kostet doch der Verwaltungsaufwand mehr.
Bei mir in der Nachbarschaft steht an der Tankstelle ne Säule nagelneu und jetzt abgeschaltet wegen der Abrechnung bzw. Bezahlung des Strom. Der Betreiber hat Angst in den Ruin geladen zu werden. Rechnen kann halt in D auch keiner mehr.
Gert B. Büttgenbach meint
Die Einrichtung „barrierefreier“ Ladesäulen zu feiern, ist schlicht lächerlich. Der Zugang zur Stromversorgung war vor Einführung der Elektranten mit RFID-Kartensteuerung für Kenner der E-Mobilität überhaupt kein Thema, schließlich hat jeder Marktplatz, jeder Wohnmobilstellplatz, jeder Handwerksbetrieb, jede Baustelle, jeder Bauernhof, viele Gasthäuser und fast jeder Hausbesitzer eine Außensteckdose, über die man seit Jahrzehnten mit dem bewährten CEE-Stecker Energie beziehen kann. Abgerechnet wird mit der Geldmünze in die Kasse des Betreibers. Der selbst auferlegte Zwang zum Ökostrom ist zusätzlich albern, versuchen doch durchweg alle Energieversorger ihren Strom-Mix in dieser Hinsicht zu verbessern. Anlass Ladesäulen im öffentlichen Raum zu feiern hätte man nur, wenn jemand endlich ein paar aufstellt, die simple mit dem Parkticket freigeschaltet werden können.
Great_Cornholio meint
Gute Idee, mit dem Parkticket! Das gibt es schon seit zwei Jahren in Frankfurt am Main ! Drei mal dürfen Sie raten was für ein Auto genau vor dem Ticketautomat mit Ladesäule steht, und Ob dieser Platz für ein E-Auto freigehalten werden muß. Richtig! Ein Auto mit Verbrennungsmotor und der Parkplatz ist NICHT für E-Autos reserviert.
Das ist die traurige Realität, wenn eine Stadt in einer Geltungszwang auf Inkompetenz trifft. Das i-Tüpfelchen ist dann die Beratungsresistenz der Verantwortlichen.
Gert B. Büttgenbach meint
Leider lässt die StVO das Reservieren von Parkplätzen nicht zu. Hier hätten Bund und Länder sinnvoll zur Unterstützung der E-Mobilität nachregulieren können. Anstatt dessen versteigrt sie sich die Politik in gebührenfreie Parkplätze, die dann prompt ganztägig von ein und demselben E-Mobil-Pendler oder Car-Sharing-Fahrzeug blockiert werden. Ladesäulen in der Innenstadt, die dafür gedacht sind, Energiemengen für die Kurzstrecke bis 100 km abzugeben, sollten maximal für 3 Stunden belegt werden dürfen. Wenn für die Nutzung Parkgebühren erhoben werden, wird automatisch für die Fluktuation gesorgt sein. Verbrenner, die Ladesäulen blockieren, sollten konsequent abgeschleppt werden. Jedoch,… siehe oben…