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Elektroauto bekommt eigenes Kennzeichen

14.09.2015 in Politik von Thomas Langenbucher | 3 Kommentare

elektroauto-kennzeichen-nummernschild

Bild: VW

Die Einführung von Vergünstigungen und Privilegien für Elektroautos werden von der deutschen Bundesregierung schon länger diskutiert, als erster Schritt soll schon bald ein neues Nummernschild mit einem E im Kennzeichen eingeführt werden berichtet Bild am Sonntag.

Die Neuerung soll laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nicht nur einen „echten Erkennungseffekt“ schaffen, sondern Besitzern eines Elektroautos auch das Fahren auf Busspuren und kostenloses Parken ermöglichen. Ergänzend sollen bis 2017 hunderte Schnellladestationen und die entsprechenden Parkplätze entlang deutscher Autobahnen entstehen.

Die neuen Kennzeichen sollen für alle Elektroautos gelten, aber nicht für alle Hybridautos: Ein „E“ im Nummernschild erhalten nur die Fahrzeuge, die sich von außen mit einem Stecker aufladen und mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fortbewegen lassen – sogenannte Plug-in-Hybride. Wann konkret die ersten Nummernschilder vergeben werden sollen, gab das Verkehrsministerium bislang nicht bekannt. Dies werde jedoch „in Kürze“ geschehen und die notwendigen Verwaltungsvorschriften demnächst in Kraft treten.

Unklar ist, was Dobrindt mit der Äußerung „außerdem werden die E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit“ meint – denn bereits heute gilt: Autofahrer, die bis zum 31. Dezember 2015 einen Neuwagen mit Elektromotor kaufen und erstmals zulassen, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Ab Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos allerdings nur noch für fünf Jahre.

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Via: Bild am Sonntag & Zoll.de
Tags: E-Auto-Kennzeichen, FörderungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Harald Geisbauer meint

    27.09.2015 um 20:40

    Es ist schön wenn Fahrer von Elektroautos Vorteile eingeräumt werden.
    Der 1. Vorteil, das Erlassen der KFZ-Steuer, gilt schon seit Jahren und ist nicht neu.
    Der 2. Vorteil, freies Parken für e-Fahrzeuge und der 3. Vorteil, benutzen der Busspuren, wird von jeder Kommune eigenständisch entschieden. Woher weiss ich als e-Fahrzeugfahrer in welcher Kommune, Stadt, Landkreis, welche Regelung gilt? Stehen an allen Einfahrtstrassen Schilder die für Aufklärung sorgen?
    Warten wir ab wie die Umsetzung aussehen wird.

  2. Starkstrompilot meint

    16.09.2015 um 11:52

    Hybriden sind nur dann Elektroautos, wenn der Hauptantrieb ein Elektromotor ist. Alles andere ist Greenwashing. Ach so, das können die deutschen Hersteller nicht. So ein Pech.
    Wieviel unsinnigen Verwaltungsaufwand will man denn für dieses Fördergesetzchen noch aufbringen? Wieder mal nichts als heiße Luft.

  3. Hirschberg Olaf meint

    14.09.2015 um 15:26

    würden ja gerne , wie sieht es mit zuschlägen aus ?
    Am besten umrüsten , damit das Schätzchen in der Familie bleibt .

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