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Mercedes-Benz GLC: Sport-SUV ist bestellbar, Plug-in lässt auf sich warten

11.07.2016 in In der Planung von Thomas Langenbucher | 6 Kommentare

Mercedes-GLC-Plug-in-Hybrid

Bild: Daimler

Zum Verkaufsstart des neuen Mercedes-Benz GLC SUV-Coupés stehen vorerst nur drei Varianten bereit. Kunden haben zunächst nur die Wahl zwischen zwei Dieselantrieben und einem Benziner. Wer einen Plug‑in-Hybrid – den GLC 350 e – haben will, muss sich leider noch etwas gedulden: Die Preise für den Doppelherz-SUV sollen erst Ende 2016 bekannt gegeben werden. Der Grundpreis für die Basisversion (der Benziner GLC 250) beträgt 49.444,50 Euro.

Der Plug-in-Hybride schafft bis zu 34 km rein elektrisch und damit emissionsfrei, die elektrische Höchstgeschwindigkeit liegt dank den 85 kW / 116 PS des Elektromotors bei 140 km/h. Der herkömmliche Motor des GLC 350 e stellt mit 155 kW / 211 PS die Hauptantriebsquelle, beide Motoren zusammen entwickeln ein Drehmoment von 560 Nm. Der Sprint auf 100 km/h gelingt in nur 5,9 Sekunden. Der Verbrauch liegt laut Norm bei 2,6 Litern, was einem CO2-Ausstoß von 60 g/km entspricht.

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Via: Daimler
Tags: Mercedes GLCUnternehmen: Daimler, Mercedes-Benz
Antrieb: Hybridfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. JoSa meint

    11.07.2016 um 16:46

    Kann man eigentlich Autohersteller, die in ihre Fahrzeuge Verbrennungsmotore einsetzen, wegen Körperverletzung anklagen ?

    *hust keuch*

    • orinoco meint

      11.07.2016 um 18:01

      Körperverletzung stellt eine Straftat dar. Hier hat der Staat das Anklagemonopol. Als Bürger(sklave) kannst du nur Strafanzeige stellen. Ob daraus eine Anklage wird entscheidet die Staatsanwaltschaft ziemlich nach freiem Gusto. Grundsätzlich kannst du aber jeden, auch Firmen, zivilrechtlich verklagen z.B. auf Schadenersatz, so du ihnen eine Schädigung deiner Person nachweisen kannst. Nur auch hier gilt: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Es ist davon auszugehen, dass die Gegenseite sich die besten Anwälte leisten kann und eine Klage abzuwehren. Ich empfehle daher zuerst einen Grundkurs Jura und bürgerliches Recht, sowie ein Studium der Zivilprozessordnung ZPO.

    • Horst meint

      11.07.2016 um 21:46

      Mit dieser „Körperverletzung“ Sache kommen Sie nicht weiter im Leben. Zucker oder Schweinefleisch ist 1.000x gifter fürs Leben…

      Sie machen Sie auch keine Freunde, wenn Sie gegen den Wind pinkeln. Geniessen wir das elektrische Fahren, am besten mit eigen PV Strom und lassen uns bespaßen, wenn die brains auf der linken Spur mit ihren TDIs wieder mal das gesamte Hirn ausschalten, um 3 min. früher am Stauende oder 5 Sekunden auf der Landstraße früher beim nächsten Kreisverkehr anzukommen….

      Lassen wir denen doch den Spaß, ist sonst nix los bei denen!

  2. Andilectric meint

    11.07.2016 um 09:16

    Der ökologische Sinn hinter diesem Plug-In habe ich noch nicht ganz erfasst. Die 2,6 Liter glaubt ja eh kein Mensch. Denke, der Verbrauch liegt statt 12 Liter beim „normalen“ Benziner halt dann bei 9 Litern (Praxisverbräuche) oder so. Dazu kommen dann noch einige KWh für den Akku und schon ist die Ökobilanz irgendwie genauso sch… Wenn dann sollte Mercedes halt gleich nen richtigen Stromer bauen. Alles andere sind nur Feigenblätter.

    • Thrawn meint

      11.07.2016 um 17:14

      Plugin-Hybride brauchen nur die Hersteller wegen dem CO2 Flotten Austoss, damit sie weiter die 15 Liter Säufer verkaufen können, sonst wegen nichts. Daher auch die ganzen Ankündigungen von wegen E-Autos. Mit Ökologie hat das nichts zu tun.

    • Horst meint

      11.07.2016 um 21:42

      Das beste oder nichts.

      wobei sich die Frage stellt, was das beste eigentlich bedeutet? Das beste für das Unternehmen, oder für den Käufer? Werbesprüche sind derweilen nichtssagend…

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