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Ladesäulenverordnung: Elektroauto-Laden soll einfacher werden

31.03.2017 in Aufladen & Tanken, Politik | 13 Kommentare

Ladesaeulenverordnung–Elektroauto-Laden-soll-einfacher-werden

Bild: BMW

Die Bundesregierung hat diese Woche Änderungen an der Ladesäulenverordnung für Elektrofahrzeuge beschlossen. „Die Neuregelungen werden das Laden von Elektrofahrzeugen deutlich benutzerfreundlicher machen. E-Autos lassen sich künftig genauso flexibel laden wie Benziner. Das wird zusätzliche Nutzergruppen von der E-Mobilität überzeugen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

In Zukunft sollen Stromer-Fahrer flexibel alle öffentlichen Ladestationen nutzen können, auch wenn sie keinen Vertrag abgeschlossen haben. Der Betreiber eines Ladepunktes soll das punktuelle Aufladen des Elektrofahrzeugs an einer Ladesäule unentgeltlich, mittels Bargeld, eines gängigen kartenbasierten Bezahlsystems oder eines webbasierten Systems ermöglichen. Zusätzliche Dienste wie bspw. SMS-Zahlung können auf freiwilliger Basis angeboten werden. Die Menüführung zum Aufladen und Bezahlen muss mindestens in Deutsch und Englisch zur Verfügung stehen.

Ausnahmen sieht die Ladesäulenverordnung lediglich für kleine Ladepunkte mit einer Leistung von höchstens 3,7 Kilowatt vor. Auch bestimmte Steckervorgaben finden hier keine Anwendung. So sollen auch andere Elektrofahrzeuge, wie z.B. Elektroscooter oder Pedelecs unterstützt und Laternen-Laden gefördert werden.

„Solange nicht deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind, rechnen sich die öffentlichen Ladesäulen allerdings häufig nicht. Um diese Henne-Ei-Problematik aufzulösen, ist das Ladesäulen-Förderprogramm weiterhin enorm wichtig. Der zweite Förder-Aufruf muss jetzt schnellstmöglich erfolgen und ein deutlich größeres finanzielles Volumen haben, um den Ausbau zu beschleunigen“, so Kapferer.

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Via: BDEW
Tags: Förderung, LadesäulenverordnungAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Seherr meint

    18.04.2017 um 17:29

    Sicher wird irgend eine Lobby die ihre Felle davon schwimmen sieht, dafür sorgen das E-Autos zur ASU müssen.
    Pelletsheizung sehr sauber,Co² neutral,gefördert mit 3000,- €.Nur 18 Liter Asche/Jahr,
    aber lt.Schornsteinfegerlobby eine Holzheizung,deswegen kommt er jetzt zweimal statt einmal im Jahr.

  2. Is nu so + meint

    31.03.2017 um 23:00

    ich bin ganz froh EUropäer zu sein :-)
    und kann es da nicht ne €uro-Einfache! + EINHEIT-liche
    z.B. * *Prepaid**Auflade**Guthaben**€uro**Geldkarte**
    zum einfachen Abziehen! – des angegebenen! ZAHLEN-Betrages geben ?

    Beim „Stromer“-Kauf würde die mir – der Händler sicher noch,
    wenn’s eben sein sollte, – mit einem „Strom-Bonus“ Personalisieren!
    – von mir aus noch mit PIN

  3. Volker meint

    31.03.2017 um 15:52

    Ich sehe schon das nächste Schlupfloch um der gut gemeinten Regelung auszuweichen: Der Betreiber MUSS EC-Karte anbieten? Ok, bezahlen mit EC kostet das 10-fache (ist ja nicht verboten). Für den sinnvollen Tarif muss sich (immer noch) anmelden und die gleiche proprietäre Technik wie zuvor nutzen (= gefühlt 85 verschiedene Nutzerkarten). Oder man hat einen Tesla und nutzt Supercharger…

  4. Thomas Wagner meint

    31.03.2017 um 13:56

    Die schreiben da:
    „E-Autos lassen sich künftig genauso flexibel laden wie Benziner“
    Aber ich kenne keinen der eine Zapfsäule in der Garage hat ;-)

  5. Leonardo meint

    31.03.2017 um 12:22

    Wichtig ist eine Zeitbasierte Abrechnung um Ladesäulenblockierer fernzuhalten.
    Jeder E-Autofahrer weiß wie schnell es von 0-80% geht und wie lange die letzten 20% dauern. Schnelllader sollten Grundsätzlich bei 80% abbrechen und den Stecker freigeben. Eine Verriegelung am Auto über die 80% hinaus sollte verboten werden.
    Gilt natürlich nur an Ladesäulen mit festangeschlagenem Kabel (ansonsten Diebstahlgefahr)
    Verbrauchsbasierte Abrechnung nur an Ladesäulen unter 3,7 kw Leistung!

    • Landmark meint

      31.03.2017 um 13:08

      Was ist denn mit Dir los? Wenn Du mit deinem Auto 100% laden möchtest weil eine längere Strecke gefahren werden soll, dann komm ich und unterbreche die Ladung! Dann möchte ich Dich sehen… ;-)
      Was alles so verboten werden soll. Irre.
      Wenn in DE 600.000 bis 1.000.000 und mehr Ladesäulen stehen sind alle diese Diskussionen hinfällig.

      • Leonardo meint

        01.04.2017 um 17:58

        Wir haben beide Recht/Unrecht. Ich möchte dich sehen wenn du am einzigen erreichbaren Schnelllader mit extremer Ladenot ankommst und Anwohner XY steht dort bis zum nächsten Morgen angestöpselt. Dem ist es egal, kosten ihm ja die letzten 2 kwh nur 0,60€, egal wie lange es dauert.

    • Peter W meint

      31.03.2017 um 13:49

      Dann muss es aber auch verboten werden an der Tankstelle nach dem Tanken stehen zu bleiben um Snaks einzukaufen.
      Ist doch Quatsch oder?
      Tesla hat da die Lösung längst gefunden. Wenn ein zweites Auto an die Ladesäule kommt kann es den ‚Reststrom‘ des bereits Ladenden nutzen. Und wer länger steht als nötig zahlt Parkgebühren.

      Aber wir brauchen ja eine staatlich organisierte Verordnung!

      • Leonardo meint

        01.04.2017 um 17:48

        Ich fahre aber auch nicht an eine Sprit-Tankstelle stecke den Rüssel rein und geh zum Wandern um danach dann zu bezahlen um wegzufahren. In goingelectric.de sind mittlerweile genügend solche Fallbeispiele zu lesen an denen ein Schnelllader wegen obigem Beispiel über Stunden belegt war. An Chademo wird irgendwo zwischen 80-90% die Ladung automatisch beendet und jeder kann abstecken und sein Auto anstecken (kann nicht sagen ob das der Lader oder das Auto macht). Ich glaube CCS COMBO2 lädt ohne Abbruch durch. Für 100% dauerts auch an einem Schnelllader mehrere Stunden.

  6. Landmark meint

    31.03.2017 um 12:07

    Abrechnung über kWh und nicht über die Zeit! Eine Zeitabrechnung ist ungerecht, zB. da im Winter die Ladezeiten länger sind.

    • Dr.M. meint

      31.03.2017 um 13:54

      War es nicht in Deutschland (und Polen) so, dass nur Stromerzeuger nach kWh abrechnen dürfen? Deswegen hat doch Tesla in diesen Ländern für alle neuen Fahrzeuge bei seinen Superchargern die Abrechnung nach Zeit eingeführt, während in allen anderen Ländern nach kWh abgerechnet wird?
      Zwar werden die Stromversorger (Tesla ist ja zumindest offiziell keiner) viele der Ladesäulen betreiben und dann ist das kein Problem. Wenn aber jemand Drittes das machen will, dann geht das zumindest bisher nur auf Zeitbasis. Oder wurde hier bei der Verordnung auch gleich noch was geändert? Weiss da jemand was zu?
      Und ganz wichtig fände ich auch eine klare und transparente Preisgestaltung!
      Das mit dem Blockerien von Ladesäulen und Nutzung als Parkplatz nach Abschluss des Ladevorganges würde ich ähnlich wie Tesla lösen: Nach 5 Minuten kostet es pro Minute einen saftigen Aufschlag. Die Bezahldaten müssten ja beim Betreiber dann vorhanden sein.
      Nur wird man niemandem verbieten können, seinen Akku zu 100% zu laden – auch wenn man das an der Schnellladesäule zur Schonung des Akkus nicht unbedingt tun sollte – auch wenn es lange dauert. Ich jedenfalls würde mich auch bedanken, wenn mir jemand das Auto vom Ladestrom abhängen würde.

  7. Sparer meint

    31.03.2017 um 10:32

    Wichtig wäre eine leicht erkennbare Information über Abrechnungsmodus und Preisgestaltung an der Ladestelle.

  8. McGybrush meint

    31.03.2017 um 10:17

    Als offizielles Zahlungmittel sollte die Kreditkarte o. Bankkarte Pflicht sein. Wer keine hat holt sie EINE. Betonung liegt auf EINE und kann dan Eropaweit bezahlen. Erbezat dann auch nur EINMAL Gebühr für seine Kreditkarte die er überall nutzen kann.

    Optional
    PayPay etc.
    Web/App
    Münzeinwurf
    Traifbindung über Betreiber

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