Die Bundesregierung hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Der Einsatz von Elektroauto-Taxis soll dadurch in der Praxis deutlich unkomplizierter werden. Konkret können Taxameter und die dazu gehörenden sogenannten Wegstreckensignalgeber jetzt auch getrennt voneinander eingebaut werden. Stromer-Autos, die vom Hersteller nicht in einer Taxi-Ausführung angeboten werden, lassen sich damit leichter zu E-Taxis nachrüsten.
Die geänderte Mess- und Eichverordnung definiert Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. Kfz-Hersteller können nun von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug verbauen. Zudem erhalten Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten.
Die geänderte Verordnung soll auch mit Blick auf die Ladeinfrastruktur für Elektroautos nützlich sein, da die Möglichkeiten erweitert werden, in Ladesäulen Daten zu speichern und diese anzuzeigen.
„E-Autos sind ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität. Gerade die große Taxiflotte in Deutschland bietet hier einen wichtigen Hebel. Mit der heutigen Änderung der Mess- und Eichverordnung erleichtern wir es deshalb Taxiunternehmen, E-Taxis einzusetzen“, so Bundesministerin Zypries.
Peter W meint
Endlich!
Wenn jetzt alle Taxiunternehmen keinen Daimler mehr kaufen, das wäre ein Signal!!
Wird aber nicht passieren.
BR meint
Warum ist bei uns in Deutschland immer alles so schrecklich kompliziert.
Landmark meint
Weil von solchen komplizierten Dingen, 100.000 de Menschen leben. Diese werden den Teufel tun um etwas einfacher zu machen. Es ist ein sich selbst erhaltendes System.