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Elektroauto in der Tiefgarage: „Die Immobilie ist der Schlüssel für den Erfolg“

10.10.2017 in Aufladen & Tanken | 8 Kommentare

Elektroauto-Ladestation-Tiefgarage

Bild: BMW

„Die Immobilie ist der Schlüssel für den Erfolg“, sagt Ulrich Wecker, der Geschäftsführer des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins, der Stuttgarter Zeitung zum Thema Lademöglichkeiten für Elektroautos. Allerdings sei sie auch der Schlüssel für viele Streitigkeiten in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), wie erst vor wenigen Monaten ein Münchner Elektroauto-Besitzer feststellen musste. Denn bei einem Veto der Eigentümergemeinschaft ist es unmöglich, auf dem eigenen Tiefgaragen-Stellplatz eine Ladestelle für seinen Stromer zu installieren. Es brauche einstimmige Beschlüsse, so Wecker, da eine Ladestation als bauliche Veränderung gilt.

Eine schon länger geplante Gesetzesänderung lässt auf sich warten. Bayern, Sachsen und Hessen wollten der Zeitung zufolge die notwendige Mehrheit für Ladestationen senken: Eine doppelt qualifizierte Mehrheit – drei Viertel aller Stimmberechtigten, die zudem mehr als 50 Prozent der WEG-Anteile besitzen – solle reichen, damit ein oder mehrere Elektroauto-Fahrer in der Tiefgarage laden können. Doch die Initiative versandete ergebnislos.

„Die Bundesregierung kündigte an, in der nächsten Legislaturperiode eigene Vorschläge zu machen“, sagt Julia Wagner von Haus und Grund Deutschland in Berlin der Zeitung. Das Thema Laden nehme „an Bedeutung zu. Es gibt immer wieder Streitfälle dazu“, sagt Wagner. Höchste Zeit also, dass sich das ändert.

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Via: Stuttgarter Zeitung
Tags: Ladestationen, RechtAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. kritGeist meint

    16.10.2017 um 16:50

    Ich verstehe auch, dass bisher keine klaren Regelungen dazu gibt. Es müsste die Abstimmung umgekehrt sein, nur wenn eine eindeutige Mehrheit dagegen, mit entsprechenden Begründung, dann keine, ansonsten, auf eigene Kosten mit Fachhandwerkern erlaubt. Diese Probleme zeigen, dass man die Thematik zu sehr verteufelt hat, anstatt aufzuklären. Den informierten Eigentümern müsste auch klar sein, dass es ein Mehrwert für die Gemeinschaft ist, wenn einzelne Wohnungen, die verkauft werden sollen, mit Ladestation bereits bestückt sind oder wenigstens eine vertragliche Vereinbarung bereits vorliegt.
    Eine Option müsste auch sein, dass sich z.B. einzelne Eigentümer zusammenschließen können, um gemeinsam eine aufzubauen, mit 2 Ladepunkten (ala NewMotion), dann muss nicht jeder einzelne aufbauen.

  2. Duesendaniel meint

    11.10.2017 um 21:43

    Die Energiewende nebst technischem Fortschritt scheitert am misstrauischen oder streitlustigen Nachbarn, dem gerade mal wieder etwas quer sitzt. Eine Gegenstimme pro Gemeinschaft genügt und er muss das noch nicht einmal begründen, geschweige denn sich dafür verantworten. Und den einen Blockierer gibt es immer, egal wie klein die Gemeinschaft ist.
    So ernst ist es Deutschland also wirklich mit der Elektromobilität, dass sich die Landes- und Bundesregierung seit Jahren ziert, dafür endlich ein sinnvolles Gesetz zu verabschieden. Der VDA lässt grüßen.

  3. Paul meint

    10.10.2017 um 19:26

    In der Zukunft werden die Hotels und Übernachtungs-Anbieter sowie die Parkgaragen damit werben dass kostenloses Aufladen der Batterien möglich sind, wie man auch heute den WLAN-Empfang fürs Internet kostenlos anbietet. Was man sich noch vor 20 Jahren auch nicht vorstellen konnte.

  4. Christian meint

    10.10.2017 um 09:22

    Da angeblich kaum jemand mehr als 100km am Tag fährt sollte auch ein einfacher Schukostecker und 2,3kW Ladeleistung reichen. Dann sollte auch kein Problem mit dem Hausanschluß entstehen. Wenn möglich dann noch laden erst nach 20 Uhr. Das würde den Netzbetreiber freuen.
    Hört sich erst einmal nach Kompromiß an, aber die Einschränkung ist doch nur minimal. Für ungeplante Fahrten nach Feierabend sollte es dann Schnellader entlang der Strecke geben.

    Wenn die Mehrheit der EVs mit 11kW oder 22kW in einem Mehrfamilienhaus abends gleichzeitig geladen werden sollen, was oft nicht nötig ist, dann wird sich auch ganz schnell der Netzbetreiber melden. Die Verhältnismäßigkeit bleibt oft auf der Strecke bei allen Diskussionen, die durch EVs ausgelöst werden.

    • Tesla-Fan meint

      10.10.2017 um 19:12

      11 kW gleichzeitig sind noch kein Problem.
      Wenn abends alle gleichzeitig eine Pizza in Backofen schieben wird es auch nicht dunkel.

      22kW ist schwieriger, da sollte man wirklich über ein Lastmanagement nachdenken.
      Stellt sich aber die Frage, wie viele das gleichzeitig brauchen – 22kW über Nacht bedeutet es könnten in 8 Stunden 176kWh gezogen werden – so einen großen Akku gibt es aktuell nicht.

      Mit 11kW sind alle derzeit bekannten Autos über Nacht gut bedient.

  5. Der Statistiker meint

    10.10.2017 um 09:08

    Heiliger Bimbam – da geht’s doch nicht um eine Verfassungsänderung! Eine normale Mehrheit müsste doch genügen?
    Eigentlich verstehe ich es grundsätzlich nicht, dass man da abstimmen muss. Man soll das einreichen, und wenn es keine Bedenken/Beschwerden gibt wird es einfach gemacht.

    Mit der „Mehrheit“ der Eigentümer könnte man aber gleich die ganze Garage elektrifizieren, dann würde eine Abstimmung Sinn machen.
    Weiß jemand wie das bei uns in Österreich ist?

  6. BR meint

    10.10.2017 um 08:42

    Auch eine doppelt qulifizierte Mehrheit wird sehr schwer erreichbar sein.

    • Fritz! meint

      10.10.2017 um 14:55

      Aber da kann dann nicht der eine Querulant alles blockieren. Ist zumindest schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

      Am sinnvollsten wäre natürlich das gesetzlich verbriefte Recht auf eine Lademöglichkeit am eigenen Parkplatz/Garage/Stellplatz. Minimum 3,6 kW (blaue CAmpingdose), Kosten trägt der Stellplatzbesitzer oder die Gemeinschafft, wenn gleich für alle Stellplätze Lademöglichkeiten installeirt werden.

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