Wer eine Ladesäule betreibt, sollte die Sicherheit und die Pflichten als Betreiber nicht vernachlässigen, erklärt Theodor Kusemann, bei TÜV Rheinland Experte für Elektrotechnik. „Die größten Risiken beim Laden sind Stromschläge und überhitzende Akkus in Elektroautos. Beides soll die Steuerung der Ladestation verhindern.“
Prüfer von TÜV Rheinland testeten durch Fehlersimulation, ob die Schutzeinrichtungen einer Ladesäule ordnungsgemäß funktionieren. „Diese sicherheitstechnische Einrichtung sollten Betreiber regelmäßig prüfen lassen“, so Kusemann. Denn Betreiber seien sowohl für den Aufbau und Betrieb der Ladepunkte verantwortlich als auch für die Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber der Behörde. Hierzu gehöre der Nachweis der technischen Sicherheit.
Wie häufig eine Ladesäule mindestens geprüft werden muss, wird mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. „Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir Betreibern allerdings, Ladesäulen möglichst jährlich darauf zu überprüfen, ob sie technisch noch in Ordnung sind und alle Sicherheitseinrichtungen funktionieren“, erklärt Kusemann.
Die eigentliche Prüfung der Wechselstrom-Ladesäule (AC) geht relativ schnell. „Prüfer müssen sich zunächst die Unterlagen zur Ladesäule anschauen, dann müssen sie das Gerät öffnen, schließlich lösen sie in der Ladesäule die Gleichfehlerstromerkennung aus“, erläutert Kusemann den Ablauf. Auch eine Sichtprüfung ist notwendig, um defekte Stecker oder Kabel zu erkennen. In einem Protokoll werden die Ergebnisse der Überprüfung dokumentiert. Das Protokoll dient als Nachweis, dass die Ladesäule normengerecht funktioniert – etwa gegenüber Behörden. Für Versicherungen sind solche Prüfprotokolle die Grundlage der Schadenregulierung, sollte einmal etwas passieren.
Michael_ohl meint
Wenn Du ein Ladesäule Faxhgerecht selbst installieren kannst, dann hast Du ja auch ein Prüfprotkol erstellt und kannst uns sagen bei welchem Fehlerstom in welcher Polarität Deine Baox wie schnell abgeschaltet hat, um die Vergleichszahlen für die nächste Prüfung zu haben.
Womit hast Du das gemacht?
MfG
Michael
michael_ohl meint
Ist sowieso nur für Firmen relevant, also hab ich mir den Adapter fürs Prüfgerät bestellt und mach das halt jetzt auch noch im Rahmen der DGUV v3 Prüfung mit.
Da jemanden zu holen kommt nicht in frage. Das Ding auf zu machen geht aber schon mal gar nicht. Bei KEBA und Tesla ist dann die Garantie zuende.
MfG
Michael
Solariseur meint
In D macht der regelmässige e-Check vom Haushalt durch den Elektromeister schon Sinn. Zumal viele Versicherer dann Rabatte gewähren und der Test somit quersubventioniert wird.
Kiste auf und Prüftaste drücken ist bissl flach vom Fach.
Thrawn meint
ABM für unterbeschäftigte TÜV Mitarbeiter?
Noch mehr Bürokratie? Am besten muss in jedem Privathaushalt jedes Elektrogerät alle 2 Jahre zur Überprüfung, sonst…
Kein Betrieb des Wäschetrockners ohne gültige Plakette!
Teslajoe meint
Prüfung o.k.
Das muss sein. Aber bitte nicht schon wieder TÜV.
Ist genauso wichtig wie Tank und Rast.
LG
Gunnie24 meint
Abfahrt. Zum Glück kann ich selber ohne fremde Hilfe ein Wallbox fachgerecht installieren.
Vermutlich werden nun auch alle Toaster und Herde jährlich geprüft :) :) :) :)
eCar meint
Ohhhh, der TÜV sucht neue Bestätigungsfelder…..
CarBodyDesigner meint
Und das alles wegen der TÜV-zertifizierten Silikonimplantate? Oder wegen des Dammbruchs?
David meint
Da sind sie immer eilig dabei. Ich glaube, alle vier Jahre reicht auch, wenn es eine übliche 11 kW Wallbox ist. Privatleute werden ihre Wallbox gleichen Typs nie überprüfen lassen.