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Microlino startet wegen Rechtsstreit wohl erst 2020

07.10.2019 in Autoindustrie, Neues zu Modellen von Thomas Langenbucher | 8 Kommentare

Microlino

Bild: Microlino

Die Schweizer Unternehmerfamilie Ouboter hinter dem Microlino und das deutsche Unternehmen Artega streiten weiter darüber, wer die Elektroauto-Knutschkugel in der bisherigen oder abgewandelter Form auf den Markt bringen darf. Ein Gericht hat kürzlich entschieden, dass Artega vorerst keinen Microlino-Ableger vertreiben darf. Die Ouboters fühlen sich bestätigt, der Artega-Chef will das Urteil anfechten.

Klaus Dieter Frers, Geschäftsführer von Artega und dem deutschen Autozulieferer Paragon, wurde vom Münchner Landgericht per einstweiliger Verfügung untersagt, seine Version eines elektrischen Kabinenrollers im Stil der BMW Isetta zu vertreiben. Frers verbreitete daraufhin in einer Pressemitteilung seine Sicht der Dinge. Er kündigte an, gegen die für ihn „völlig überraschende“ Gerichtsentscheidung vorzugehen.

Der Microlino wurde 2015 von den Ouboters angekündigt. Die Schweizer bieten mit ihrer Firma Micro Mobility Systems bereits seit Jahren erfolgreich Tretroller und E-Scooter an, nun wollen sie mit größeren Stromern expandieren. In Serie sollte den Microlino ab diesem Jahr der italienische Auftragsfertiger TMI produzieren. Nach dessen Übernahme durch Artega erklärte Frers, mit dem Karolino eine eigene, optisch veränderte und technische optimierte Version des Microlino zu planen.

Die Ouboters pochen darauf, als einzige das Design und die Plattform des Microlino vermarkten zu dürfen. Frers hält trotz Rückschlägen vor Gericht daran fest, dass er einen elektrischen Kleinstwagen mit dem Microlino als Ausgangspunkt bauen und verkaufen darf. Er stellte bei der Frankfurter Automesse bereits eine überarbeitete Version unter dem neuen Namen Karo vor und kündigte dessen Auslieferung für dieses Jahr an.

Frers fordert Vertriebsrecht ein

Frers argumentiert, dass „der zwischen TMI und der Micro Mobility Systems AG der Ouboters im Jahr 2016 geschlossene Kooperationsvertrag zur Entwicklung und Vermarktung des Microlino diverse Klauseln“ enthalte, „die kartellrechtlich nichtig sind“. Daher habe Artega International (Nachfolger der TMI) „automatisch die gleichen europäischen Vertriebsrechte am Entwicklungsergebnis, das wegen der 50:50 Kostenverteilung beiden Vertragsparteien gemeinsam zustehe“.

Frers betont in seinem Schreiben, dass für ihn eine Einigung mit den Ouboters und Micro Mobility Systems weiter möglich sei. Er merkt jedoch an: „Ohne ein Entgegenkommen von Micro werden wir rechtliche Schritte einleiten, die eine Vermarktung des Microlino aus anderer Quelle unmöglich machen, weil damit die Rechte von Artega an der Konstruktion verletzt würden.“

Mit einem Marktstart des Microlino in diesem Jahr wird es aufgrund des Streits wahrscheinlich nichts mehr, sagte Oliver Ouboter, einer der beiden Söhne des Micro-Chefs Wim Ouboter, kürzlich dem Handelsblatt-Ableger Edison. Die Familie arbeite zwar intensiv an einem Plan B, also an der Fertigung mit einem anderen Partner, ein Verkaufsstart sei aber erst 2020 realistisch.

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Via: Artega & Edison
Tags: Artega Karo (2015), MicrolinoUnternehmen: Artega, Micro Mobility Systems
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. CvanGoose meint

    11.10.2019 um 22:30

    Ist eigentlich schonmal die Möglichkeit diskutiert worden, dass die ganze Sache nur dem Zweck dient, die Reifung des Mobilitätskonzeptes der Ouboters zum tatsächlich fahrenden Produkt zu verhindern?

    Macht Herr Frers hier vielleicht nur den Frontmann für eine Industriebranche, die es nicht gut finden kann, wenn jemand ihr eigenes Produktkonzept angreift?

    Es ist hierbei vollkommen egal, ob der Microlino in Grundsatzdebatten fast schon religiös zum Messias der Mobilität erklärt, oder als lebensgefährliches Juppie-Spielzeug diskreditiert wird. Letztlich ist doch Jeder frei zu entscheiden ob er so ein Ding kaufen möchte oder nicht.

    Es geht einfach nur darum, dass allein die Wahlmöglichkeit für ein wesentlich anderes Konzept, wenn sie erstmal besteht, natürlich auch genutzt werden wird. Wenn das aber erst mal ‚in der Welt‘ ist, dann kann daraus irgend wann tatsächlich ein Problem für die Etablierten werden. DAS können die nicht wollen.

    Durch den Kauf der TMI sind die Fertigungsanlagen schonmal ‚weg‘. Der vorgebliche Versuch einer Zweitvermarktung, der natürlich vor Gericht landet, wirft dann die Schweizer im schlechtesten Fall um ein paar Jahre zurück, im besten Fall macht er sie fertig.

    Wäre es so, dann wäre es schon ein raffinierter Plan. Als Symphatisant mit dem Leichtfahrzeug hoffe ich freilich, dass er nicht aufgeht. Vielleicht läuft die Sache ja demnächst über Crowd-Funding, also ohne Partner mit divergierenden Interessen. Dafür müssten allerdings die Ouboters ihren eigenen durchaus protektionistischen Weg spürbar abschwächen.

  2. jomei meint

    07.10.2019 um 20:34

    Möchte meinen untenstehenden Kommentar noch ergänzen:
    Herr Frers meint, die Klauseln im Vertrag mit TMI, wonach Micro auch andere Auftragsfertiger zusätzlich einbeziehen darf, sei ein kartellrechtlicher Verstoß und somit rechtlich ungültig?
    Das ist noch so ein Beispiel über die recht kreative Rechtsauffassung von Herrn Frers, man könnte auch sagen: Eine Pippi-Langstrumpf-Rechtsauffassung, ich mach mir die Welt usw.
    Er sollte mal zuerst den Kartellbegriff zur Kenntnis nehmen: Ein Kartell ist ein einseitig interessengeleiteter Zusammenschluss marktbeherrschender Firmen i.d.R. zur Preisfestsetzung, Preissteuerung, manchmal auch Obsoleszenzplanung wie im historischen Glühbirnenkartell, und Marktaufteilung, somit ein Interessenoligopol zur Verhinderung echten Wettbewerbs, jenseits der Legalität. Da Herr Frers nun für den Bau des Microlino einen alleinigen Produktionsanspruch durchdrücken und damit den Markt beherrschen will, richtet sich sein Vorwurf letztendlich gegen sich selbst.

  3. Tom meint

    07.10.2019 um 19:07

    Manche würden meinen es handelt sich um einen Pleitegeier und Raubkopierer!

  4. Sven meint

    07.10.2019 um 15:08

    Einfach nur widerlich.
    Vielleicht aber gleichzeitig eine Chance das Konzept einer E-Isetta sicherheitstechnisch auf den aktuellen Stand zu bringen.
    Das DLR hat da interessante Forschung betrieben (Stichwort SLRV). Man kann ein 450kg Auto crashsicher machen.

  5. jomei meint

    07.10.2019 um 13:23

    Frers:“…weil damit die Rechte von Artega an der Konstruktion verletzt würden.“
    Die Urheberrechte an der Konstruktion hat m.W. immer noch der Konstrukteur, und das ist bekanntlich der Microlino-Erfinder. Der Auftragsfertiger TMI nutzte bis zum Verkauf die Konstruktion für die beabsichtigte Auftragsproduktion. Der Verkauf des Auftragsfertigers ist ohne Micros Beteiligung erfolgt. Soweit mir bekannt, galt für Micro von Anfang an die Bestimmung, auch andere Fertiger zu beauftragen, im Vertrag mit TMI (wenn denn frühere diesbezügliche Nachrichten so stimmen).
    Wenn Artega das anders sieht, muss es mit Micro einen neuen Vertrag aushandeln, oder der Fertigungsauftrag ist wegen Artegas eigenmächtiger Veränderung nichtig geworden und die Produktionslizenz erloschen.
    Soweit meine rechtliche Einschätzung, beruhend auf den Grundkenntnissen über Handels- und Vertragsrecht /BGB, das jeder Studienanfänger in Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht Mitte der 1980er Jahre lernen konnte.

  6. Landmark meint

    07.10.2019 um 11:26

    Warum hat BMW diese Isetta nicht einfach gebaut, schließlich ist das Auto schon 60 +++ Jahre alt.

    • Peter W meint

      07.10.2019 um 17:19

      Vielleicht weil das kein Auto, sondern eine Nostalgiekutsche ist.
      Ich kappier das ehrlich gesagt nicht, wie man sich sowas kaufen kann oder will.

  7. OpaTesla meint

    07.10.2019 um 10:45

    Klaus Dieter Frers ist als gerissener Geschäftsmann bekannt, der nachweislich schon mehrmals über seine eigenen Ansichten gestolpert und pleite gegangen ist.
    Das OLG würde nicht so entscheiden, wenn auch nur der Hauch einer Chance für Ihn bestehen würde.
    Was die Vermarktung angeht, kann es aber sein, dass er die Ouboters tatsächlich in der Hand hat und zu Kompromissen zwingen kann.
    Schon ein ausgeschlafener Fuchs, der Typ.
    Selber nichts entwickeln, Pleite gehen, TMI übernehmen und dann hoffen, etwas vom 220 Mio. € Deal abzugreifen. Schon verlockend, wenn 15.000 Reservierungen vorliegen. Da wird man leicht gierig…

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