Die Stadt München baut die Förderung der Elektromobilität mit einer Anschlussfinanzierung weiter aus: Das bisher mit 10,6 Millionen Euro ausgestattete Programm „München emobil“ wird nun um 4,5 Millionen aufgestockt. Die Mittel wären ansonsten weit vor dem Ende der bis Ende 2020 geplanten Aktion aufgebraucht gewesen.
„Ich finde es großartig, dass das Förderprogramm ‚München emobil‘ so gut angenommen wird. Das große Interesse zeigt, dass wir damit am Puls der Zeit liegen“, so Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt. „Mit dem Förderprogramm liefern wir einen maßgeblichen Baustein für die zukünftige Mobilität in unserer Stadt, insbesondere auch im Hinblick auf unsere Klimaschutzziele und im Bereich der Luftreinhaltung.“
Die bayerische Landeshauptstadt hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Bis 2025 sollen zudem 80 Prozent der Wege in München emissionsfrei, also zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV oder emissionsfreien Fahrzeugen, zurückgelegt werden. „Letztendlich profitieren alle in München von der Elektromobilität: Unsere Umwelt, unser Ökosystem, unsere Luft und dadurch auch unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit“, unterstrich Jacobs.
Im Rahmen von „München emobil“ wird die Anschaffung von elektrischen Leichtfahrzeugen, privater Ladeinfrastruktur sowie die Beauftragung von Beratungsleistungen für Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen gefördert. Aktuell hat die Stadt München eigenen Angaben nach rund 5000 Pedelecs und Lastenpedelecs, 2000 E-Roller und E-Leichtfahrzeuge sowie 670 Ladepunkte gefördert. Vor allem versicherungsfreie und kleine versicherungspflichtige Fahrzeuge würden oft beantragt.
Die Zahl von der Stadt geförderten Elektro-Pkw ist nach Einführung des bundesweiten Umweltbonus aufgrund des zwischenzeitlichen Verbots von doppelter Förderung vorerst bei 104 stehen geblieben. München will laut Jacobs zukünftig gerne auch den Kauf von Elektroautos bezuschussen, allerdings nicht den privaten Zweitwagen, sondern nur Fahrzeuge für Gewerbe und gemeinnützige Tätigkeiten. Konkretes soll beschlossen werden, sobald der Umfang des vom Bund geplanten zukünftigen Umweltbonus feststeht.