Die EnBW, einer der führenden Anbieter von Ladeinfrastruktur in Deutschland, führt eine „Blockiergebühr“ ein. Öffentliche Ladestationen seien keine Parkplätze, dennoch zeigten Analysen, dass die über die reine Ladezeit hinausgehende Standdauer von Elektroautos an Ladestationen vielerorts zunimmt. So könnten andere E-Auto-Fahrer solche eigentlich freien Ladesäulen nicht nutzen, erklärt der Energiekonzern.
Rückmeldungen von Kunden würden zeigen, dass belegte, aber ungenutzte Ladestationen ein zunehmend größer werdendes Ärgernis sind. Für „mehr Fairness an der Ladesäule“ ruft die EnBW daher ab dem 2. November 2020 eine Gebühr für das unnötige Blockieren von Ladestationen auf, die nach einer Anschlusszeit von vier Stunden gilt. Man wolle so für eine bessere Verfügbarkeit der mittlerweile über 100.000 Ladepunkte im „EnBW HyperNetz“ sorgen.
„Wir wollen sicherstellen, dass E-Autofahrer*innen immer einen freien Ladepunkt in der Nähe finden. Als Deutschlands größter und bester E-Mobilitätsanbieter tragen wir hier eine besondere Verantwortung“, sagt Vertriebs-Chef Timo Sillober. „Gleichzeitig appellieren wir auch weiterhin an ein solidarisches Verhalten aller E-Mobilist*innen, Ladepunkte nach beendetem Ladevorgang wieder freizugegeben. Davon profitieren alle und damit tragen alle zum Erfolg der Elektromobilität bei.“
Der Zeitraum von vier Stunden ohne Blockiergebühr basiert auf Analysen des Ladeverhaltens an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur. Demnach sind nahezu 95 Prozent aller Ladevorgänge nach durchschnittlich drei Stunden beendet. Der Anteil der reinen Standzeit steigt danach deutlich an. Für mehr Flexibilität bleibe auch die vierte Stunde eines Ladevorgangs über den Service EnBW mobility+ kostenfrei, so der Anbieter. Erst ab Beginn der fünften Stunde der Anschlusszeit greife die Blockiergebühr.
Die EnBW betont: „Besonders in Innenstädten wird die Blockiergebühr für mehr Fairness unter E-Mobilist*innen sorgen. Denn die neue Gebühr ändert die Ladekosten für Normalnutzer*innen nicht. Die Blockiergebühr fällt vor allem für diejenigen an, die die Ladesäulen als Parkraum nutzen.“
Details zur „Blockiergebühr“ der EnBW
- Die zeitabhängige Blockiergebühr greift nach vier Stunden Anschlusszeit mit 9,75 Cent/Minute für alle Ladevorgänge, die mit EnBW mobility+ getätigt werden. Wer Ladepunkte nach dem Ladevorgang wieder freigibt, ist davon nicht betroffen.
- Ein Kostenairbag begrenzt die maximal anfallenden zusätzlichen Kosten auf 11,70 Euro je Ladevorgang.
- Alle Kilowattstundenpreise für das Laden an Normal- oder Schnellladestationen sowie die Preise für (zusätzliche) EnBW mobility+ Ladekarten und die Grundgebühr im EnBW mobility+ Viellader-Tarif bleiben unverändert.
Udo Asmus meint
Das ist für mich der falsche Ansatz und hat eine inakzeptable Signalwirkung und hat mit kundenfreundlichem Service nichts zu tun.
Die Akzeptanz der Ladepunkte sinkt dadurch und wird unwirtschaftlich.
Ich stehe meistens an Ladepunkten, wo ein zweiter Anschluss frei bleibt. Hier kann also nicht von Blockierung die Rede sein.
Dort wo Blockaden entstehen, ist es zielführender weitere Ladepunke aufzubauen.
Stattdessen wird das alles, wie in vielen anderen Fällen auch, auf den Verbraucher abgewälzt.
Die 4h Frist schränkt einen in der eigenen Mobilität und Freiheit stark ein und dass sogar sehr oft.
– Wenn man beispielsweise mit dem Fahrrad einen Tagesausflug macht (Es gibt viele einsame Ladepunkte wo sonst
keine lädt…)
– Wenn man nachts um 22:00 am Zielgebiet ankommt. Muss man dann um 02:00 aufstehen und den Stecker ziehen.
Nein damit ist es ja nicht getan. Man irrt vielleicht noch 20 Minuten um den Block und sucht einen Parkplatz.
Die Nacht- und Ruhezeit ist dann vorbei …..
Oder man trennt nur die Verbindung und bliebt einfach stehen. Netter Umgehungstrick nicht nur für die Nacht.
Man wird Sklave seines Autos …..
Oder es Laden nur noch Personen, denen die Umwelt sehr wichtig ist und die Hohe Blockierungsgebühr egal ist
weil sie es sich leisten können.
Da ich einen PlugIn Hybrid habe, ziehe ich es dann lieber vor weiterhin Sprit zu verballern,
weil es dann mit Abstand wirtschaftlicher wird, um der Penalty-Strafe zu entgehen.
Dann ist mir in diesem Fall die Umwelt auch egal.
Schade für die reinen Inhaber von E-Autos, die sind echt in den Hintern gekniffen.
Ich habe mir bewusst einen Plug In geholt, um diesen Ladezirkus „aus der Distanz“ zu beobachten.
Eine Kaufentscheidung für ein reines E-Auto rückt für mich in weite Ferne.
Robert E Niro meint
Moin,
Hier bei uns in Norddeutschland sind fast immer alle Ladesäulen frei, wir haben sehr viele davon, in meinem Heimatort mit 20.00 Einwohnern 30 Stück. Ich kann mir vorstellen, das das in NRW und BW anders ist, da isses ja immer voll, egal wo selbst auf Klo :-)…da wird also auch die neue Regelung nichts dran ändern, ich fürchte, da muss man einfach mehr Ladepunkte bauen.
Mein Kia E-Niro hat eine 1 phasigen Lader, d.h. an vielen Säulen bekomme ich im Mittel 7 kW/h. Nach 4 Stunden muss ich dann also mit 28 kW nach Hause fahren, auch am Sonntag… 40 kW könnte ich laden.
DC-Schnellladen ist bekanntlich nicht so super für den Akku, daher lieber sinnig mit AC-Typ 2. Andere Anbieter beginnen die Parkgebühr erst wenn der Ladestrom beendet ist. Oder man begrenzt die „Parkgebühr“ auf die Öffnungszeiten der Geschäfte. DC Laden kann man ja gerne begrenzen.
Für mich wäre diese jetzige Regelung der Grund die ADAC bzw. EnBW Ladesäulen in Zukunft zu meiden. EWE Go ist zwar teurer aber dann doch besser, da gibt es keine Grenze.
Vielleich kann man das Problem ja smarter lösen, wie gesagt zu den Geschäftszeiten begrenzen, am Wochenende frei, denn Sonntagsmorgens ist nirgendwo was los. Man könnte diese Begrenzung auch nur in Brennpunkten (Köln, Düsseldorf, Stuttgart usw.) umsetzen, in Minden oder Aurich gibt es mit Sicherheit kein Problem mit blockierten Säulen. Abgesehen davon kann man vor dem Anfahren über die App ja sehen wo man Strom bekommt und was frei ist.
Mir bleibt nur plump nach 3:59 einen neuen Ladevorgang zu starten bis der Wagen voll ist. Ist für mich kein großes Problem, fahr ich eben mit dem Verbrenner noch mal eben hin, ich richte mich da nach den Vorgaben, auch wenn es sinnlos ist…
Geholfen wird damit natürlich auch keinem.
Holger meint
Ich finde die Strafgebühr für längeres Parken an Ladesäulen inakzeptabel und vermutlich als reine Tariferhöung begründet.
Für die Unterbindung des Dauerparkens gibt es einfachere Lösungen, es reicht ein Verkehrszeichen mit einer Höchstparkdauer.
Wie lange eine Ladesäule blockiert werden darf, liegt im Ermessen des Aufstellers der Säule und nicht des Abrechnungsdienstleisters. EnBW dürfte allenfalls für eigenen Säulen Strafgebühren erheben.
Völlig kontraproduktiv ist das an Ladesäulen, die vom Aufsteller extra für das „Nebenbei“-Laden während längerem Parken installiert wurden. So gibt es in meiner Umgebung dafür z.B. diverse P+R-Parkplätze an S-Bahnhöfen. Dort ist noch nicht einmal das Parken von Nicht-E-Autos verboten. Hier werde ich zukünftig auch nur noch parken aber nicht mehr laden können. Insgesamt mehr Ladevorgänge generiert das sicher an der Säule nicht, ich blockiere sie halt nur noch.
Gleiches gilt für Ladesäulen, die in Hotelgaragen extra für das bequeme Über-Nacht-Laden aufgestellt sind. Die Nutzung bestimmt doch der Hotelier und nicht enBW !
Strafgebühr ja – aber bitte nur für Schnell-Ladesäulen !
Norbert meint
An den Ladesäulen ist doch auch ersichtlich, ob überhaupt noch Ladestrom fließt. Dies kann von der EnBW doch sicherlich auch erfasst werden. Wieso nicht eine Strafgebühr einführen, wenn kein Ladestrom mehr benötigt wird. Das wäre fairer. Ich habe einen Kona mit 64 kWh Batterie und brauche manchmal mehr als 8 Stunden zum laden.
Justin meint
Das machen die ja nicht ganz ohne wirtschaftlichen Hintergedanken.
Ein Tag hat 24 Stunden. EnBw kann also, nach eigener Aussage, bis zu 8 Autos an einer Säule aufladen (3 Stunden durchschnittliche Ladezeit). Nun blockieren manche den Platz 6 Stunden. Schon sind wir nur noch bei 4 Autos pro Tag. Bei 8 Stunden Standzeit sind es nur noch 3 Autos. Bei 12 Stunden nur noch 2 Autos.
Bei diesen 4 Stunden pro Tag lädt EnBw wenigstens bis zu 6 Autos auf. Das ist zwar nicht optimal aber noch zufriedenstellend. Die wollen Geld verdienen. Das ist ein Unternehmen. Wer was anderes glaubt, der träumt doch zuviel.????????♂️
Prof. Dr. Thomas Pfluger meint
Ganz richtig, der Markt wird es richten! Also ganz schnell zu einem anderen Anbieter wie EWEgo oder SWM München wechseln! Da kostet zwar die kWh knapp 10 Cent mehr, aber insgesamt ist der Ladevorgang trotzdem erheblich günstiger als bei EnBW mit Blockierungsgebühr.
Nur ein erheblicher Umsatzeinbruch wird EnBW zur Aufgabe des quasi „Nachtladeverbots“ an AC-Ladesäulen bewegen.
Mei Lau meint
D.h. Sie finden es nicht problematisch, wenn Elektroautos stundenlang vollgeladen an einer der wenigen Strippen hängen und andere Fahrer Pech haben? Aufwachen! Ein Elektroauto hat nachts gefälligst an der eigenen Leitung zu laden, sonst wird das ganze Unterfangen nichts.
Udo Asmus meint
Vor allem verdienen die viel mehr Geld damit, wenn die Säule blockiert ist.
Und das ohne Gegenwert.
Tom meint
Eigentlich hatte ich mich auf mein E-Fahrzeug in Verbindung mit EnBW Mobility+ gefreut. Diese Änderung nun macht mich nachdenklich ob es die richtige Entscheidung war überhaupt ein E Fahrzeug anzuschaffen. Zum Verständnis, muss an der Straße parken und kann nur eine von zwei AC Ladern in der Umgehung nutzen. Ein Anschluss an der Wohnung direkt ist nicht möglich.
Nun kommt also die Blockiergebühr die in meinen Augen gegen E-Mobilität geht – vor allem in Städten wo E Fahrzeuge am meisten Sinn machen.
Ich würde es akzeptieren wenn es
– eine Zeit Nachts gibt die quasi „frei“ von einer Blockiergebühr ist
– nach Beendigung des Ladevorganges + Karenzzeit gegeben wird um umparken zu können
– falls das nicht geht, alles bis 11kw Ladung von der Gebühr befreien.
– Blockiergebühr nur an DC Ladern erheben wo es einzig Sinn macht
Alles andere ist sinnlos und unüberlegt. Der Mitarbeiter der das verbrochen hat fährt bestimmt kein E-Fahrzeug oder ist mit einer eigenen Lademöglichkeit gesegnet oder kann nicht über den Tellerrand sehen.
Der Grund wird aber wohl eher sein, dass sich EnBW mit seinen Preisen verkalkuliert hat und nun nach anderen Möglichkeiten sucht um profitabel zu bleiben.
Prof. Dr. Thomas Pfluger meint
Das nötige Umparken nach üblichen 1-4 Stunden Ladezeit an AC Ladesäulen behindert ein normales Arbeitsleben und den Nachtschlaf. Somit ist die geplante Blockierungsgebühr kein Akt der Fairness, sondern eine eindeutige Benachteiligung der Elektromobilität gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Bei DC-Schnellladesäulen hingegen ist eine Blockierungsgebühr eine sinnvolle und notwendige Maßnahme.
Lösungsmöglichkeit:
1. Keine Blockierungsgebühr an AC-Ladesäulen zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr
2. Konsequente Entfernung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor von E-Parkplätzen und E-Ladeplätzen. Dies wäre derzeit viel wichtiger und effektiver als eine Blockierungsgebühr.
Uwe Müller meint
Wieso sollte das eine Benachteiligung gegenüber Verbrennern darstellen?
An der klassischen Tankstelle müssen Sie nach der Regenerierung ja auch, sogar unverzüglich, wegfahren, sonst ist nach gefühlten fünf Minuten der Abschleppwagen unterwegs zu Ihnen.
Nobby meint
Wie sollen denn dann die 1-Phasig ladenden Fahrzeuge noch aufgeladen werden können? Bin gerade in Urlaub im nordwestlichsten Zipfel von D. Hier gibt es genau einen Trippelcharger im Umkreis von 50 Km. Ansonsten nur AC. Theoretisch könnte mein Fahrzeug mit 6,6 kw laden, also gut 10 Stunden. Da der hiesige Stromversorger EWE aber seit diesem Jahr seine AC Lader nur noch Schieflastkonform laden läßt, gibt es nur noch 20A, also 4,6 kw. Wenn man Ladeverlust abzieht etwa 4 kw netto. Das würde bedeuten, um meinen Akku wieder voll zu bekommen, 4 mal 4 Stunden laden!
Andreas Fleck meint
Ein sehr schönes Tarifsystem hat Enercity in Hannover in der Innenstadt:
35Cent/kWh für Strom + 1,20EUR pro Stunde (Ersatz für sonst fällige Parkgebühr), Wegfall der Standgebühr zwischen 22h und 8h für Laternenparker.
Den Ansatz finde ich schon sehr praxisnah. Wenn man jetzt noch 20h statt 22h wählen würde und die Stamdgebühr erst nach Ende des Ladevorgangs starten würde, wäre es perfekt!
Ludwig Kastor meint
Wow, wirklich tolles Konzept!
Da haben Leute mal mitgedacht!
Einfach mal deinen Vorschlag den Betreiber bringen.
Wäre definitiv nochmals eine Verbesserung.
Nostradamus meint
Na endlich! EnBW hat gerade das richtige Thema angesprochen – endlos parken am Ladesäulen. Dazu gibt es noch ein immer mehr verbreitetes Problem – ungerechtfertigter Umwandlung von Parkplätzen in Ladestationen! Mit solchen Aktionen sind alle Autobesitzer betroffen, die dieselbe Rechte auf öffentlichen Parkplätzen haben! Für die elektro und die flüssigen Treibstoffe muss ein dieselbe Regel gelten: „Tankstellen“ sind keine Parkplätze und Parkplätze sind keine „Tankstellen“! Die widerrechtliche Übernahme von Parkplätzen soll durch gesetzliche Verpflichtung von der gesamten Tankstellennetz in Deutschland – auch in EU! – neben den Zapfsäulen für flüssigen Treibstoffe auch die elektrische Ladesäulen zu stellen. Weiter, Ladezeit von mehr als 4 Stunden finde ich als völlig übertrieben: Heutzutage jeder e-Autos Hersteller deklariert seine Ladezeit als 30 min. für 80% Kapazität. Also, nach 30 Minuten + ca. 5 Min. Toleranz der Autobesitzer soll bestrafft werden! Genauso hart wie derjenige der sein Auto an eine Zapfsäule parken lasst und verlässt die Tankstelle!!!
Andreas Fleck meint
Hallo Nostradamus. Prinzipiell hast Du Recht, allerdings wird für jeden ladenden E-PKW ein Standardparplatz frei. Wenn wir also 0,5% aller Fahrzeuge im Bestand als „ladende E-Fahrzeuge“ annehmen und dafür 0,5% der Parkplätze umwandeln, wird niemand benachteiligt. Jeder PKW, der an der Ladestation steht, benötigt ja in dieser Zeit keinen Parkplatz. Insofern wird hier niemandem was weggenommen, solange es um eine bedarfsgerecht abgestimmte Anzahl geht.
Nachdenker meint
Ihr müsst nicht nur nachts aufstehen und das Auto umparken, sondern auch den Tanknachfolger um 02:00 Uhr informieren, dass der Platz nun frei ist. Die Nummer steht auf dem Zettel hinter dem Scheibenwischer. Nennt man Fairness.
Leser meint
Dann eventuell besser die Ladesäulen so konstruieren und platzieren, dass auf den Parkpkätzen drumherum mehrere Fahrzeuge zugleich sich an einer Ladesäule anstecken können, und dann mit 11 oder 22 kw geladen wird, was bei längerer Parkdauer für die meisten wohl völlig ausreichend ist.. ein Schnelllade(haupt)anschluss kann ja trotzdem bleiben und bedient werden.
Mr. Moe meint
Bei Schnellladern sehe ich das ja noch ein, aber das an den lahmen öffis ist doch Käse.
Ich war gerade im Urlaub in Österreich und habe dort ebe öffentliche Ladesäule direkt auf dem Parkplatz des Hotels über die mobility+ App genutzt (die Säule gehörte aber nicht zum Hotel).
Das Problem was ich mit der Standgebühr nach 4 Std habe ist:
Ich fuhr in der Regel ziemlich leer abends nach 21 Uhr erst vor (Tagestrips in der Gegend).
Um wieder voll zu machen musste ich zwischen 3 und 5 Std laden und habe natürlich während dessen im Hotel GESCHLAFEN.
Wird jetzt ernsthaft erwartet sich nen Wecker zu stellen um mitten in der Nacht noch mal aufzustehen und umzuparken? Bei den langsamen öffentlichen 11 kW ladern wird ja wohl niemand erwarten, dass man neben dem Auto stehen bleibt und 30 min wartet wie an den Schnellladern…. Seltsame Regelung….
McGybrush meint
Genau dieses Problem hab ich vorhin in einer eMail verpackt und EnBW geschrieben. Bitte schreib Du EnBW auch eine eMail welche Probleme die Blockiergebühr Nachts mit sich bringt.
Diese Gebühr kommt quasi einem „Nacht Ladeverbot“ gleich.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Du hast absolut Recht. Bislang hat die EnBW ganz clever und anwendergerecht beim Thema E-Mobilität agiert, aber hier hat ein Theoretiker seine Spuren hinterlassen. Das wird sicherlich und hoffentlich zeitnah korrigiert.
Elektromann meint
Hi, ich bin auch noch nicht ganz durchgestiegen, was mit Ladesäulen auf Firmenparkplätzen ist. Hier parke ich oft auch den ganzen Tag, ab und zu auch über Nacht. Die Ladesäulen sind an das öffentliche Ladenetz angeschlossen, aber auf einem Privatparkplatz.
eBiker meint
Schlechte Sache für den Laternenparker.
Gerade wenn ich meine tägliche Kilometerleistung kenne, lade ich ja nicht dauernd nach.
Wenn ich dann zB 50kW in nen Kona nachladen will – komme ich schon über die 4 Stunden.
Zusätzlich muss ich das Auto dann auch noch umparken. Etwas was wohl niemand der sein Auto nach Feierabend angesteckt hat, wirklich mitten in der Nacht will.
Wie schon andere sagten – dass sollte auf klassische „Geschäftszeiten“ beschränkt sein, meintewegen 21.00-8.00 – dann kann ich immer noch meine Auto um 17.05 anstecken wenn ich früher zuhause bin, und trotzdem über Nacht stehen lassen.
Stefan meint
17:05 Uhr anstecken und über Nacht stehen lassen ist schon eine ziemliche Blockierung, wo eine Gebühr fällig wäre. Sind sie schon um 21 Uhr im Bett?
Für Ladestarts ab etwa 20 Uhr kann man aus meiner Sicht aber über Nacht stehen bleiben. Gerade zwischen 17 und 20 Uhr werden viele nochmal zwischenladen wollen.
McGybrush meint
Nehmen wir mal an der eBiker ist so Selbslos und parkt um 21Uhr oder 22Uhr oder 23Uhr um.
WER GENAU soll nun um 21Uhr/22Uhr/23Uhr bei dieser Blockiergebühr jetzt noch an einem AC Lader anschliessen.
Wer schliesst Um 23Uhr sein Auto an einem freien AC Lader um 4h zu laden und ABSTECKEN zu müssen? Bei dieser Blockiergebühr ist es EGL ob man am ende absteckt. KEIN Mensch steckt sein Auto nach ca. 20Uhr jetzt noch an einem AC Lader. Die Säulen werden von nun ab ab 20Uhr-23Uhr irgendwann abgesteckt weil man um 16-20Uhr angesteckt wurden und dann bleiben sie LEER rumstehen. Mich vertreibt man mit dieser Gebühr dazu das ich am Tage die Säule 2x 4h blockiere statt 1x Nachts.
Uwe Müller meint
Es wird der tun, der beispielsweise früh los muß und nochmal nachtankt.
Es obliegt nicht dem, der aus Bequemlichkeit dranhängen bleiben will, ob es andere nicht doch tun wollen.
Markus Wolter meint
Ich habe gehört, dass es Leute gibt, die 8 Stunden arbeiten müssen und nicht einfach den Hammer fallen lassen können oder ihre Mittagspause opfern wollen, um das Auto umzuparken. Ein E-Auto darf nicht so viel unpraktischer wie ein Verbrenner sein.
Mei Lau meint
Das wird es aber immer sein mit der aktuell verfügbaren Technik!
Markus Wolter meint
Nicht zu Ende gedacht.
Eine Blockiergebuehr ist sinnvoll bei Schnellladern, bei denen man in der Nähe bleibt und zB einen Kaffee trinkt. Bei allen anderen halte ich das für völlig kontraproduktiv. Wenn ich z.B. einen Kilometer von meinem eigentlichen Ziel (Wohnung, Arbeitsplatz, etc.) lade, muss ich zu einer unmöglichen Zeit zurückkommen, eventuell den Weg 2x zurucklegen, umparken oder sonstige Aktionen machen. Das ist doch total unpraktisch. Unter solchen Umständen würde ich auf ein Elektroauto verzichten.
GeoTom meint
Was passiert bei euren eigenen Vorschlägen, wenn der Ladevorgang abbricht oder ein techn. Problem entsteht? 4 Stunden plus 1 Stunde Toleranz bei 11kW AC reicht in der Stadt völlig aus. Nachts frei ohne Strafe bis max.7kW AC ist okay, ab 11kW wird’s wieder zum Blockierer…
McGybrush meint
Ob man Blockiert hat nichts mit der Ladegeschwindigkeit zu tun sondern ob man Läd oder schon voll geladen hat.
Wenn ich 70kW aufladen muss dann dauert es eben 6.5h.
Und wenn ich das 2x die Woche machen muss dann ist das nicht verboten. Fazit. Es bleibt dann doch nur Verbrenner. Der nächste DC Lader bei meinen Eltern ist 30km entfernt. In die FALSCHE Richtung. Und er war beim letzten mal defekt. Bei 16km Rest Reichweite.
Harry meint
Nachts sollte an AC-Säulen keine Blockiergebühr erhoben werden.
Umgekehrt könnten sie an DC-Säulen schon viel viel früher eine Blockiergebühr verlangen ich kenne kein Auto das nicht spät. nach 1,5h an DC voll geladen ist – selten dürfte da überhaupt 1h zusammen kommen.
Zoe meint
Also ich habe letzte Woche meinen Zoe bei Ikea an DC gesteckt und das Display zeigte mir restliche Ladedauer: 2:20h.
Bitteschön, jetzt kennst du ein Auto das länger braucht! ;-)
DerRob meint
Das zeigt doch dass man unterschiedliche Ladeinfrastruktur braucht: Schnelllader (DC) sowie öffentliche Ladesäulen (ALDI, LIDL, etc) nur mit Blockiergebühr. In der Tiefgarage / Stellplatz daheim dann halt ohne.
Ich würde sogar sagen, DC Säulen sollten bereits nach 1h eine Blockiergebühr aufrufen, die dann auch noch viel höher sein sollte, so dass man es echt vermeidet, da länger zu stehen. Man stelle sich vor, die Leute stellen ihr Auto bei der klassischen Tankstelle alle vor die Zapfsäule und gehen erstmal für 2h Spazieren/Mittagessen. Macht doch auch keiner?!
Tom meint
Ohh doch, habe ich leider früher schon oft erlebt. Die leute tanken, gehn rein zum bezahlen und saufen dann noch gemütlich ihren kaffee oder ziehen sich noch schnell einen hamburger bei BK rein. Das Auto bleibt natürlich an der zapfstelle stehn…
Dirk meint
Halte die Regelung für zu großzügig und die Kosten für das überziehen zu gering. Wenn ich laden muss und in der Stadt vielleicht noch shoppen bin, tun mir wahrscheinlich die 6€ pro Stunde nicht wirklich weh-wenn die Städte die Gebühren für das Parken noch weiter erhöhen, ist da kein großer Unterschied mehr.
A124 meint
Blockiergebühren finde ich sinnvoll. Hier muss dennoch abgewogen werden, ob man damit nicht der E-Mobilität für die breite Masse einen Bärendienst erweist. Denn darauf zielen ja Tesla, VW und Co. letztlich ab. Wir sind auch Laternenparker, haben aktuell (noch) einen 22kW LAder an Bord. (Fast) Alle reichweitenstarken Modelle max. 11kW. Fahre ich zur Verwandtschaft ins Ländle, gibt es dort nur AC Lader (von enBW, speziell in der Stadt), was sicher kein Einzelfall ist. Ist der 58kWh / 77kWh ID.3 oder das M3 LR dann fast leer, habe ich o.g. Problem mit der Blockiergebühr. Klar, ich kann auch 60kWh * 0,29 ct + 11,70 EUR Blockiergebühr als maximalen Betrag zahlen. Führt aber wieder dazu, dass jeder der rechnen kann, hier zweimal nachdenkt, was die E-Mobilität angeht.
Fahre ich ein M3 kommt hinzu, dass bei übermäßigem DC Laden die Kapazität der Batterie via Software zurückgenommen wird, um den Akku zu schonen (natürlich auch, um die Garantiebedingungen zu matchen ;-)). Somit habe ich die Wahl zwischen Pest oder Cholera, wenn ich eben nicht auch zu Hause so lange und langsam laden kann, wie ich möchte. Es ist aus meiner Sicht hier noch massiv Verbesserungspotenzial gegeben.
McGybrush meint
Die Ladegebühr sollte erst erhoben werden wenn ein Auto nicht mehr läd weil es voll ist.
Das so als müsste ich im Supermarkt die Kiste Wasser nur zur hälfte voll machen und darf auch erst 4h später das zweite mal einkaufen um dann die andere Hälfte mitzunehmen.
Der durchschnitt ist aktuell nämlich etwas verzerrt. Denn wer läd denn 2020 tendenziell Elektroautos? Eigenheimbesitzer oder Zweitwagenbesitzer.
Ich (wir) Mieter, mit 500km die Woche konnte doch noch gar nicht zum Durchschnitt beitragen. Die kommen doch jetzt erst mit den 500km Auto. Denen tritt man damit ganz schön in den…
Franz Bauer meint
Naja sind wir denn ehrlich, wer den Platz als Parkplatz missbrauchen möchte und sein 60kWh Akku damit voll machen will, der hat dann als zusätzliche Parkgebühr von 12€ dennoch ein Schnapper gemacht. Das zahlst du auch in einem normalen Parkplatz.
Für Schnelladesäulen würde ich das auf 1h verkürzen.
McGybrush meint
Bei uns gibt es keine Parkplatzprobleme ind einer Gemeinde wo inkl alle Dörfer nur 10.000 Einwohner sind. Bei uns darfst Du gerne mit einem 40 Tonner kostenlos parken ohne das jemanden eine Parkplatz weggenommen wird. Nur der eAuto Fahrer muss dann 12Eur zahlen oder NACHTS um 2Uhr sein Auto umparken. Es gibt bei uns kein Parkplatzmangel. Das ist fast im gesammten Land Brandenburg so.
Einfach mit einer Gießkanne „Alle sind gleich“ funktioniert nicht.
Yoyo meint
Mieter bekommen noch in diesem Jahr den geestzlichen Anspruch auf eine eigene Ladestation an der Mietskaserne. Wer sich einen 75 Zoll-Fernseher leisten kann, dürfte auch Geld für eine eigene Ladebox übrig haben.
Tom meint
Das Gesetz auf Anspruch einer Lademöglichkeit für Mieter ist leider ziemlich unsinnig. Die wenigsten Mehrfamilienhäuser (10 Parteien+) haben eigene Stellflächen oder Tiefgaragen, wo ein Anschluss überhaupt möglich wäre. Somit habe ich als Mieter keine Chance eine Lademöglichkeit selbst zu finanzieren. Im Übrigen, die Eigentümer auch nicht!
Peter W meint
Das ist eine nachvollziehbare Maßnahme. Parken ohne Stecker drin fällt auf und kann geahndet werden, aber was ist mit denen, die die Ladesäule tatsächlich nur als Parkplatz nutzen und den Stecker nur reinstecken damit es so aussieht als ob man lädt? Die Säule kann nicht feststellen wer da steht, so lange man sich nicht mit der Ladekarte angemeldet hat. Ich kann auch nach 3 Stunden hinlaufen, den Ladevorgang beenden und den Stecker drin lassen. Das merkt niemand und die Standgebühr entfällt. Für Lug und Trug sind alle Tore geöffnet. Was leider immer noch fehlt ist die Erkennung des Fahrzeugs über den Stecker. Es wäre machbar, Tesla macht es schon immer so, aber bei uns schlafen alle Verantwortlichen. Die Ladesäulenverordnung ist Mist!
Christian meint
Die Ladestation erkennt unter Umständen daß der Stecker nicht gezogen wurde. Die Frage ist, wie EnBW die Signale Ladung beendet und Stecker gezogen interpretiert.
EV1 meint
Ich finde es gut.
Immer häufiger komme ich an Ladesäulen an denen PlugIns stehen, welche seit Stunden voll sind und dort nur noch parken. Sehr ärgerlich!
Alex meint
In Hamburg darf man generell mit einem E Auto auf einem E Parkplatz Parken, ab 20 Uhr sogar bis zum nächsten morgen um 9 Uhr. Wenn ich mich also um 20 Uhr hinstelle und dazu Laden will, dann darf ich rechtlich gesehen bis 9 Uhr dort stehen bleiben.
Das ist doch Käse wenn mann dann um 0 Uhr den Stecker ziehen muss um dann dort weiter zu stehen zu bleiben.
Das bedarf einer Anpassung in meinen Augen.
Andererseits habe ich schon oft Sharing Fahrzeuge über die Höchstparkdauer dort stehen sehen, da macht es Tagsüber sogar sinn.
T. Pietsch meint
Das macht Maingau auch. Maingau umterscheidet auch zwischen AC nach 4 Stunden und DC nach 1 Stunde. Bei Fahrzeugen die mit 11 oder gar 7.4 und 6.6 KW ladern ausgestattet sind und den heute typischen 45 – 58 KWH Akku haben wird das nicht passen. Viele die wie ich auch einen Flat Tarif von den jeweiligen Stadtwerken haben und viel an diesen AC Säulen laden kann das dann teuer werden. Da mein Auto die 22 KW dieser Säulen auch laden kann habe da kein Problem. Aber bekannte von mir die mit Model 3 und E Golf unterwegs sind stehen an diesen Säulen länger als 4 Stunden. Natürlich machen die Stadtwerke so etwas noch nicht bei ihren Karten. Aber wenn das da auch passiert dann ist Aufpassen angesagt. Ich befürchte das das da auch kommt. Verstehen kann ich es aber auch. Leider hilft das nicht gegen die E Auto Kollegen die da stehen und nicht angeklemmt sind.
Petzi meint
So eine pauschale Blockiergebühr finde ich nicht gelungen. Das macht z.B. Laden über Nacht zu teuer trotz Deckelung. Außerdem sollte die Ladezeit berücksichtigt werden, z.B. so:
– AC: Blockiergebühr ab 60 Minuten nach Ladeschluss
– DC: Blockiergebühr (höher als bei AC) ab 15 Minuten nach Ladeschluss
Nachts sollte es freies Zeitfenster geben.
Werweißdasschon meint
Danke! Finde ich eben auch. Von z.B. 22 bis 7 Uhr sollte diese Blockiergebühr bei AC Ladern wegfallen. Ich habe das der Hotline mitgeteilt und die nette Dame wird es weitergeben. Wenn das viele machen, passiert vielleicht was.
Christian meint
Genau. Blockiergebühr sollte auf 8 Uhr bis 18 Uhr begrenzt werden, damit das Laden über Nacht möglich ist.
GE meint
Ich hätte eher auf 22 oder 23:00 – 07:00. gesetzt. Dann können mehr Leute Laden, sonst sind ab 18:00 auf einmal alle Ladesäulen dicht weil sie als Parkplatz mitgenutzt werden.
Franz Bauer meint
Echt? was kostet denn sonst ein Stellplatz auf einem Parkplatz oder Garage?
Mit der max. Pauschale laden sie dann für 400km für 31€. Also Billiger als mit realen Verbrennern in der Stadt. Nicht immer alles gratis wollen. Es ist nunmal eine Tankstelle und kein Parkplatz. Wer beides braucht soll das bezahlen.
Petzi meint
Vielleicht ist ein einheitliches Zeitfenster in der Nacht zu einfach gedacht.
Die Auslastung der Ladesäulen ist ja sehr unterschiedlich. Daher könnte man die Blockiergebühr auch dem Betreiber oder Parkplatzbesitzer vor Ort überlassen.
Bei uns wurden kürzlich Ladeplätze auf 2 Stunden mit Parkscheibe begrenzt. Verstehen kann ich allerdings nicht, da man dort nur selten mal ein Auto laden sieht.
McGybrush meint
Bei uns kosten Parkplätze 0Eur. Das gilt ausserhalb von Großstädten fast IMMER.
Und wer 70kW über Nacht laden will. Der soll dies tun dürfen. Denn er braucht die 6.5h zum Laden. Oder dürfen nur Eigenheimbesitzer Autos mit mehr als 44kWh und einem Fahrprofil von über 500km die Woche besitzen?
In meinem Fall würde ich die Säule genau 1x für 1 Nacht pro Woche blockieren. EnBW möchte nun das ich sie 2x für 4h am Tag blockiere.
Thomas meint
Petzi: …. „Nachts sollte es freies Zeitfenster geben.“
Aber bitte NUR AC!! ;-)
Christian Zander meint
Hallo Petzi,
man kann es aber auch mit dieser Regelung nicht allen Recht machen. Ich finde, auch der Standort der jeweiligen Ladesäule sollte berücksichtigt werden. Wenn ich in der Therme bin, oder wie neulich auf einem Wanderparkplatz mit nur noch 3% ankomme und dort genialerweise laden kann, dann muss ich das tun. Der Name Wanderparkplatz impliziert aber schon, dass man wandern ist. Ich komme erst zurück, wenn ich zurück komme. Wieso sollte ich dann als sog. Blockierer (obwohl ich laden musste), dafür bestraft werden, wenn es etwas länger dauert.
Mein Leaf lädt nur einphasig. Die Alternative, noch eben schnell zu laden, wenn ich vom Wandern zurück komme, fällt weg. Um nach Hause zu kommen hätte ich zwei Stunden warten müssen. Wir waren ca. 4,5 Stunden wandern, bei Maingau habe ich also eine halbe Stunde extra bezahlt (die war teurer als der Strom). Die Ladesäule hat übrigens meine Ladung bei 81% beendet. Wann genau das war, weiß ich nicht.
AC-Lader sind Destination-Charger. Ich bin tatsächlich trotzdem auch für Standgebühren, um Blockierern das Handwerk zu legen. NMur so einfach geht es eben nicht.
Die Zeit sollte erst loslaufen, wenn die Ladung tatsächlich beendet ist, wie Du richtig erkannt hast. Für DC und AC würde ich das unterscheiden, aber AC ab 1 Stunde fände ich, je nach Situation und wo der Ladepunkt ist, nicht angemessen.
Ich war übrigens der Meinung, dass Maingau ab der 4. Stunde nach Ladeschluss berechnet. Aber es wird wirklich die Zeit ab Einstecken gerechnet. Damit könnte ich übrigens einigermaßen leben.
So habe ich im Juli im Parkhaus in Tübingen 5,44 EUR für den Strom bezahlt (war auch ziemlich leer) und 20,55 EUR für die Standzeit (war den ganze Tag Arbeiten). Plus Parkgebühren im Parkhaus für 8 EUR (hat jeder, zählt also nicht). Da hat mich die günstige Maingau-kWh locker mehr als 1 EUR gekostet :-(.
Wie gesagt, wenn ich irgendwie nachladen muss, weil ich schnell weiter will, suche ich mir eine Schnelladesäule. Meistens bleibe ich dann auch in der unmittelbaren Nähe (Kaffee, Klo, kurz was essen). AC ist was für längere Zeiträume. Und ganz besonders, wenn ich gar nicht so schnell kann.
Für die PHEV-Fahrer ist das übrigens noch schlimmer. Die laden ja mal ganz langsam.
Swissli meint
Mittelfristig brauchts eine flexiblere Blockiergebühr, z.B. ab Ladezeit + 20%.
Bei einem Schnelllader (ab 150 kw) sind 4 h eine halbe Ewigkeit… und
bei einem Schnarchlader (11kw, sofern EnBW vorhanden) über Nacht sind 4 h zu wenig.
Stefan meint
EnBW hat auch einige/größere Anzahl reiner AC-Ladestationen. Meist ist aber die Ladeleistung des Autos der begrenzende Faktor (niedriger), nicht die der Ladestation.
Die Blockiergebühr sollte eben erst nach Ladeschluss gelten.
Stefan meint
Leider sind manche Schnarchlader mit 4,6 oder 7,2 kW Ladeleistung AC nach 4 h noch lange nicht voll. Gerade für Laternenparker ohne eigene Lademöglichkeit heisst es dann eher öfter laden statt einmal lange. Das schont angeblich auch den Akku.
CR meint
Ja aber mal ganz ehrlich. Wenn man keine eigene Lademöglichkeit zu Hause hat (habe ich auch nicht), dann sollte man beim Kauf des Fahrzeuges doch bitte darauf achten, dass man keine Autos mit so langsamen Ladeleistungen kauft. Das ist nur was für Leute die entspannt zu Hause laden können. 11 KW sollte da echt das Minimum sein, dann schafft man in 4 Stunden auch einen guten Batzen zu laden. Wer öffentlich dauerhaft lädt sollte möglichst schnell laden können. Meinen Smart kann ich mit 22 KW in 30-40 Minuten fast voll laden und damit einige Tage fahren. Meinen Tesla Model 3 kann ich mit 11 KW in vier Stunden auch schon recht viel laden und wenn es mal schnell gehen muss, dann fix an einen DC Lader ran. Die Säulen müssen einfach dauerhaft so frei wie möglich gehalten werden. Daher finde ich Blockiergebühren total in Ordnung. Über ein freies Zeitfenster spät in der Nacht kann man ja noch sprechen.
McGybrush meint
Es gibt aber kein Auto mit >60kWh und 22kW Ladeleistung.
Fakt ist. Ich muss nach 4 Stunden abstecken und neu anstecken. Fakt ist auch: ALLE die von der Schicht um 23Uhr zuhause sind dürfen Nachts um 3Uhr aufstehen und umparken.
Ein pauschalisierung Berhindert das Laden für alle die KEINEN Luxus einer eigenen Hofeinfahrt haben.
Daher sollte diese Gebühr Nachts z.B. nicht erhoben werden und auf 6h verlängert werden. Ich finde es so pauschal nicht in Ordnung.
Wie soll ich 500km die Woche mit 11kW laden wenn ich nur 4h pro Ladevorgang laden darf.
McGybrush meint
Kein Bezahlbares Auto mit 22kWh und >60kWh
akls meint
Oder einfach 4 Stunden vor der nächsten Spätschicht laden…wo ist das Problem?
McGybrush meint
Das es nach wie vor 4h sind und das ich auch lieber wenn das Auto steht nur EINMAL 800m hin laufe anstecke und 800m zurück laufe.
Mit Deiner Argumentation laufe ich am Tage 2x 800m hin und 2x 800m zurück. In der Zeit am Tage kann ich dann NICHTS mit dem Auto machen und blockiere genau DIE Säule am TAGE wo DU ran wolltest während das Auto Nachts dum rum steht und KEIN EINZIGER Mensch mehr Nachts ansteckt. Kein EINZIGER Mensch wird jetzt nachts laden. Nicht an 11kW
Bzw sag mir wer genau. Nachts jetzt an 11kW in einem 4h Zeitfenster laden wird. Einer der Einkauft? Nachts? Einer der schlafen will? Einer der Langeweile hat und Nachts noch zum Garten will? Für wen trifft das Laden mit einem 4h Limit jetzt zu?
Franz Bauer meint
Es sind Tankstellen keine Parkplätze, wann begreifen es auch die E-Fahrer?
Noch gibt es halt nicht genug Tankstellen um diese auch in der Nacht zuparken zu können. Es soll tatsächlich auch Menschen geben die nachts ankommen und laden möchten. Auch an die 0,2% der Fälle muss man denken, und nicht aus Egoismus denen, wenn zu 99% das keine braucht dann kann ich doch alles gratis mitnehmen. Parkplatz kostet nun mal auch.
chickenchickenchicken meint
@Franz Bauer
Klar, wegen 0,2 % der E-Auto-Fahrer muss für alle das nächtliche AC-Laden quasi verboten werden – Wo kämen wir denn da hin, wenn 0,2 % um 1 Uhr nachts an ihrer Lieblingssäule ankommen und nicht direkt einstecken können! Ist doch auch klar, dass die gleichen 0,2 % dann um 5 Uhr morgens ihr Auto mit 40% SoC direkt wieder abholen und weiterfahren möchten! Stell vor, am Ende müssten die 0,2 % um 1 Uhr nachts noch 900 Meter weiterfahren um eine freie Säule vorzufinden. Undenkbar. Nenenenene
Absolut schlüssige Regelung für AC-Laden, ich weiß gar nicht was hier alle haben /s
McGybrush meint
@Franz Bauer
Ja es sind Tankstellen. Und wenn ich 70kWh über 6.5h VOLLTANKEN will darf ich es jetzt nicht! Also muss ich mit Deiner Meinung nach ein Lucid Air kaufen den ich dann über 8h Tanken darf? Oder ich muss mein komplettes Leben ändern damit ich nicht mehr als 44kWh die Woche verfahre?
Und wem nehme ich Nachts eine Ladesäule weg? In einer Kleinstadt? Wir haben UNMENGEN an Parkplätze. Die Säulen sind leer. Das kannst Du kommen wann Du willst. Da parkt aktuelle kein eAuto. Probleme der Großstadt gelten bei uns auf dem Land einfach nicht.
Man sollte Differenziren WANN und WO man eine Blockiergebühr erhebt.
Und wenn ein 70kWh Akku nur zu 44kWh voll geladen wird dann fehlen dennoch 26kWh. EGAL Ob man Nachts am Tage oder sonstwann läd. Egal ob man Ihn von der Säule verjagt oder nicht. Die restlichen 26kWh müssen sich so oder so von einer Säule geholt werden. Egal ob woanders, an der gleichen Säule, Mit umparken oder ohne umparken. Wenn ich 70kW brauch dann brauche ich 70kW. Da ändert es auch nix das jemand anders laden möchte.