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Mieter hat keinen Anspruch auf Ladestation-Installation durch selbstgewählte Firma

08.11.2021 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 33 Kommentare

Elektroauto-Ladestation-VW

Bild: VW

Mieter in Deutschland haben seit Ende 2020 einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit in einer privat genutzten Garage oder auf einem Parkplatz zu installieren. Sie dürfen dies allerdings nicht mit einem beliebigen Anbieter umsetzen. Das hat das Amtsgericht München entschieden und damit einem Vermieter recht gegeben. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Mieter könne der Vermieter eine Lösung anstreben, die das Laden auf möglichst vielen Stellplätzen zulasse, ohne das Stromnetz zu überlasten. Dabei müsse der Mieter auch höhere Kosten in Kauf nehmen.

Geklagt hatte ein Ehepaar auf Erlaubnis der Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten durch eine selbst gewählte Firma. Die Kläger mieten in München eine Wohnung samt Tiefgaragenstellplatz. Zu dem Wohnkomplex gehören bei rund 200 Mietparteien knapp 200 Tiefgaragenstellplätze, die über zwei Hausanschlüsse mit Strom versorgt werden. Für ihr künftiges Hybridfahrzeug beabsichtigen die Kläger, eine Fachfirma mit der Errichtung einer Ladestation zu beauftragen, die Einbaukosten von 1600 bis 1700 Euro veranschlagt. Die Ladestation soll direkt an den zur Wohnung gehörenden Stromzähler angeschlossen werden.

Die Beklagte hielt dagegen, dass über jeden Hausanschluss nur fünf bis zehn Ladestationen angeschlossen werden könnten. 27 Mietparteien hätten aber bereits Interesse an einer Ladestation angemeldet. Die Beklagte verwies die Kläger deswegen an einen städtischen Versorger, der für die Errichtung bei einer Einmalzahlung von 1499 Euro eine monatliche Nutzungspauschale von 45 Euro und eine nach Fahrzeugtypen gestaffelte monatliche Strompauschale in Rechnung stellen würde. Nur dieser könne durch technische Maßnahmen wie Verlegung von Brückenkabeln, die Erstellung eines Trafos, neuer Zuleitungsleitungen und neuer Zähler eine Versorgung so vieler Ladestationen ohne Überlastung der Hausanschlüsse gewährleisten. Die Kläger hätten angesichts öffentlicher Förderung ohnehin nur einen Bruchteil dieser Kosten zu tragen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und weil damit zu rechnen sei, dass in nächster Zeit mehrere Mieter nach Ladestationen verlangen, sei es nicht möglich, den Klägern die erbetene Erlaubnis zu erteilen.

Einschränkung hinnehmbar

Die Kläger meinten, dass in ihrem Fall bei noch nicht erreichten 20 Ladestationen eine solche Überlastung des Stromnetzes eben noch nicht zu befürchten sei und sie nicht auf das langfristig für sie teurere Angebot verwiesen werden dürften. Die zuständige Richterin am Amtsgericht München sah das anders und entschied gegen einen Anspruch auf Genehmigung des Einbaus durch einen selbstgewählten Anbieter.

Grundsätzlich solle dem Mieter im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit offen stehen, wen er für entsprechende bauliche Veränderungen an der Mietsache beauftragt. Dies sei insofern sachgerecht, als der Mieter die erforderlichen Kosten für die bauliche Veränderung zu tragen hat, so die Richterin. Allerdings sei es dem Vermieter auch nicht verwehrt, eine Gleichbehandlung mehrerer Mietparteien anzustreben. „Daher ist es mit Blick auf die Interessen der anderen Mietparteien nur gerecht, nunmehr eine für alle Interessierten gleiche Lösung mit der Errichtung durch die Stadtwerke München zu gewähren, welche eine Überlastung des Stromnetzes technisch verhindern können.“

Es wäre nicht akzeptabel, den Klägern eine private Lösung zu erlauben, spätestens aber nach Ausschöpfen der geringen Kapazität weiteren Interessenten die Lösung aufgrund der Stromproblematik zu versagen, erklärte die Richterin. Im Ergebnis müssten die Interessen der Kläger, mit der gewünschten Elektrofirma zusammenzuarbeiten, zurücktreten. Zu bedenken sei, dass die Beklagte dem bestehenden Anspruch insofern Rechnung trage, als sie die Installation einer Ladevorrichtung für Elektro- und Hybridautos den Klägern grundsätzlich erlaube – jedoch verbunden mit der Bedingung der Wahl des Vertragspartners durch die Beklagte. Diese Einschränkung sei im Hinblick auf die sachlichen Gründe hinzunehmen.

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Via: Amtsgericht München
Tags: Ladestationen, RechtAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Andrea Rave meint

    11.11.2021 um 13:42

    Ich bin einer dieser „bösen“ Vermieter und baue ein Haus mit 8 Wohnungen, 4 davon als Sozialwohnungen aber trotzdem mit Fahrstuhl für Senioren und KFW 55 für Schonung des Klimas. Ich versuche zudem so zu bauen, dass die Nebenkosten möglichst gering bleiben und rechtssicher und transparent abgerechnet werden können.
    Was ist denn jetzt das richtige Konzept, um die 8 Stellplätze vorausschauend für die E-Mobilität einzurichten?

  2. Werner Mauss meint

    08.11.2021 um 22:55

    Also wenn der Wohnkomplex mit 200 Mietparteien einer Einzelperson oder einer Firma gehört, sollte man enteignen. Also wer sich trotz staatlicher Förderung so dämlich verhält, dem ist nicht zu helfen. Eine bessere Aufwertung für ein Objekt staatlich gefördert gibt’s doch gar nicht. Ein dritter ordentlicher Anschluss für die Garage und 200 Mengenrabatt Wallboxen inklusive geeichten Zählern und der Elektriker macht Luftsprünge. Hatte das selbe mit unserer Garagenzeile, sind aber alles Eigentümer. Gefragt wer mitmacht, alle bis auf einen natürlich. Einmal Anschlusskosten, geteilt durch alle, Zählerkosten und Wallbox jeder selbst. Aufzahlung für jeden nach BAFA, ca. 250 € und jeder hat 11kw. Jeder kann auch seinen eigenen Lieferanten wählen und kein Lastmanagement. Bei 200 bräuchte es daß natürlich, kostet vom Richtigen aber nicht die Welt. Einige Netzbetreiber und Stadtwerke wie auch Elektriker nutzen das halt aus um sich das vergolden zu lassen.

  3. bs meint

    08.11.2021 um 16:29

    Mal wieder ein Richter die überhaupt nichts versteht. Der Mieter muss halt ein Gutachter dazu holen. Absurdes Urteil, muss man mit Gutachten wieder einkassieren offenbar.

  4. Egon Meier meint

    08.11.2021 um 13:27

    Ganz dumme Konstellation.
    Es scheint so zu sein, dass der Vermieter mit einem völlig depperten Angebot das ganze Thema abwürgen möchte.
    Es dürfte keinerlei problem sein, über ein vernünftiges Lastmanagement eine Anlage einzurichten, die allen Ansprüchen genügt. Die Nächte sind lang und der Ladebedarf ist – wie viele Modellprojekte gezeigt haben – sehr überschaubar.
    Es gibt andere Betreiber, die eine sinnvolle Lösung anbieten können.
    Am einfachsten wäre CEE-blau für jeden Stellplatz. Dannn könnte sich jeder Mieter einen Ladeziegel zulegen und alles wäre gut.

  5. Michael S. meint

    08.11.2021 um 13:14

    Schon komisch, da gibt es so gute Systeme mit Lastmanagement für Tiefgaragen (z.B. von Juice) und man macht sich das Leben so schwer mit Aufrüstung von Trafo und allem drum und dran…

  6. Dagobert meint

    08.11.2021 um 11:42

    Nur Vielfahrer benötigen eine Wallbox. Der Rest ist an einer normalen Steckdose über Nacht immer voll.

    • David meint

      08.11.2021 um 13:41

      Eine normale, also 230V Steckdose darf keine Dauereinrichtung zum Laden von Elektroautos sein. Zur Akzeptanz von Elektroautos gehört eine Lademöglichkeit zuhause für möglichst viele Menschen.

      • Egon Meier meint

        08.11.2021 um 14:43

        aber cee blau: 16 A Dauerlast

    • Gunnar meint

      08.11.2021 um 14:27

      Sagt der Typ, der seine Reisen künstlich aufbläht, weil er zwischendurch in den Zoo geht.

  7. Christian meint

    08.11.2021 um 11:39

    Für das PHEV sollte ein Stecker CEE blau reichen, das sollte doch im Rahmen der Hauselektrik möglich sein für alle, oder sprechen sich die 200 Parteien auch beim Kochen ab?

    • Dagobert meint

      08.11.2021 um 11:44

      Vermutlich nicht, die Frage ist aber ob immer noch alle kochen können wenn abends alle Autos laden.

      • Gunnar meint

        08.11.2021 um 14:30

        Ein typische Angstmacherszenario: „wenn abends alle laden“
        Das wird nicht passieren.
        Wir haben nicht alle die gleichen Arbeitszeiten und sind zeitgleich zu Hause und müssen ständig jeden Tag laden.
        Das Verhalten unterschiedlicher Menschen ist zum Glück sehr unterschiedlich.

        • Freddy K meint

          08.11.2021 um 21:08

          Es muss trotzdem überwacht und mit Lastmanagement gesteuert sein.
          So einfach mal 200 Steckdosen a 16A hinbauen ist nicht.

      • Werner Mauss meint

        08.11.2021 um 22:12

        Oh man, ich lade mit meinem großen Akku ein mal in der Woche und meine Frau mit ihrem Twingo zwei mal. Wenn ich lade weiß ich doch wann ich das Auto wieder brauche und dann stell ich die Ladezeit auf irgenwann in der Nacht ein. Meine Frau stellt jetzt wo es kühler ist an ihren Ladetagen das Auto so ein, dass es bei Abfahrt voll und vorgeheizt ist. Übers Display oder Handy ein Akt von 30 Sekunden, anstecken auch noch 30 Sekunden. Morgends um drei kochen wir selten.????????

        • Dagobert meint

          08.11.2021 um 22:39

          Das ist auch gut, aber so ein vorrausschauendes Verhalten kann man nicht von allen Mitbürgern erwarten. Die meisten werden abends nach Hause kommen, anstecken und gar nichts einstellen. Da ist es schon gegeben ein anständiges Lastmanagement in großen Wohnanlagen zu haben.

        • Werner Mauss meint

          08.11.2021 um 23:08

          Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.

  8. Daniel S meint

    08.11.2021 um 11:19

    Monatliche Kosten geht gar nicht!
    Alle könnten doch mit 230V und 8-10A laden ab Wohnungsanschluss. Können ja auch alle gleichzeitig staubsaugen.

    • Freddy K meint

      08.11.2021 um 21:09

      Wieviel kW hast du nach 8 Stunden geladen?

  9. Kasch meint

    08.11.2021 um 10:35

    Der Mieter möchte für seinen unsinnigen PlugIn eine unnütze wallbox, statt beim Einkaufen ums Eck einfach mal irgendwo anzustopseln. Mit CCS-Anschluss kann er den Ladevorgang gar locker abwarten. Hat er auch eine private Tankstelle in seiner Tiefgarage ? Deutschland wird mit seiner Energiemisswirtschaft evtl. bereits diesen Winter halb Europa in einen mehrtätigen blackout reissen – „Alice im Wunderland“ wird dann endlich erfahren, was echte Probleme sind.

    • Tom meint

      08.11.2021 um 12:44

      Welcher Plugin hat den einen CCS-Anschluss?

      • Kasch meint

        08.11.2021 um 15:47

        Der chinesische Wey coffee 01 PlugIn hat eine elektrische Reichweite von 150 km, nur mal so als Beispiel. An AC-Schnarchladen denken nicht mal mehr PlugIn-Fahrer und die CCS-Dose gibts als Extra sogar schon bei einigen europäischen Herstellern.

      • Kasch meint

        08.11.2021 um 15:52

        Suchen musst aber selber – ich hab nichts übrig für umweltschädliche Dreckschleudern.

      • AMG Power meint

        08.11.2021 um 16:48

        Mercedes-Bens C-Klasse „BR206“; GLE; alle PHEV der MFA2 >>> z.B. A-Klasse usw.

  10. McGybrush meint

    08.11.2021 um 09:49

    Also das Problem rechtfertigt das dort gleich in grösserem Mäße und Sinnvoller investiert werden muss.

    ABER

    Das Angebot seitens der Stadtwerke ist indiskutabel.

    Es gibt intelligente Lösungen wie man 8 oder 16 Wallboxen an nur einem Drehstromanschluss betreiben kann.

    Eine dauerhafte Gebühr inkl dauerhafter Flaterate ist ein unding. Das darf von einem Mieter nicht verlangt werden. Da wäre eher en besseres Konzept bei den vernetzten Ladesäulen zu erwarten was durchaus eine höhere Einmalzahlung erfordert.

    • Freddy K meint

      08.11.2021 um 21:15

      Drehstromanschluß?
      Da kann man auch tausend WB dran hängen. Wenn der Anschluss 12000kVA hat….
      Kommt darauf an wie „gross“ der Anschluss ist.
      Aber ja, ohne Management geht’s bei vielen WB an einem Anschluss nicht.

  11. Robert meint

    08.11.2021 um 09:46

    Habe ich die Lösung mit einem Lastmanagement überlesen?

    • David meint

      08.11.2021 um 09:52

      Nein. Die Lösung ist ja gar nicht genau spezifiziert worden. Das ist auch in diesem Zusammenhang unerheblich. Denn hier geht es ja um die rechtliche Bewertung des Vorgangs.

      • Robert meint

        08.11.2021 um 12:29

        Dann sollten sich die Mieter Mal damit befassen. Das Angebot der Stadtwerke ist doch absurd.

    • Iberius meint

      08.11.2021 um 12:21

      Der Richter hat null technische Kompetenz, jedenfalls kann er nicht zwischen einer Wallbox und einer normalen Steckdose unterscheiden.

  12. David meint

    08.11.2021 um 09:19

    Das ist das Dilemma in einer Mietwohnung. Es gibt das gleiche beim Thema Internet/Kabelanschluss, wo ebenfalls einmalige Investitionen eines Dritten zu hohen monatlichen Gebühren führen. Gut für die Eigentümer, sie sparen an der Instandhaltungsrücklage, indem sie solche Kosten zu 100% auf die Mieter abwälzen. Wenn du dann ausziehst, ist die Wohnung für teurer gleich wieder vermietet. Sie hat ja schließlich High Speed Internet mit Cable TV und jeder Stellplatz hat einen Ladeanschluss….

  13. Gunarr meint

    08.11.2021 um 08:58

    45 € Grundgebühr für eine eigene Ladestation? Das kommt davon, wenn man dem städtischen Versorger ein Monopol zuspricht.
    Wäre es da nicht günstiger, einen Tarif mit Grundgebühr bei Ionity & Co. abzuschließen? Oder den Hybrid einfach mit Benzin zu fahren?

    • RaleG meint

      08.11.2021 um 09:24

      Ja leider macht es sich der Vermieter sehr einfach und wählt das Wucherangebot der SWM.
      Gut, man braucht ein Lademanagement – aber hier könnte man, wenn man wollte, ein günstigeres Angebot ohne monatliche Kosten finden mit einer fairen Regelung über die Kostenverteilung. Eigentümergemeinschaften machen es vor.
      Sehr ärgerlich.

      • Christoph meint

        08.11.2021 um 11:50

        Keine Frage das Angebot ist viel zu teuer und eine Strompauschale dürfte doch gar nicht zulässig sein.

        Ganz ohne monatliche Kosten wird es aber auch nicht geben. Irgendwer muss das Lastmanagement betreiben und bei Bedarf reparieren.

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