Mit der sogenannten Innovationsprämie wurde Mitte 2020 der staatliche Anteil an der vom Bund und der Autoindustrie finanzierten Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ verdoppelt. Die Aufstockung sollte eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen, wurde nun aber offiziell verlängert. In einem Jahr steht eine weitere Überarbeitung an.
Die frühere Bundesregierung hatte vor, die im Rahmen des Coronavirus-Konjunkturpaktes eingeführte Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Dann sollte auch der bisherige Umweltbonus und damit die Bezuschussung von Elektroautos insgesamt auslaufen. Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP hat jedoch beschlossen, die Förderung in ihrer jetzigen Form nur noch 2022 anzubieten.
Von 2023 an will die Ampel-Koalition die Förderung stärker auf Klimaschutz ausrichten. Dazu heißt es: „Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kfz ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.“
Die Zwischenlösung im nächsten Jahr begründet die Koalition damit, dass Kunden bereits bestellter, aber wegen Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller noch nicht gelieferter Plug-in-Hybride nicht leer ausgehen sollen. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die derzeit geltende Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge wurde nun entsprechend angepasst und tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Damit erhalten Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6750 Euro bezuschusst. Die Hersteller finanzieren davon jeweils ein Drittel. Der Umweltbonus wurde nach dem Start im Jahr 2016 zur Hälfte vom Bund und der Industrie gewährt, im letzten Jahr verdoppelte dann der Staat seinen Anteil mit der Innovationsprämie.
Subventioniert werden mit dem Umweltbonus reine Batterieelektrofahrzeuge,
von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride), Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. Letztere betrug in diesem Jahr noch 40 Kilometer.
Von der Innovationsprämie profitieren Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden.