Die novellierte Förderrichtlinie für die deutsche Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit offiziell in Kraft. Damit werden Elektroautos ab dem kommenden Jahr geringer vom Staat bezuschusst, die Kaufunterstützung von Plug-in-Hybriden entfällt komplett. Es gibt weitere zentrale Änderungen.
Änderungen 2023
Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Datum
- können für Plug-in-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden,
- gelten neue reduzierte Fördersätze für rein batterieelektrische und Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge,
- wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben
- und es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.
2023 und 2024 folgen weitere Anpassungen:
- Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen.
- Ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.
Seit Beginn des Förderprogramms im Juli 2016 wurde laut dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Elektroauto-Prämie für rund 1,64 Millionen Fahrzeuge beantragt. Die teilnehmenden Hersteller übernehmen auch nach der Anpassung weiter ein Drittel der Förderung. Sie gewähren dies bei der Anschaffung in Form eines Nettorabatts, der Bundesanteil wird dagegen erst nach Zulassung überwiesen.
Die Fördersumme betrug bisher bis zu 9000 Euro netto für Elektroautos, ab 2023 gibt es maximal 6750 Euro. Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich dem 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
Änderungen 2024
Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2024 bis einschließlich dem 31. Dezember 2024 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
Philipp meint
Mein Gott, Deutschland. Wie immer und überall die aller komplizierteste Regelung gefunden wird. Wieso nicht einfach ein ermäßigter MwSt-Satz für E-Autos? Einfach verständlich, für die Käufer sehr fair (sie müssen sich keine Sorgen machen die beantragte Prämie am Ende auch zu bekommen) und es erfordert keinerlei Bearbeitungszeit deutscher Beamter…
croniac meint
Wieso nicht? Weil du den Finanzmittelbedarf nicht prognostizieren kannst. Weil es für Steuern kein „Sondervermögen“/“Klimaetat“ gibt. Weil du das Budget nicht deckeln kannst. Weil du am 09.12. von den Händlern nicht verlangen kannst, dann sie am 01.01. wieder einmal den MwSt-Satz im System anpassen sollen. Weil die Förderung bislang (und noch ein paar Monate) auch für Gewerbetreibende gilt, für die die MwSt ein durchlaufender Posten ist? Weil man den Absatz von günstigen Autos prozentual stärker fördern möchte…. Und so weiter…
MichaelEV meint
Weil der Anreiz dann komplett falsch herum wäre. Teure BEVs brauchen keine Förderung, günstige umso mehr.
elbflorenz meint
Hier muss ich MichaelEV einmal vollständig recht geben.
Mehr muss ich nicht schreiben …
Swissli meint
So als Aussenstehender fällt mir das äusswrst komplizierte Subventionssystem in Deutschland schon auch auf.
1. Fixe Marken = falsche Anreize. Die Hersteller tendieren dann immer zu diesen fixen Marken, da diese am meisten Profit abwerfen werden. Ein BEV das im freien Markt bei 35.000 positioniert würde, wird dann halt bei 39.500 angesiedelt.
2. Statt Fixe Marken könnte man ganz einfach eine degressive Subventionskurve (je tiefer der Verkaufspreis, umso mehr (prozentuale) Subvention) einführen. Das wäre sozialverträglich. Bei Bedarf (Erfolgskontrolle!? Marktveränderungen, umweltpolitische Ziele) jährliches Finetuning der Kurve.
3. Könnte man sich mit Punkt 2 auch die Subventionierung von jungen Gebrauchten ersparen. Wieso muss ein Fahrzeug überhaupt 2x subventioniert werden? Ein junger Gebrauchter bleibt auch ohne neue Subventionen im Verkehr. Den Anteil von BEV steuert man (sogar sozialverträglich) mit Punkt 2, und nicht mit Subventionen auf Gebrauchte.
4. Den Herstelleranteil kann man sich schenken, da sowieso eingepriced. Das ist Selbsbetrug der Politik direkt zugunsten der Hersteller.
Mit der jetzigen Minirevision hat der Elefant eine Maus geboren. Am besten alle BEV Subventionen zügig runterfahren, dann ist das „Problem“ auch gelöst, mit positivem volkswirtschaftlichem Effekt.
Randy meint
Mehrwertsteuer auf Luxusprodukte senken? Tolle Idee!
Besser wäre, die Mehrwertsteuer auf Bio Lebensmittel zu senken, am besten auf 0%, davon profitiert dann jeder gleich doppelt.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Ja, wäre das schön, wenn man sich die Mehrwertsteuer nach seinen eigenen Interessen wegwünschen dürfte. Das wäre dann tatsächlich eine oft zitierte Märchensteuer.
Hallo, aufwachen.
ID.alist meint
@ecomento
„Die Fördersumme betrug bisher bis zu 9.000 Euro für Elektroautos, ab 2023 gibt es maximal 7.500 Euro.“
Wie kommt ihr auf 7.500€?
Laut Bundesanzeiger ist der Herstelleranteil 2.250€ Netto oder 2.677,5€ Brutto. Das + 4.500€ Umweltbonus macht bei mir max. 7.177,5€
7.000€ sind immer noch viel Geld, wollte ich aber nur wissen, ob ich irgendwas falsch verstanden hätte.
ecomento.de meint
Danke für den Hinweis, wir haben die Angaben aktualisiert.
VG | ecomento.de
Dennis meint
realistisch war die Fördersummer ja eh nur der Bundesanteil … Die Herstelleranteile haben die Hersteller eh im Bruttolistenpreis eingepreist, wie man sehr schön bei Dacia sehen konnte, bei dem der BLP des Spring bei Markteinführung in Deutschland zufällig 3000€ höher war als in Frankreich, bei gleicher Ausstattung.
Dem BAFA war das egal …