• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
ecomento-de-Logo

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto-Kaufprämie („Umweltbonus“)
    • THG-Quote: Geld für E-Auto-Fahrer
    • KfW-Förderung: „Solarstrom für Elektroautos“
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Impressum
    • Impressum
    • Über ecomento.de
    • Newsletter
    • Twitter
    • Facebook
    • Werben
  • Datenschutz
  • Suche

Bundesnetzagentur veröffentlicht zweiten Entwurf zur Spitzenglättung

19.06.2023 in Aufladen & Tanken von ecomento.de | 43 Kommentare

Wallbox-ID-Charging-VW

Bild: VW

Die Bundesnetzagentur hat Mitte Juni mit einem überarbeiteten Entwurf konkrete Regelungen vorgestellt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen – zum Beispiel Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen – sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.

„Wir haben in den vergangenen Monaten sehr genau zugehört und haben unsere Vorschläge in vielen Details verbessert. Zum Beispiel schlagen wir den Einstieg in ein Anreizsystem vor für Verbraucher, die ihren Strombezug verlagern können“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir treffen mit konkreten Regelungen Vorsorge, dass Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen zukünftig zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können. Wir wollen, dass jeder angeschlossen wird und gleichzeitig alle ein sicheres Netz haben.“

Bei der Bundesnetzagentur geht man davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers „die zwingende Ausnahme“ bleiben. Sie seien nur als „ultima ratio“ zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist. Verbraucher würden das meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert werde. Wenn Engpässe aufträten, müsse das Netz zügig ausgebaut werden. „Darauf werden wir achten“, so Müller.

Änderungen gegenüber Eckpunkten von November

Die Bundesnetzagentur hat ihren Regelungsvorschlag aus den im November 2022 veröffentlichten Eckpunkten im Lichte der Stellungnahmen in zahlreichen Aspekten angepasst. So beabsichtigt sie, die garantierte Mindestbezugsleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Falle einer netzorientierten Steuerung anzuheben. In den Eckpunkten hatte sie ursprünglich noch einen Wert von 3,7 kW angesetzt. Nach den neuen Vorschlägen soll nun immer sichergestellt sein, dass mindestens 4,2 kW zur Verfügung stehen. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.

Um die Freiheitsgrade der Verbraucher zu erhöhen, sollen Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Vorschlägen lediglich den netzwirksamen Leistungsbezug reduzieren. In diesem technologieoffenen Ansatz kann die Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt mithilfe von Energiemanagementsystemen verrechnet werden. Vom Netzbetreiber wird dann nicht mehr die einzelne Anlage gedimmt. Eine Wallbox darf also zum Beispiel im Falle einer Netzbetreibersteuerung mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage bezogen wird. Lediglich der zulässige Strombezug aus dem Verteilernetz darf nicht überschritten werden.

Netzbetreiber sollen Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. „So ist auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten und der Netzbetreiber sein Netz aufrüsten muss“, heißt es von der Netzagentur.

Für den Fall, dass der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung einer Aufforderung den Leistungsbezug zu reduzieren nicht nachkommt oder seine Pflicht verletzt, dem Verteilernetzbetreiber zu melden, wenn er seine Verbrauchseinrichtung dauerhaft außer Betrieb nimmt, sehen die neuen Regelungen Sanktionen vor.

Reduzierung des Entgelts

Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auch nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen müssen. „Angesichts der großen Unterschiede bei der Anschluss- und Verbrauchssituationen“ schlägt die Bundesnetzagentur verschiedene Modelle der Entgeltreduzierung vor. Dem Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung soll ein Wahlreicht eingeräumt werden.
Der Nutzer kann deshalb die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt wählen. Dabei gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. „Er kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr betragen. Das entspricht einer Reduzierung um 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines E-Autos (ca. 2.500 kWh) zusätzlich zu zahlenden Netzentgelts“, erklärt die Netzagentur.

In der Konsultation wurde vorgetragen, die verpflichtenden Elemente durch einen Einstieg in ein Anreizsystem zu ergänzen. Über variable Netzentgelte könnten die Stromnetze entlastet werden, indem sie Verbraucher anreizen, ihren Verbrauch freiwillig in Zeiten geringerer Stromnachfrage zu verschieben. Die Bundesnetzagentur legt deshalb nun zukunftsgerichtet erstmals Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt vor, die sicherstellen, dass Verbrauchsverschiebungen belohnt werden können, gleichzeitig Kunden ohne verschiebbare Verbräuche nicht benachteiligt werden.

Nach dem Plan muss der Netzbetreiber dem Verbraucher ein zeitvariables Netzentgelt in Verbindung mit dem pauschalen Rabatt optional anbieten. Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte. Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt und gelten für das gesamte Netzgebiet.

Die zweite durch den Nutzer wählbare Variante beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. „Dieses Modell lässt sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG) und dürfte sich in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen eignen“, so die Netzagentur.

Zur Abrechnung der reduzieren Entgelte soll die bestehende Struktur Stromliefervertrages genutzt werden. Es soll kein neues Abrechnungsverhältnis zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber geschaffen werden. Die Bundesnetzagentur sieht aber eine Pflicht zum transparenten Ausweis der Netzentgeltreduzierung auf der Rechnung des Kunden vor.

Die Bundesnetzagentur hat diese Regelungen zur Konsultation veröffentlicht. Interessierte Parteien sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen bis zum 27. Juli 2023 einzureichen. Die beiden Festlegungsverfahren sollen im vierten Quartal dieses Jahres abgeschlossen werden, sodass die Vorgaben zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können.

Newsletter

Via: Bundesnetzagentur
Tags: Ladestationen, StromversorgungAntrieb: Elektroauto

Neuer Renault Rafale kommt 2024 mit Hybridantrieb

Volkswagen: Eine Million Elektroautos auf MEB-Basis

Auch interessant

Erster Ionity-Ladepark mit HYC400-Ladesäulen von Alpitronic eröffnet

ionity-merklingen

Ford kooperiert mit Tibber für günstigeres Wallbox-Laden

Ford-Tibber

Designwerk stellt „Mega Charger“ für Elektro-Nutzfahrzeuge vor

Designwerk-Mega-Charger

Kia-Charge-Kunden laden jetzt auch bei Aral pulse günstiger

Kia-EV6-laet-bei-Aral-pulse

Über den Autor

Thomas Langenbucher hat ecomento.de 2011 gegründet und veröffentlicht darüber mit weiteren Redakteuren die wichtigsten Nachrichten rund um Elektroautos. Der Fokus liegt dabei auf den für Interessenten in Deutschland und Europa relevanten Informationen.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Jörg Weber meint

    20.06.2023 um 08:30

    Lachhaft 4,2 kWh wir haben eine Vaillant Geotherm Plus seit 2010. Damals wussten die Ingenieure offensichtlich nicht wie man eine Wärmepumpe mit weniger als 6,9 kWh fahren kann.
    Das wollten die auch nicht umprogrammieren. Jetzt will die Bundesnetzagentur erzählen ich kann dann nicht mehr heizen und Heisses Wasser machen???
    Wir sind seit 2010 CO2 frei wir verbrauchen für Warmwasser und Heizen nur 3.000 kWh im Jahr und stellen diese auch selber her. Wir Speisen noch 4.000 kWh ins Netz und Stabilisieren die 50 Herz im Netz. Ich glaube bei der Bundesnetzagentur sollte jemand bei uns vorbei kommen und sagen wie wir dann heizen sollen. Oder die sollen doch bei Vaillant mal sagen damit die Software/Hardware der Wärmepumpe umgestellt wird. Und wer bezahlt das dann???

    Antworten
    • Tech meint

      21.06.2023 um 15:13

      Auweh, wieder einer der den Unterschied nicht kennt und einfach drauf los sabbelt wie die Biertischfachleute.

      Antworten
  2. DIBU meint

    20.06.2023 um 08:18

    Leider ist mal wieder nichts! über die technische Umsetzung bekannt. Es können (mMn) nur steuerbare Verbraucher geregelt werden über irgendein Signal, welches mit über die Stromleitung gesendet wird. Es gibt genügend technische Geräte, welche einfach kaputt gehen können, wenn sie nicht mit genügend Strom versorgt werden. Ein allgemeines „Dimmen“ des gesamten Stromverbrauchs schließe ich deswegen aus.

    Das ist wieder ein Musterbeispiel an schlechter Kommunikation der zuständigen Behörde. Sämtlichen Spekulationen sind mit solch einer Pressemeldung Tür und Tor geöffnet und werden in den entsprechenden Kreisen medial ausgeschlachtet. Am Schluss kommt dabei raus: Die Energiewende kann nicht funktionieren, jetzt wird uns der Strom abgestellt und die Grünen sind schuld.

    Ich verstehe nicht, wieso man aus den Fehlern des GEG offensichtlich NICHTS gelernt hat, es ist mir unbegreiflich.

    Antworten
  3. nie wieder Opel meint

    19.06.2023 um 23:37

    Es ist so lächerlich. Bitte, ich will nicht auf den Putz hauen, sondern nur mal die Relation aufzeigen. Wir haben hier Dauer-Leistungsbezug in meiner Firma von
    über 2MW, ohne Spitzen. Das juckt niemanden, der EV liefert einfach und würde sich hüten, Abschaltungen vornehmen zu wollen. Die 11kW der Wallboxen sind absolut irrelevant, da denkt niemand drüber nach. Und plötzlich soll das Netz ein Problem damit haben. Nur ein neuer Aggregat bei uns will 100kW haben. Da diskutiert niemand, wird einfach aufgestellt.

    Antworten
    • DIBU meint

      20.06.2023 um 08:08

      Ihr habt aber auch eine eigene Leitung und hängt nicht am Orts-Verteilernetz dran. Das ist was völlig anderes!

      Antworten
    • MichaelEV meint

      20.06.2023 um 09:13

      Ihre Firma hängt nicht im Niederspannungsnetz und wie ihr „Dauer-Leistungsbezug“ schon sagt, hat sie einen konstant hohen und gut planbaren Verbrauch. Für den Netzbetreiber ein Unterschied wie Tag und Nacht zum anderen Szenario.

      Aber der Netzbetreiber würde im Zweifel alles bauen, solange es bezahlt wird. Mehr Kapazitäten für seltene Spitzen kann der Netzbetreiber problemlos bereitstellen und holt sich vom Kunden jeden Cent wieder zurück.
      Es kann also nur in unserem Interesse sein, dass man mit Kopf agiert und Kosten vermeidet!
      Im Rahmen der Energiewende kommen ins Niederspannungsnetz jede Menge variable Verbraucher sowie lokale Erzeuger und Speicher. Mit Verstand und einer intelligenten Lösung kann man daraus ein bombastisch gutes Ergebnis zaubern. Ohne Verstand bekommt man aber auch problemlos ein katastrophal schlechtes Ergebnis hin. Ich bin für Ersteres!!!

      Antworten
      • nie wieder Opel meint

        20.06.2023 um 13:41

        Das Niederspannungsnetz /Orts-Verteilernetz ist ein falsches Argument. Was soll das sein? Die paar Meter vom Trafo / NSGV zur Steckdose? Jedes Dorf hat heute mehrere NS-Netze. Jede Firma, großes Objekt oder kleineres Wohngebiet einen eigenen Trafo.

        Dessen Belastung (NS-Netzt) wird bei der og.g Thematik überhaupt nicht berücksichtigt, weil irrelevant. Es geht ja um die Lasten im HV-Verteilnetz.

        Möchte sehen was in D los ist, wenn dem Autofahrer der „Hahn“ zu gedreht wird. Da gibt es wieder Petitionen zum ausschneiden in der BILD.

        Antworten
        • Stephan meint

          20.06.2023 um 17:17

          Ich bin froh, dass Sie nicht verantwortlich für das Aufzeigen von Relationen und den Konsequenzen daraus sind.
          Allein die notwendigen Redispatch-Massnahmen, für alle im Netz zugänglich, müssten doch für einen Aha-Effekt sorgen.
          Irgendwie kommt es mir vor wie: „Meine Meihnung steht fest, verwirre mich nicht mit Tatsachen“

        • Duesendaniel meint

          21.06.2023 um 00:40

          Wenn man keine Ahnung vom Aufbau unserer Netze hat, sollte damit nicht auch noch überall hausieren gehen. Echt peinlich.

  4. ulti meint

    19.06.2023 um 20:51

    Was mir bisher fehlt, ist die eigene Drosselung der Ladeleistung. Sie ist zu Ladebeginn auf z.B. volle 11 KW eingestellt.
    In der TeslaApp kann ich den Ladestrom bis auf 5 A/ Phase reduzieren und so mit ca. 3,6 KW und entsprechendem Sonnenstromanteil -je nach Solaranlage- langsam nachladen. Bei dem derzeitigen Wetter bin ich froh, diesen Zusatzspeicher täglich zu haben.

    Antworten
  5. Müller, Gerriet meint

    19.06.2023 um 17:19

    In den Supermärkten ging die „Spitzenglättung“ bei Toilettenpapier (nur ein Paket pro Einkauf) und Speiseöl (nur eine Flasche pro Einkauf) mit keiner Entlastung sondern mit extremen Preissteigerungen einher. Warum sollte das bei Strom anders sein? Weniger die Techniker als vielmehr die Ökonomen sollten dazu befragt werden.

    Antworten
    • MichaelEV meint

      19.06.2023 um 18:13

      Und wenn wegen potentieller kurzzeitiger Ausnahmesituationen mit minimaler Eintrittswahrscheinlichkeit immer viel zu viel produziert und entsorgt wird soll es insgesamt günstiger werden? Da bin ich aber froh das Ökonomen befragt werden und nicht sie!

      Antworten
      • Müller, Gerriet meint

        19.06.2023 um 19:09

        Mit zunehmendem Ausbau der Windkraft haben sich die „Eintrittswahrscheinlichkeiten“ solcher „Ausnahmesituationen“ angebotsseitig während der letzten zehn Jahre versiebenfacht. Und nachfrageseitig wird ja an dem Volumen bei der e-Mobilität und bei Wärmepumpen kräftig gearbeitet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeiten kaum mit dem Wind abstimmbar sein werden.

        Antworten
        • MichaelEV meint

          20.06.2023 um 12:14

          Was genau hat die Auslastung im Niederspannungsnetz bzw. eine evtl. kurzzeitige Überlastung selbiges mit dem Ausbau von Windkraft bzw. ob Wind weht oder nicht zu tun? Ist doch voll am Thema vorbei.

          Es geht darum, dass im Niederspannungsnetz immer mehr variable Lasten vorhanden sind.
          Die müssen nicht aktiv sein, wenn die Kapazitäten des Netzes sowieso ausgelastet sind und damit die Situation verschärfen bzw. einen Netzausbau notwendig machen. Ein Ausbau der Kapazitäten für nur wenige Stunden im Jahr würde das Netzentgelt kräftig erhöhen.
          Genau im Gegenteil können die variablen Lasten genau dann aktiv werden, wenn die Auslastung im Netzsegment gering ist, so für eine höhere durchschnittliche Auslastung und damit für deutlich niedrigere Netzentgelte sorgen.

  6. Tim Schnabel meint

    19.06.2023 um 12:40

    Hätte ich ein Haus oder Garage, ich zeige all diesen oberen den Finger und installiere mit meine Wallbox ohne Anschluß ans Internet und fertig. Das EVU kann nicht erkennen ob die 11kw Herd und Klimaanlage sind oder ein E Auto .

    Antworten
    • Lorenz Müller meint

      19.06.2023 um 12:47

      Super, ganz toll. Und dann wundern warum die Netzentgelte so hoch sind.
      11kW liegen beim Herd in der Praxis sowieso NIE an und wenn, dann nur solange, bis die Herdplatten heiß sind und das Ofenrohr vorgeheizt ist, das sind dann mal 10 Minuten. Auch die Klimaanlage braucht keine 11kW und wie beim Herd auch, schaltet die sich kurz ein, kühlt den Raum auf die eingestellte Temperatur und schaltet sich wieder aus. Beim Elektroauto werden diese 11kW über viele Stunden bezogen, bei heutigen Akkugrößen gerne mal über 8 Stunden. Sowas kann das Stromnetz schon sehr belasten. Ein einfaches Regelsystem, was die Spitzen glättet, kann Milliarden sparen und schränkt den Endnutzer in der Praxis kaum bis gar nicht ein. Es liegt nicht im Interesse des Netzbetreibers dir den Strom zu limitieren, schließlich verdienen die ja an dem verkauften Strom.

      Antworten
      • bs meint

        19.06.2023 um 13:42

        Alles nur aus Sicht der Stromkonzerne um deren Kontrolle zu behalten.
        Variablen Preisen auf Basis von Strombörse und Netztentgeld auf basis von aktuelle Belastung. Fertig. Jeder kann selber entscheiden auf Basis der Kosten wann er Laden oder Heizen will.
        Extra Rabatt wenn jemand bei Netzüberlast seinen Stromabnehmer vom Betreiber abschalten lässt.
        Wo sind die Parteisprecher die Ahnung haben und sich nicht von Stromkonzerne einlullen lassen.
        Tatsächlich, man soll sein Dach voll legen mit Solar und komplett vom Dach laden und Heizen. Das eigene Dach wird sehr wichtig zukünftig.

        Antworten
        • MichaelEV meint

          19.06.2023 um 14:53

          Aktuell ist es ja so, dass es Netzbetreiber gibt, die die Kontrolle behalten müssen. Und in diesem Kontext machen solche Maßnahmen absolut Sinn und sparen uns Kosten und damit Geld.
          Es muss sich in die Richtung entwickeln, dass der Markt für die Kontrolle sorgt, die Preise steuern, damit Angebot, Nachfrage und Netzauslastung im Einklang bleiben.
          Da hinzukommen ist aber keine simple Aufgabe. Bisher ist es politisch ja noch nicht mal möglich einen deutschen Strommarkt zu teilen. Das ist nur ein kleiner Schritt im Vergleich zu dem, was danach noch alles passieren muss.

        • Lorenz Müller meint

          19.06.2023 um 19:20

          Variable Preise sind sicherlich ein gutes Mittel um den Verbrauch zu steuern und das Risiko gefährlicher Spitzen zu mindern. Aber im Ernstfall muss es ein Instrument geben, damit Energieversorger im falle eines Engpasses eingreifen können. Viele PV Betreiber machen das heute schon im kleinen Stil, warum ist das im großen Stil jetzt ein Problem? Hier geht es um eine Technik die im Notfall eingreifen muss, eine Leistungsminderung ist sicherlich nicht der Regelfall.

        • Daniel meint

          20.06.2023 um 11:00

          Na dan heizen sie mal mit Strom vom Dach, wenn da Schnee drauf liegt. Gerade dann, wenn sie viel Strom benötigen, kommt fast nichts vom Dach.
          Jeder kann selber entscheiden, wann er heizen, laden, kochen will.
          Ganz tolle Idee. Sie laden ihr Auto, wenn der Strom günstig ist. Dumm nur, dass sie genau dann nicht zu Hause sind. Abendessen wird dann halt um 2 Uhr nachts gekocht. das ist doch alles Schönfärberei, die bei ein paar Menschen funktioniert. Die meisten haben einen geregelten Tag, an dem sich nicht viel ändern lässt. Sie freuen sich, dass sie einmal in der Woche am Sonntag günstigen Strom benutzen, dann sollten sie sich aber auch ärgern, dass sie 90% der Zeit sündteuren Strom benutzen. was glauben sie, warum der Strom dann so teuer ist? Weil da viele Leute Strom benutzen wollen/müssen. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sie von dieser Seite einen Vorschlag bekommen, bei dem sie als Verbraucher sparen.

    • M. meint

      19.06.2023 um 16:33

      „diesen oberen“

      Puh.
      Es geht darum, den Netzausbau kostenseitig so zu gestalten, dass es nicht teurer als nötig wird. Dazu braucht man weniger Spitzenlast, man kann das, was vorhanden ist aber gleichmäßiger belasten, ohne es zu überlasten.
      „Diese Oberen“ haben sich Gedanken dazu gemacht. Du nicht.

      Antworten
    • Daniel S meint

      19.06.2023 um 20:37

      Ich lade mit 6A bei 230V.

      Antworten
  7. Michael meint

    19.06.2023 um 12:28

    Die Stromsteuer muss weg und die Mehwertsteuer gesenkt. Das hilft und ein Tarif der veiertelstündlich abrechnet. Alles andere bringt nix.

    Antworten
    • eBiker meint

      19.06.2023 um 12:31

      Ich bin ja auch für billigen Strom, aber wie hilft billiger Strom das Netz zu stabilisieren?

      Antworten
      • bs meint

        19.06.2023 um 13:45

        „Das hilft und ein Tarif der viertelstündlich abrechnet“.
        Teurer Strom wenn Netz viel Last hat bzw. wenig Grünstrom verfügbar ist. Das stabilisiert dann schon.

        Antworten
  8. Draggy meint

    19.06.2023 um 10:45

    Warum macht man es sich so schwer, reicht die Preise durch, erlaubt direktes einspeisen und entnehmen und viele werden von selbst das anpassen was gut geht.

    Immer dieser Neoliberale Wahnsinn, wo es nur darum geht wie Konzerne dem Arbeiter noch mehr klauen können.

    Antworten
    • ID.alist meint

      19.06.2023 um 10:57

      Alles zu reglementieren bis zum letzten Komma ist alles außer Neo-Liberal.

      Antworten
      • Draggy meint

        19.06.2023 um 11:28

        Ne es ist Neoliberal denn die ganzen Regulierungen im Stromnetz kommen von den Konzernen um ihre Monopole zu sichern.

        Antworten
        • FahrradSchieber meint

          19.06.2023 um 15:25

          Auch dann ist es nicht neoliberal, auch wenn der Begriff gerne als „Schimpfwort“ für alles mögliche genutzt wird.
          Kern des Neoliberalismus ist ja gerade Wettbewerb durch Deregulierung.
          Und wenn „Regulierungen im Stromnetz von den Konzernen kommen um ihre Monopole zu sichern“, dann handeln die Unternehmen antineoliberal…

    • Stefan meint

      19.06.2023 um 11:15

      Die Stromleitungen werden über die Netzengelte bezahlt, nicht über die stark schwankenden Preise von der Strombörse. Gerade wenn Bezug und Einspeisung stark schwanken, sind die Netzkosten deutlich höher.
      Es braucht mehr Speicher im Netz, um die großen Schwankungen zu etwas zu glätten.
      Speicher, die bei Überangebot Strom vom Netz oder vom Einspeiser aufnehmen und wenn Bedarf über dem Angebot steht, Strom ans Netz an die Nachbarn abgeben.

      Antworten
    • Stefan meint

      19.06.2023 um 11:41

      Stromleitungen werden über Netzentgelte bezahlt, nicht über die Einspeisepreise der Erzeuger.

      Antworten
      • Stefan meint

        19.06.2023 um 11:44

        Gerade wenn die Einspeisung und Bezug stark schwanken, sind die Netzkosten deutlich höher als bei konstanteren Werten. Es braucht mehr Speicher im Netz, die Strom vom Netz aufnehmen und ans Netz abgeben.

        Antworten
    • 150kW meint

      20.06.2023 um 11:36

      Was hat das mit den Preisen zu tun? Hier geht es um die Belastung der lokalen Netze. Wenn man z.B. die Börsenstrompreise durchreicht erzeugt man genau das Gegenteil von dem was man erreichen will. Dann verbraucht nämlich jeder genau tun gleichen Zeitpunkt viel Strom, weil es dann billiger ist

      Antworten
  9. MAik Müller meint

    19.06.2023 um 10:09

    @eBiker du bist offenbar sehr blauäugig :)

    Antworten
  10. eBiker meint

    19.06.2023 um 09:40

    Oh wie großzügig:
    “ Eine Wallbox darf also zum Beispiel im Falle einer Netzbetreibersteuerung mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage bezogen wird. Lediglich der zulässige Strombezug aus dem Verteilernetz darf nicht überschritten werden.“
    Das ist aber nett. dass man dann seinen eigenen Strom selber verwenden darf.

    Antworten
    • Futureman meint

      19.06.2023 um 10:55

      Vorher war geplant in die Wallbox einzugreifen. Jetzt wird aber wohl der Gesamtbezug des Hauses gedrosselt. Hat also nichts mehr mit Gängelung von E-Autos zu tun, sondern mit Strombezug allgemein. In den bekannten Medien wird es aber weiter als Schrecken der Autofahrer angekündigt. Aber gerade PV-Anlagen-Besitzer achten schon immer darauf möglichst wenig aus dem Netz zu ziehen. Und das wird durch die Änderung auch in Zukunft möglich sein.

      Antworten
      • BEV meint

        19.06.2023 um 11:44

        „wird aber wohl der Gesamtbezug des Hauses gedrosselt.“
        das ist die Frage .. wie will man das regeln und umsetzen?
        Das kann ja nur die Verbraucher einschließen, die davon betroffen sind. Also sehe ich das eher so, ich kann weiterhin mit mindestens 4,2kW vom Netz laden und gleichzeitig im Haus soviel Strom verbrauchen wie ich will. Oder etwa nicht?
        Und selbst die 4,2kW wird wenn überhaupt nur in den Spitzenzeiten zum Tragen kommen. Also am Besten nicht um 17-18Uhr von der Arbeit heim kommen, das Auto mit 11kW laden und gleichzeitig den Backofen anheizen usw.

        Aktuell ist es mir ja frei gestellt ob ich die Wallbox oder auch die Wärmepumpe über den ganz normalen Hausstrom bzw. über einen Zähler laufen lasse, damit hab ich die „Vorteile“ des Wärmestroms nicht (die aktuell ohnehin kaum vorhanden sind, da der Wärme-Strompreis + Grundgebühr für Zähler und der Aufwand das zu Installieren zu hoch ist).
        Wie soll das dann zukünftig sein? Dann muss WP und Wallbox künftig zwangsläufig über eigene Zähler laufen!?

        Antworten
        • Stefan meint

          19.06.2023 um 13:01

          Über die Stromleitung geht ein Signal an alle Geräte im Netzabschnitt, die sich regeln lassen (wollen), ihren Bezug zu drosseln.
          Wenn auch nach diesem Drosselungssignal weiterhin zu viel Strom im Abschnitt gezogen wird, ist nach einer gewissen Zeit eine Zwangsabschaltung für alle Verbraucher im Netzabschnitt notwendig, um Kabelbrüche und Brände in Trafostationen zu vermeiden.
          (wenn die Leitungen zu lange glühen)

        • BEV meint

          19.06.2023 um 16:06

          das würde aber im Umkehrschluss heißen, dass man entweder durch Anreize erreichen muss, dass die Kunden freiwillig sowas verbauen oder man muss es verbieten bestehende Systeme zu nutzen, die diese Drosselung nicht ermöglichen … Kann ich mir aktuell nicht vorstellen, dass mir jemand die Benutzung meiner Wallbox oder schlimmer noch meiner WP verbietet, nur weil die zu alt ist und das nicht unterstütz
          Egal wie, man muss bestehende Installationen ändern um das Ziel zu erreichen. Was ist mit den bereits Vorhandenen?

        • M. meint

          19.06.2023 um 16:57

          „Also am Besten nicht um 17-18Uhr von der Arbeit heim kommen, das Auto mit 11kW laden und gleichzeitig den Backofen anheizen“
          Macht ja auch kein Mensch mit Verstand. Zumal: wenn sich heute alle Menschen verabreden würden, um 18:00 Uhr Backofen und Elektroherd anzuschalten, wäre schlagartig der Strom weg. Überall.
          Beim Auto ist es ja so, dass im Schnitt weniger als 50 km nachzuladen sind, also rund 8 – 10 kWh. Das geht an einer Wallbox in rund einer Stunde – eine Stunde zw. abends 18:00 Uhr und morgens 6:00 Uhr – wenn eh relativ Last anliegt. Da reicht rechnerisch weniger als 1 kW Ladeleistung – geht nicht, richtig. Daher verteilt sich das automatisch, das bekommt niemand mit.

        • BEV meint

          21.06.2023 um 08:48

          Niemand? ich denke das macht fast jeder so ..
          abgesehen davon (besonders im Winter) ist der Speicher und das gesamte Fahrzeug nach der Fahrt wärmer und dadurch kann effizienter geladen werden.
          Wer das Netz entlasten möchte, sollte nicht in den Spitzenzeiten laden. Es dankt einem aktuell allerdings auch niemand das zu tun.

    • BEV meint

      19.06.2023 um 11:37

      Die Frage ist einfach auch wie man es technisch realisiert und eine Möglichkeit wäre gewesen die Wallbox zu steuern, das wird dann aber sehr komplex wenn man selbst Strom produziert (egal wie, PV, Wind, Wasser, BHKW, …)
      man könnte allerdings auch sagen aus Sicht des Netzbetreibers ist es sinnvoll, dass in den Spitzenzeiten der Strom eingespeist werden soll. Nur spielen da die wenigsten mit, solange man dafür nur paar cent verrechnet bekommt.
      Hauptsache „Mutti“ kann den „Sonntagsbraten“ machen ohne dass der Backofen abgeschaltet wird oder Zeitfenster zu beachten zu müssen.

      Antworten
      • M. meint

        19.06.2023 um 16:59

        Es geht ja nur um den Netzbezug. Was du selbst noch zu deinem Verbrauch beisteuern kannst, ist davon gar nicht betroffen.
        Den Backofen sollte deine Batterie (falls vorhanden) schon abdecken können.

        Antworten

Ihre Meinung Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, erforderliche Felder sind markiert *. Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Regeln.Mit dem Absenden Ihres Kommentars bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

Haupt-Sidebar

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2023 ecomento.de