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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

BDL: „Investitionsbooster“ benachteiligt Leasing bei E-Mobilität

06.06.2025 in Politik von Thomas Langenbucher | 5 Kommentare

Opel-Grandland-Electric

Bild: Opel

Die neue Bundesregierung bringt ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen und Elektromobilität. Teil des „Investitionsboosters“ ist eine Sonderregelung für Abschreibungen beim Kauf von Elektroautos durch Unternehmen. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) wünscht sich die zusätzliche Unterstützung von Leasingkunden.

Konkret sollen Betriebe beim Kauf zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 im ersten Jahr eine degressive Abschreibung mit 75 Prozent geltend machen können. Im auf den Kauf folgenden Jahr sollen sich dann noch 10 Prozent absetzen lassen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent, im vierten Folgejahr 3 Prozent und im fünften 2 Prozent.

„Die geplante temporäre Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent für Investitionen in Ausrüstungen ist ein guter und überfälliger Schritt. Die degressive AfA ist ein bewährtes Instrument, um Investitionen anzukurbeln. Wirkungsvoller wäre jedoch die unbefristete Einführung gewesen. Denn Investitionen lassen sich nicht zuverlässig auf einen engen Zeitraum bündeln“, kommentiert Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL, die jüngsten steuerlichen Maßnahmen des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil unter dem Schlagwort Investitionsbooster.

Grundsätzlich sei auch positiv zu beurteilen, dass sich der Bundesfinanzminister zum Markthochlauf von Elektroautos auf die gewerblichen Halter fokussiert. Gewerbliche Halter seien für über 60 Prozent der Neuzulassungen verantwortlich und daher der richtige Hebel.

„Wir brauchen ergänzende Maßnahmen zur Förderung von geleasten E-Autos“

„Jedoch betrachten wir die Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr nicht als Booster. Hier brauchen wir ergänzende Maßnahmen zur Förderung von geleasten E-Autos“, so Conen. Rund 60 Prozent der neuzugelassenen Elektroautos würden inzwischen mittels Leasing angeschafft. „In einem konjunkturellen Umfeld, das auf die Gewinne von Unternehmen drückt, hilft die Sonderabschreibung nur einer kleinen Anzahl von Unternehmen, aber nicht in der Breite. Es ist unverständlich, dass die neue Bundesregierung das etablierte Instrument des Leasing in einer Förderung außer Betracht lässt.“

Die BDL-Hauptgeschäftsführerin schlägt konkret einen pauschalen Betriebskostenfaktor von 1,5 für Leasing-Raten von nur mit Batterie betriebenen Elektrofahrzeugen (BEV) vor. Das würde das BEV-Leasing deutlich attraktiver machen. „Unabhängig davon, ob gekauft oder geleast wird, hätten alle gewerblichen Kunden so einen steuerlichen Vorteil, wenn sie sich für ein E-Fahrzeug entscheiden.“ Von einigen Marktakteuren werde ergänzend eine erneute Kaufprämie ins Spiel gebracht. Dazu Conen: „Sollte eine Kaufprämie von der Politik ins Auge gefasst werden, ist es wichtig, dass diese auch in Leasing-Modelle integrierbar ist.“

Eine spürbare Konkurrenz zu Leasing durch die Sonderabschreibung sieht der BDL nicht. „Entscheidend für Leasing-Kunden sind andere als steuerliche Aspekte: hohe Planbarkeit, flexible und individuelle Vertragsgestaltung, die Möglichkeit, rasch auf technologische Entwicklungen reagieren zu können. Auch begleitende Serviceleistungen, die personelle Ressourcen entlasten, sprechen aus Unternehmenssicht für Leasing. Eine repräsentative Marktbefragung aus diesem Jahr hat dies erneut bestätigt.“

Das Thema Liquiditätsschonung habe seit der Corona-Pandemie spürbar an Bedeutung gewonnen, erklärt der BDL abschließend. „Leasing entlastet die Bilanz. Leasing und Abschreibung des bilanziellen Aufwands sind zwei Instrumente, die sich ergänzen und Investitionen fördern.“

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Via: BDL
Tags: Förderung, LeasingAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. M. meint

    06.06.2025 um 16:50

    Leasing fördert nur die „nach mir die Sintflut“-Kultur der Nutzer. Das war schon bei Verbrennern zu erkennen: Warmfahren? Warum? Solange ich das Ding habe, wird es schon halten!“. X-fach gesehen.
    Und manche machen das jetzt mit der Batterie so. Ausbaden dürfen das wieder mal diejenigen, die an ein faules Ei gekommen sind, und das zu spät erkennen.
    Die Flashtests sind da wenig hilfreich – da muss wirklich schon der Wurm drin sein. Und die etwas sinnvolleren Tests bekommt man auf den Portalen kaum zu sehen. Zu groß ist der Aufwand für diese Tendenz eines SoH – mehr ist es ja nicht.

    • Rüdiger meint

      06.06.2025 um 19:57

      ja. ganz schlimm mit diesen leasing autos. alle Kaputt. verdreckt, nie mit tüv. alles ganz schlimm heute.

    • Yoyo meint

      06.06.2025 um 22:46

      Fahr weiter Deinen 23 Jahre alten gekauften Verbrenner.
      Alles gut.

  2. David meint

    06.06.2025 um 10:45

    Das Leasing muss nicht gefördert werden, es ist aufgrund seiner Konstruktion die meistgewählte Anschaffungsart in Firmen. Aber auch bei Privatleuten hat es Konjunktur. Denn so können die Hersteller attraktive Konditionen machen, ohne sich den Listenpreis zu zerschießen. Ebenso ist es vom Markt akzeptiert, temporäre Aktionen zu machen.

  3. CJuser meint

    06.06.2025 um 08:59

    Ist klar, dass eine die nur Arbeit hat wenn geleast wird, sich darüber beschwert, dass Leasing nicht gefördert wird. :D Heul leise!

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