Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Der sogenannte Investitions-Booster umfasst auch neue Fördermaßnahmen für die Elektromobilität.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen kurzfristig steuerliche Rechtsänderungen umgesetzt werden. „Damit stärkt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Durch bessere Rahmenbedingungen werden wesentliche Anreize und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen geschaffen“, heißt es von der Regierung.
„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs“, sagt Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil. „Nach gerade einmal vier Wochen im Amt legen wir damit die ersten wichtigen Reformen vor, um für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Damit geben wir der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize. Den Standort Deutschland machen wir international wettbewerbsfähiger. Dafür führen wir Super-Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr bis 2027 ein und senken ab 2028 deutlich die Unternehmenssteuern. Wir setzen auf Investitionen und Innovationen: auch mit dem Booster für E-Mobilität und für die Forschung.“
Im Einzelnen
1. Investitions-Booster durch Abschreibungen von 30 Prozent
Mit dem Gesetzentwurf sollen alle Unternehmen gleichermaßen unterstützt und unkompliziert entlastet werden. Die Ausweitung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll Investitionen in die Transformation der Wirtschaft beschleunigen. Es wird eine degressive AfA (Absetzung für Abnutzungen) in Höhe von 30 Prozent aufgelegt. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028.
2. Schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer auf 10 Prozent ab dem Jahr 2028
Die Unternehmenssteuern werden deutlich gesenkt. Um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähiger zu werden, soll der aktuelle Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt werden, von derzeit 15 auf 10 Prozent. Ab dem Jahr 2032 soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent betragen, statt aktuell knapp 30 Prozent.
3. Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen
Mit dem Gesetzentwurf soll E-Mobilität weiter gefördert und ausgebaut werden. Der allgemeine Investitions-Booster wird um einen Investitions-Booster für E-Mobilität ergänzt: Dafür wird eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent. Der Abschreibungszeitraum von 6 Jahren entspricht der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 auf 100.000 Euro.
4. Investitions-Booster in Forschung
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird zudem bei der Forschungszulage die Bemessungsgrundlage erhöht und die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Maßgebliche Kriterien bei der Forschungszulage sind die Bemessungsgrundlage und der Fördersatz. Im Zeitraum von 2026 bis 2030 soll bei der steuerlichen Forschungszulage die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro angehoben werden. Um bürokratiearm die Anhebung des Fördersatzes zu erreichen, werden die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Dabei werden die Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt. Dadurch soll sich das Verfahren deutlich vereinfachen.
ZDK fordert neue E-Auto-Förderung auch für Private
Die Verabschiedung des Gesetzes „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf Kritik. Zwar werde die degressive Sonderabschreibung für E-Autos eingeführt, doch bleibe die Förderung für private Kunden von Elektrofahrzeugen unzureichend, bemängeln die Lobbyisten. Zudem werde Leasing nicht berücksichtigt.
„Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize“, so Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK. Ohne eine Ausweitung der degressiven Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeug-Käufe auf das bedeutende Leasinggeschäft bleibe die beschlossene Maßnahme für weite Teile des Marktes wirkungslos. Mit dem Gesetz schaffe die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen ausmache. Außerdem lasse der Gesetzentwurf Impulse für private Haushalte vollständig vermissen.

Sebastian meint
Aha… wir sollen investieren, Geld ausgeben, damit der Staat uns hilft…. wayne wundert so ein Käse? Schulden machen heißt ja auch SonderVERMÖGEN… einfach nur lächerlich. Aber lustig das man gönnerhaft den Kapitalertrag bis in 10 Jahre reduziert… mal gucken welche Firma es dann noch gibt, wenn die Lohnnebenkosten weiter so steigen wie irre?
Jensen meint
Zunächst einmal sind diese Maßnahmen eine Wette durch immense Schulden auf die Zukunft. Ob und welche Effekte sich dabei vielleicht bei und durch Investitionen einstellen, bleibt abzuwarten. In erster Linie werden natürlich die Unternehmen investieren, die diese Subventionen gerne mittnehmen, weil sie ohnehin investieren. Im Zusammenhang mit der Förderung der Elektromobilität scheint offensichtlich jeglicher Kompass zu fehlen. Der ZDK bemängelt zurecht, dass das Leasinggeschäft keine Berücksichtigung findet und insbesondere auch „echte“ Förderung für Privatkunden fehlt. Ob Unternehmen, die Fahrzeuge im Wert von 100.000 Euro Anschaffungswert kaufen (können) Unterstützung aus dem Schuldentopf benötigen ist ohnehin zweifelhaft. Die in der Regierung als Minister installierten Lobbyisten dürften nicht wirklich hilfreich sein. Da sind auch an anderen Stellen (bspw. Landwirtschaft) deutliche Rückschritte zu befürchten.
E.Korsar meint
„Der ZDK bemängelt zurecht, dass das Leasinggeschäft keine Berücksichtigung findet und insbesondere auch „echte“ Förderung für Privatkunden fehlt.“
Also nach dem Verständnis des ZDK müssten doch die Leasinggesellschaften, die ja Autos kaufen, günstigere Leasingangebote machen können, da das angeblich der Markt regelt.
F. K. Fast meint
Dass es keine wirkliche Förderung gibt, ist ein gutes Zeichen. Die hohe Abschreibungsmöglichkeit bei Unternehmen, dient nur dazu, den Kauf gegenüber Leasing attraktiver zu machen, was auch gut ist.
Mäx meint
Von der Änderung der Bemessungsgrundlage profitieren sogar alle ab 31.12.18 gekauften Fahrzeuge (so stehts im EStG).
Natürlich bringt das was um Neuanschaffungen von BEV gegenüber Verbrennern attraktiver zu machen, aber die die ohnehin schon BEV fahren profitieren eben auch.
Das wirkt unsinnig.
Man hätte das eher auf neu gekaufte Fahrzeuge beschränken sollen.
Steuerlich wären weniger Einnahmen flöten gegangen, es wären Anreize gesetzt worden, den 2/3 Jahre alten Wagen früher zu ersetzen und den alten in den Gebrauchtmarkt zu übergeben.
Und falls einer mit Neid kommt: Ich spreche hier gegen meine eigenen Interessen.