Die Verabschiedung des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ im Deutschen Bundestag stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf Kritik. Zwar werde die degressive Sonderabschreibung für E-Autos eingeführt, doch bleibe die Förderung für private Kunden von Elektrofahrzeugen unzureichend, bemängeln die Lobbyisten.
„Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize“, sagt Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK. „Wenn die Bundesregierung den breiten Hochlauf der Elektromobilität in der Gesellschaft wirklich vorantreiben will, darf sie sich auf diesem Bundestagsbeschluss nicht ausruhen, sondern muss dringend nachlegen.“
Kernpunkt der Kritik des ZDK: Ohne eine Ausweitung der als „Investitions-Booster“ bezeichneten degressiven Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeug-Käufe auf das bedeutende Leasinggeschäft bleibe die beschlossene Maßnahme für weite Teile des Marktes wirkungslos. „Mit dem heutigen Gesetz schafft die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen ausmacht“, so Peckruhn.
In der vom Bundestag an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Form des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ kommt der degressive Abschreibungssatz von 75 Prozent gewerblichen Kunden von zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafften E-Neufahrzeugen zugute. Leasingkunden profitieren davon nicht. Auch lasse der Gesetzentwurf Impulse für private Haushalte vollständig vermissen, bemängelt der ZDK.
„So wichtig eine Ankurbelung des Dienstwagengeschäfts für den Autohandel auch ist, die Bundesregierung sollte bei einer solchen Förderungsinitiative immer auch Impulse für private Haushalte mitdenken“, sagt Peckruhn. „Die Bundesregierung spricht von Subventionsverzicht, setzt aber gleichzeitig auf steuerliche Vorteile und Preisgrenzen-Anhebungen. Das passt nicht zusammen. Um den Hochlauf der E-Mobilität gesamthaft und bestmöglich voranzubringen, brauchen wir neben der gewerblichen Förderung auch ganz dringend Wachstumsimpulse für Privatkundinnen und -kunden.“
Enttäuscht zeigt sich der ZDK auch über die sehr spät greifende Senkung der Unternehmenssteuer ab 2028 sowie die ausbleibende Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz, wie sie im Koalitionsvertrag noch versprochen wurde. Hierdurch werde versäumt, im Bundeshaushaltsgesetz einen wichtigen Impuls zur Senkung der Ladestrompreise zu setzen. Für einen seriösen Hochlauf der Elektromobilität müssten nicht nur die gewerblichen Investitionen befördert, sondern auch die Betriebskosten signifikant gesenkt werden – und zwar für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen.
Mike meint
Dann soll das ZDK sich an die Hersteller wenden. Günstige Preise sind die beste Förderung. Auch gut wären günstige öffentliche Ladepreise.
Sebastian meint
Es gibt kein Investitionssofortprogramm! Es wird auch nichts gefördert.